MitläuferWü
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Endlich mal vorm BSG und dann sowas: das Jobcenter hat seine Hausaufgaben nicht gemacht.... Wieder die meiste Mühe für die Katz. Das von mir erstrittene Urteil des Bayerischen LSG wurde seitens des Jobcenters rechtlich in Zweifel gezogen, und als Nichtzulassungsbeschwerde beim BSG eingereicht. Dies hat sich nun dazu geäussert.
Hier der Linbk zur Vorgeschichte:
https://www.elo-forum.org/erfolgrei...-wegen-mangelhafter-bewerbung-aufgehoben.html
anbei erst die Klagebegründung des Jobcenters, dann das Urteil. Man achte beei den Ausführubgen des Jovcenters auf Wortblüten wie die "edukatorische Intention von Sanktionen"....
Letztendlich bleibt die Erkenntnis, dass bei Sanktionen, die sich auf Rechtsfolgenbelehrungen berufen, Grundsätzlich die Möglichkeit besteht, diese wegen unschlüssiger Formulierungen zu kippen.
Hier der Linbk zur Vorgeschichte:
https://www.elo-forum.org/erfolgrei...-wegen-mangelhafter-bewerbung-aufgehoben.html
anbei erst die Klagebegründung des Jobcenters, dann das Urteil. Man achte beei den Ausführubgen des Jovcenters auf Wortblüten wie die "edukatorische Intention von Sanktionen"....
Letztendlich bleibt die Erkenntnis, dass bei Sanktionen, die sich auf Rechtsfolgenbelehrungen berufen, Grundsätzlich die Möglichkeit besteht, diese wegen unschlüssiger Formulierungen zu kippen.
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