Hallo,
ich hatte letztes Jahr einen Termin zur psychologischen Untersuchung bei der Agentur für Arbeit in NMS.
Termin war selbst in Ordnung, bis ich dann das Gutachten in Händen hielt, welches die Diplom-Psychologin an meine FM vom JC schickte.
Wirklich alles stand da drinne, wie ich mich fühle, was ich für Gedanken habe, was ich mache wenn ich in einem Tief bin (also keine positiven Dinge natürlich) und alles. Auch gesundheitlich alle Erkrankungen (z.B. suizidale Gedanken, Nervenzusammenbrüche, Depressionen usw.)
Ich war damit natürlich nicht einverstanden und wendete mich an den Bundesdatenschutz.
Das JC antwortete darauf (bzw. log sogar), dass ich das Gutachten so abgenickt hätte, dass es an meine FM vom JC geht.
Dieses konnte ich natürlich belegen, dass dem nicht so war.
Daraufhin meinte die Frau vom Bundesdatenschutz, dass sie sich mit der Bundesagentur (Nürnberg müsste es sein, da die ja über allem steht) als übergeordnete Behörde in Verbindung setzt.
Gleichzeitig forderte ich das JC auf, mein Gutachten zu sperren oder löschen, was auch immerhin geschah.
Nun hatte mir heute die Bundesdatenschützerin die Stellungnahme der AfA Nürnberg geschickt und ich bin fassungslos.
Laut dieser Behörde hätte ich ja freiwillig an der Untersuchung teilgenommen, die FM vom JC alle Inhalte des Gutachtens vollumfänglich braucht und es beim berufspsychologischen Dienst ja kein Teil A und B geben würde, daher ist das alles so ok.
Die Bundesdatenschützerin ist zwar auf meiner Seite und findet es bedenklich, was da alles weiter gegeben wurde, aber die Bundesagentur würde sagen dass alles im Weisungsrahmen ist und ihr keine weiteren Beschwerden vorliegen, und sie daher nichts machen könne.
Dieses Vorgehen der AfA wollte ich euch nicht vorenthalten.
ich hatte letztes Jahr einen Termin zur psychologischen Untersuchung bei der Agentur für Arbeit in NMS.
Termin war selbst in Ordnung, bis ich dann das Gutachten in Händen hielt, welches die Diplom-Psychologin an meine FM vom JC schickte.
Wirklich alles stand da drinne, wie ich mich fühle, was ich für Gedanken habe, was ich mache wenn ich in einem Tief bin (also keine positiven Dinge natürlich) und alles. Auch gesundheitlich alle Erkrankungen (z.B. suizidale Gedanken, Nervenzusammenbrüche, Depressionen usw.)
Ich war damit natürlich nicht einverstanden und wendete mich an den Bundesdatenschutz.
Das JC antwortete darauf (bzw. log sogar), dass ich das Gutachten so abgenickt hätte, dass es an meine FM vom JC geht.
Dieses konnte ich natürlich belegen, dass dem nicht so war.
Daraufhin meinte die Frau vom Bundesdatenschutz, dass sie sich mit der Bundesagentur (Nürnberg müsste es sein, da die ja über allem steht) als übergeordnete Behörde in Verbindung setzt.
Gleichzeitig forderte ich das JC auf, mein Gutachten zu sperren oder löschen, was auch immerhin geschah.
Nun hatte mir heute die Bundesdatenschützerin die Stellungnahme der AfA Nürnberg geschickt und ich bin fassungslos.
Laut dieser Behörde hätte ich ja freiwillig an der Untersuchung teilgenommen, die FM vom JC alle Inhalte des Gutachtens vollumfänglich braucht und es beim berufspsychologischen Dienst ja kein Teil A und B geben würde, daher ist das alles so ok.
Die Bundesdatenschützerin ist zwar auf meiner Seite und findet es bedenklich, was da alles weiter gegeben wurde, aber die Bundesagentur würde sagen dass alles im Weisungsrahmen ist und ihr keine weiteren Beschwerden vorliegen, und sie daher nichts machen könne.
Dieses Vorgehen der AfA wollte ich euch nicht vorenthalten.