==> sozialrechtsexperte: Nach einer Wohnungsmodernisierung müssen die Jobcenter auch die erhöhten Mietkosten übernehmenNach einer Wohnungsmodernisierung müssen die Jobcenter auch die erhöhten Mietkosten übernehmen, dies gilt selbst dann, wenn der Hartz-IV-Empfänger die Modernisierung gewünscht hat, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az: B 4 AS 32/12 R).