G
Gast3
Gast
Ich habe jetzt zum wiederholten Male eine Maßnahme bei einem Träger zugewiesen bekommen. Gegen eine Maßnahme bei einem anderen Träger bin ich rechtlich vorgegangen, mit Anwalt, aber bisher nicht sehr erfolgreich. Einige werden es ja schon gelesen haben.
Es erfolgte eine Sanktion von 30%. Da mein Anwalt offensichtlich bei der Einreichung des Eilantrages geschlampt hat, habe ich ihn dann selbst beim Sozialgericht gestellt, was wohl das Beste war, denn man kann sich ja immer selbst am besten vertreten.
Da ich bereits eine Fallmanagerin verschlissen habe, die mir damals auf meinen Einwand "Sie können mich ja nicht zwingen", gesagt hat: "Doch, das kann ich doch.", betreut mich jetzt eine neue, die mir eine ähnliche Maßnahme aufdrücken will. Inhalte alle ähnlich, nur ein bisschen anders verpackt. Ich hätte nun den "Luxus", zwischen zwei Maßnahmen wählen zu können. Bei einer habe ich gesehen, dass auch der Geschäftsführer des Instituts beteiligt ist, bei dem ich die erste Maßnahme machen sollte.
Ich habe dann gesagt, ich hätte mich für die Maßnahme entschieden, die vormittags 40 Tage jeweils drei Stunden läuft. Dann sind Praktika in heimischen Unternehmen möglich. Insgesamt kann sie zwei Monate dauern. Die neue Fallmanagerin machte dann die EGV fertig, die ich vor Ort unterschreiben sollte. Als ich antwortete, dass ich mir das zuhause in Ruhe durchlesen müsse, sagte sie: "Aber ich gebe Ihnen doch jetzt die Zeit". Schließlich musste sie akzeptieren, dass ich den Wisch mit nach Hause nehme. Sie drohte natürlich sofort damit, dass sie es sonst per Verwaltungsakt zuschickt. Einen neuen Termin haben wir auch gleich gemacht.
Da ich nicht vorhabe, an Sinnlos-Maßnahmen teilzunehmen, die mir keine Kenntnisse vermitteln, die für mich in meiner konkreten Situation sinnvoll sind und mich (bin gelernte Fremdsprachensekretärin/Bürokauffrau) womöglich noch als Helfer in der Zeitarbeit verwursten zu lassen (die Dame wies mich darauf hin, dass ich nach längerer Arbeitslosigkeit berufsfremd sei), habe ich schon vor, Widerspruch dagegen einzureichen. Allerdings könnte ich mir eine 60%ige Sanktion finanziell nicht leisten.
Ich habe nun ein Schreiben verfasst, in dem ich eine Weiterbildung in den Bereichen Buchhaltung, Personalwesen oder Vertrieb vorschlage. Auch die Argumente gegen diese Maßnahme habe ich aufgeführt. Allerdings meinte die Dame schon beim letzten Gespräch, dass sie bei meiner Einstellung keine Weiterbildung durchbekomme. Vielleicht sollte ich sie beim nächsten Mal auf die mangelnde Qualität der "Seminare" hinweisen.
Bliebe mir noch der Widerspruch, aber nach meiner Erfahrung wird der sowieso wieder abgelehnt. Problem wäre dann auch, dass die Maßnahme längst vorbei wäre, bevor ich klagen könnte (dieses Mal ohne Anwalt) und ich einen unwiederbringlichen Rechtsnachteil hätte. Hätte eine Klage dann trotzdem Zweck bzw. müsste mich das Jobcenter entschädigen?
Man kann natürlich versuchen, bei der Maßnahme keine Unterschriften zu leisten, habe aber gelesen, dass ein Anwalt im Internet geraten hat, die Hausordnung und die Datenschutzerklärung zu unterschreiben, da beides keine Nachteile für den Erwerbslosen darstellen würden, was ich beim Thema Datenschutz aber auch nicht wirklich verstehe. Ich persönlich möchte nicht, dass meine persönlichen Daten irgendwo auf deren Computern herumgeistern.
Da ich hier irgendwo gelesen habe, dass einem eine Unterschriftenverweigerung leicht als Verweigerung oder fehlende Mitwirkung ausgelegt werden kann und dann auch schon mal sanktioniert wird, ist mir das zu riskant. Ich müsste also teilnehmen. In so einem Fall würde ich wahrscheinlich bei meiner Fallmanagerin anrufen und sie bitten, dass das Jobcenter und der Maßnahmeträger alles vertraglich unter sich regeln.
Daher meine Frage: Hätte ein Widerspruch Zweck? Könnte ich überhaupt noch klagen, wenn zu diesem Zeitpunkt die Maßnahme bereits abgeschlossen wäre? Und mit welcher Begründung?
Es erfolgte eine Sanktion von 30%. Da mein Anwalt offensichtlich bei der Einreichung des Eilantrages geschlampt hat, habe ich ihn dann selbst beim Sozialgericht gestellt, was wohl das Beste war, denn man kann sich ja immer selbst am besten vertreten.
Da ich bereits eine Fallmanagerin verschlissen habe, die mir damals auf meinen Einwand "Sie können mich ja nicht zwingen", gesagt hat: "Doch, das kann ich doch.", betreut mich jetzt eine neue, die mir eine ähnliche Maßnahme aufdrücken will. Inhalte alle ähnlich, nur ein bisschen anders verpackt. Ich hätte nun den "Luxus", zwischen zwei Maßnahmen wählen zu können. Bei einer habe ich gesehen, dass auch der Geschäftsführer des Instituts beteiligt ist, bei dem ich die erste Maßnahme machen sollte.
Ich habe dann gesagt, ich hätte mich für die Maßnahme entschieden, die vormittags 40 Tage jeweils drei Stunden läuft. Dann sind Praktika in heimischen Unternehmen möglich. Insgesamt kann sie zwei Monate dauern. Die neue Fallmanagerin machte dann die EGV fertig, die ich vor Ort unterschreiben sollte. Als ich antwortete, dass ich mir das zuhause in Ruhe durchlesen müsse, sagte sie: "Aber ich gebe Ihnen doch jetzt die Zeit". Schließlich musste sie akzeptieren, dass ich den Wisch mit nach Hause nehme. Sie drohte natürlich sofort damit, dass sie es sonst per Verwaltungsakt zuschickt. Einen neuen Termin haben wir auch gleich gemacht.
Da ich nicht vorhabe, an Sinnlos-Maßnahmen teilzunehmen, die mir keine Kenntnisse vermitteln, die für mich in meiner konkreten Situation sinnvoll sind und mich (bin gelernte Fremdsprachensekretärin/Bürokauffrau) womöglich noch als Helfer in der Zeitarbeit verwursten zu lassen (die Dame wies mich darauf hin, dass ich nach längerer Arbeitslosigkeit berufsfremd sei), habe ich schon vor, Widerspruch dagegen einzureichen. Allerdings könnte ich mir eine 60%ige Sanktion finanziell nicht leisten.
Ich habe nun ein Schreiben verfasst, in dem ich eine Weiterbildung in den Bereichen Buchhaltung, Personalwesen oder Vertrieb vorschlage. Auch die Argumente gegen diese Maßnahme habe ich aufgeführt. Allerdings meinte die Dame schon beim letzten Gespräch, dass sie bei meiner Einstellung keine Weiterbildung durchbekomme. Vielleicht sollte ich sie beim nächsten Mal auf die mangelnde Qualität der "Seminare" hinweisen.
Bliebe mir noch der Widerspruch, aber nach meiner Erfahrung wird der sowieso wieder abgelehnt. Problem wäre dann auch, dass die Maßnahme längst vorbei wäre, bevor ich klagen könnte (dieses Mal ohne Anwalt) und ich einen unwiederbringlichen Rechtsnachteil hätte. Hätte eine Klage dann trotzdem Zweck bzw. müsste mich das Jobcenter entschädigen?
Man kann natürlich versuchen, bei der Maßnahme keine Unterschriften zu leisten, habe aber gelesen, dass ein Anwalt im Internet geraten hat, die Hausordnung und die Datenschutzerklärung zu unterschreiben, da beides keine Nachteile für den Erwerbslosen darstellen würden, was ich beim Thema Datenschutz aber auch nicht wirklich verstehe. Ich persönlich möchte nicht, dass meine persönlichen Daten irgendwo auf deren Computern herumgeistern.
Da ich hier irgendwo gelesen habe, dass einem eine Unterschriftenverweigerung leicht als Verweigerung oder fehlende Mitwirkung ausgelegt werden kann und dann auch schon mal sanktioniert wird, ist mir das zu riskant. Ich müsste also teilnehmen. In so einem Fall würde ich wahrscheinlich bei meiner Fallmanagerin anrufen und sie bitten, dass das Jobcenter und der Maßnahmeträger alles vertraglich unter sich regeln.
Daher meine Frage: Hätte ein Widerspruch Zweck? Könnte ich überhaupt noch klagen, wenn zu diesem Zeitpunkt die Maßnahme bereits abgeschlossen wäre? Und mit welcher Begründung?