Bin gestern kurz einige News von Harald Thome überflogen und habe erneut die Bestätigung erhalten, das feststehende
BSG - Urteile, die sich für die
Leistungsempfänger ergeben haben, erstmal in der Anweisungsanordnung der
BA an die
JC's durchaus für ZWEI JAHRE keine Berücksichtigung
finden.
Man kämpft also lange, lange Zeit über viele gerichtliche Instanzen, erreicht
irgendwann sein Ziel und dann kann man das Ergebnis noch nicht mal sofort
verwenden !
Ich will die Vokabel SKANDAL ja nicht weiter penetrieren, aber wie solche wichtigen Entscheidungen unter ferner liefen in einem Newsletter nur beiläufig Erwähnung finden und das selbst bei einer "Institution" wie Thome
- der immerhin in den beratenden Kreis der Sachverständigen geladen ist (Alibi ?) - keine Kampfeslust mehr entwickelt, macht mich schon sehr,sehr nachdenklich.
Müssen wir uns das eigentlich gefallen lassen ? Es wird so sein wie immer:
Das
BSG - Urteil zur entsprechenden Thematik gibt es zwar, aber es wird von den
JC's einfach ignoriert - bleibt nur den Weg zum Gericht und man ist wieder in der endlos Warteschleife OBWOHL bereits ein klares Urteil zur
Anwendung gibt. Einfach nur zum ko....