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Das Bundessozialgericht (BSG ) in Kassel hat entschieden, dass die Nichtteilnahme an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahme nur dann zu einer Absenkung des Arbeitslosengelds II führt, wenn zuvor eine Eingliederungsvereinbarung zwischen dem Grundsicherungsträger und dem Hilfebedürftigen geschlossen worden ist.
weiter:
https://hartzkritik.bplaced.net/Top...ungsmasnahme-ohne-eingliederungsvereinbarung/
Bundessozialgericht, am 17.12.2009, B 4 AS 20/09 R
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Bundessozialgericht, am 17.12.2009, B 4 AS 20/09 R