Brief zur Vorpfändung (§ 845 ZPO) heute eingetroffen, Fragen

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Erwerbsloser412

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Guten Abend,

heute hatte ich einen Brief zur Vorpfändung im Briefkasten über 1500 Euro.

Zur zeit bin ich wieder Arbeitslos, habe aber morgen einen Termin bei einer Zeitarbeitsfirma. Bin mir sicher das es mit einer neuen arbeit demnächst klappen wird.

Jetzt einige Fragen:

1. Der Drittschuldner ist eine Bank bei der ich schon lange kein Konto mehr habe, also wissen die nicht um mein neues Konto bei einer neuen Bank das ich seit Anfang des Jahres habe.

Wie mache ich das jetzt? Die werden sicher bald rausfinden, das ich ein neues Konto habe und es dann pfänden?

2. Ich will es ungern in ein P Konto umwandeln, soll ich ein neues woanders eröffnen? Wie lange habe ich dafür Zeit? Ich möchte keine Nachteile bei meiner aktuellen Bank dadurch in Zukunft haben, wenn ich mal meine Schulden abgezahlt habe.

3. Wenn man zu einer neuen Zeitarbeitsfirma geht, dann muss man ja so einen Zettel ausfüllen, wo man angeben muss ob Pfändungen bevorstehen. Muss ich das denen jetzt sagen das ich eine bevorsteht, noch ist nichts gepfändet. Das würde ich ungern machen, ich habe es schon so schwer eine neue arbeit zu finden. Die bevorstehende Pfändung würde sicher ein schlechtes Licht auf mich werfen.

4. Kann ich mich mit dem Gerichtsvollzieher noch irgendwie einigen? 50 oder 60 Euro im Monat könnte ich jetzt schon zahlen, mehr nicht, falls ich keine neue Arbeit finde habe ich sonst ein Problem.

MfG
Erwerbsloser412
 

axellino

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Hallo,

1. Der Drittschuldner ist eine Bank bei der ich schon lange kein Konto mehr habe, also wissen die nicht um mein neues Konto bei einer neuen Bank das ich seit Anfang des Jahres habe.

Wie mache ich das jetzt? Die werden sicher bald rausfinden, das ich ein neues Konto habe und es dann pfänden?

So denn es kein öffentlich rechtlicher Gläubiger ist, wird das mit den rausfinden deiner neuen Bankverbindung nicht so leicht werden, es seihe denn, Du würdest sie deinen Vollstreckungsgläubiger in irgendeiner form Preis geben, ansonsten wird er Dir dazu ggfls. erst die Vermögensauskunft abnehmen müssen.

2. Ich will es ungern in ein P Konto umwandeln, soll ich ein neues woanders eröffnen? Wie lange habe ich dafür Zeit? Ich möchte keine Nachteile bei meiner aktuellen Bank dadurch in Zukunft haben, wenn ich mal meine Schulden abgezahlt habe.

Was Du willst spielt keine Rolle, so denn eine Pfändung auf deinen neuen Konto eingeht, bietet Dir nur ein P-Konto Pfändungsschutz und ein neues Konto eröffnen und zu diesen Zeitpunkt, wo das neue Konto auch noch sauber ist, bringt Dir gar nix, wäre sowieso nur ein Katz und Maus Spiel mit deinen Gläubiger/n. Du hast vier Wochen Zeit nach eintreffen eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei der Bank, dein dort befindliches Konto in ein P-Konto umzuwandeln, damit das zum Zeitpunkt der Pfändung und zukünftiges Guthaben vor den Zugriff des Pfändungsgläubiger in Höhe deines individuellen Freibetrags geschützt ist.

3. Wenn man zu einer neuen Zeitarbeitsfirma geht, dann muss man ja so einen Zettel ausfüllen, wo man angeben muss ob Pfändungen bevorstehen. Muss ich das denen jetzt sagen das ich eine bevorsteht, noch ist nichts gepfändet. Das würde ich ungern machen, ich habe es schon so schwer eine neue arbeit zu finden. Die bevorstehende Pfändung würde sicher ein schlechtes Licht auf mich werfen.

Zu diesen Knebelbuden kenne mich nicht aus, muss man da allgemein und grundsätzlich so ein Zettel ausfüllen oder hast Du dich dort speziell auf eine Branche beworben, wo man durchaus mal Auskunft betreffend der Bonität eines potentiellen neuen Mitarbeiters haben möchte, Sicherheitsgewerbe, Umgang mit Geld und Kasse etc. ??

Muss ich das denen jetzt sagen das ich eine bevorsteht, noch ist nichts gepfändet.

Es steht doch gar keine Pfändung BEVOR.
Es gab derzeit und lediglich ein Pfändungsversuch und dieser wird ins leere laufen. Das Problem wird aber im ganzen weiter sein, der Pfändungsgläubiger wird natürlich informiert, das die Vorpfändung ins leere gelaufen ist und daraufhin ist mit grosser Wahrscheinlichkeit anzunehmen, das dieser aktiv wird, um an Informationen über deine aktuellen Einkommens und Vermögensverhältnisse zu kommen, Konten, Arbeitgeber etc.
Hat er z.B. Information erhalten, das Du bei einer ZAF beschäftigt bist, dann könnte er natürlich auch ggfls. eine Lohnpfändung anstreben, auch wenn da sicherlich kaum was für ihn zu holen wäre.

4. Kann ich mich mit dem Gerichtsvollzieher noch irgendwie einigen? 50 oder 60 Euro im Monat könnte ich jetzt schon zahlen, mehr nicht, falls ich keine neue Arbeit finde habe ich sonst ein Problem.

Du musst versuchen dich mit deinen Gläubiger zu einigen und wenn Du tatsächlich jetzt schon 50-60 € monatl. anbieten kannst und die Forderung auch um die 1500 € liegen würde, wäre doch eine mögliche Lösung aus meiner Sicht, gar nicht so unrealistisch. Bräuchtest Du Ratschläge dazu, dann ggfls. hier nochmals nachfragen.
 

Erwerbsloser412

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Ich habe doch gestern schon einen Post abgeschickt? Weg?
Hallo,



So denn es kein öffentlich rechtlicher Gläubiger ist, wird das mit den rausfinden deiner neuen Bankverbindung nicht so leicht werden, es seihe denn, Du würdest sie deinen Vollstreckungsgläubiger in irgendeiner form Preis geben, ansonsten wird er Dir dazu ggfls. erst die Vermögensauskunft abnehmen müssen.

Ok
Was Du willst spielt keine Rolle, so denn eine Pfändung auf deinen neuen Konto eingeht, bietet Dir nur ein P-Konto Pfändungsschutz und ein neues Konto eröffnen und zu diesen Zeitpunkt, wo das neue Konto auch noch sauber ist, bringt Dir gar nix, wäre sowieso nur ein Katz und Maus Spiel mit deinen Gläubiger/n. Du hast vier Wochen Zeit nach eintreffen eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei der Bank, dein dort befindliches Konto in ein P-Konto umzuwandeln, damit das zum Zeitpunkt der Pfändung und zukünftiges Guthaben vor den Zugriff des Pfändungsgläubiger in Höhe deines individuellen Freibetrags geschützt ist.
Du meinst ab jetzt? Der Brief zur Vorpfänung kam am Montag dieser Woche.

Zu diesen Knebelbuden kenne mich nicht aus, muss man da allgemein und grundsätzlich so ein Zettel ausfüllen oder hast Du dich dort speziell auf eine Branche beworben, wo man durchaus mal Auskunft betreffend der Bonität eines potentiellen neuen Mitarbeiters haben möchte, Sicherheitsgewerbe, Umgang mit Geld und Kasse etc. ??

Dort muss man immer so einen Bewerberbogen ausfüllen, da steht dann zum Beispiel drauf: Wird ihr Lohn gepfändet? oder so ähnlich. Heute habe ich ein Vorstellungsgespräch.. Und ich denke wenn ich das angebe, wird das nichts. Die haben immer große Bewerberpools, schon öfters absagen bekommen. Wenn die dann noch wissen das ich gepfändet werde, haben die sicher das Interesse an mir verloren.


Es steht doch gar keine Pfändung BEVOR.
Es gab derzeit und lediglich ein Pfändungsversuch und dieser wird ins leere laufen. Das Problem wird aber im ganzen weiter sein, der Pfändungsgläubiger wird natürlich informiert, das die Vorpfändung ins leere gelaufen ist und daraufhin ist mit grosser Wahrscheinlichkeit anzunehmen, das dieser aktiv wird, um an Informationen über deine aktuellen Einkommens und Vermögensverhältnisse zu kommen, Konten, Arbeitgeber etc.
Hat er z.B. Information erhalten, das Du bei einer ZAF beschäftigt bist, dann könnte er natürlich auch ggfls. eine Lohnpfändung anstreben, auch wenn da sicherlich kaum was für ihn zu holen wäre.

Das wäre ein großes Problem..


Du musst versuchen dich mit deinen Gläubiger zu einigen und wenn Du tatsächlich jetzt schon 50-60 € monatl. anbieten kannst und die Forderung auch um die 1500 € liegen würde, wäre doch eine mögliche Lösung aus meiner Sicht, gar nicht so unrealistisch. Bräuchtest Du Ratschläge dazu, dann ggfls. hier nochmals nachfragen.

Ich habe ihnen gestern eine Email geschrieben, mal schauen was die darauf antworten.

MfG
Erwerbsloser412
 

axellino

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Ich habe doch gestern schon einen Post abgeschickt? Weg?

Dabei muss wohl irdendetwas schief gelaufen sein.

Du meinst ab jetzt? Der Brief zur Vorpfänung kam am Montag dieser Woche

Was denn ab jetzt ??
Laut deinen Darlegungen betraf die Vorpfändung dein erloschenes Konto und logischerweise kann man ein erloschenes Konto nicht in ein P-Konto umwandeln und somit gebe es natürlich diesbezüglich, auch keine Fristen für dich zu beachten.:wink:

Dort muss man immer so einen Bewerberbogen ausfüllen, da steht dann zum Beispiel drauf: Wird ihr Lohn gepfändet? oder so ähnlich.

oder so ähnlich, gibt es dann aber nicht.
Man muss schon die genaue Fragestellung im Bewerberbogen kennen und sie dann auch verstehen.
Wird denn derzeit Lohn oder Konto bei Dir gepfändet, eindeutig nein und dementsprechend könntest und würdest Du diese Fragestellung dann auch wahrheitsgemäss beantworten.:wink:
 

Erwerbsloser412

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Hallo,

ich habe es geschafft mit Creditreform eine Ratenzahlung zu vereinbaren und wollte gerne von euch wissen ob die trotzdem mein Konto Pfänden können wenn ich immer pünktlich bezahle?

MfG
Erwerbsloser412
 

axellino

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ich habe es geschafft mit Creditreform eine Ratenzahlung zu vereinbaren und wollte gerne von euch wissen ob die trotzdem mein Konto Pfänden können wenn ich immer pünktlich bezahle?

Kannst Du diese Vereinbarung hier mal anonymisiert einstellen ??
Grundsätzlich wäre dazu zu sagen, so eine Vereinbarung sollte auch immer ein Vollstreckungsverzicht beinhalten, so denn diese vom Schuldner eingehalten wird, darauf sollte geachtet werden beim aushandeln einer solchen.

Ein Gläubiger der ein vollstreckbaren Titel gegen seinen Schuldner hat, kann natürlich mit diesen ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und somit eine Kontopfändung bei Gericht erwirken, das ist nunmal erstmal Fakt.

Um ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei Gericht zu erwirken, muss der Gläubiger natürlich erstmal deine Bankverbindung kennen und das ist ja derzeit bei Dir, wohl noch nicht gegeben, obwohl sich das ggfls. mit Überweisung der Raten von deinen Bankkonto ggfls. erledigt haben könnte, denn so manche Banken geben mit der Überweisung auch die Absenderdaten preis.

Im ganzen kann ich mir hier aber bein besten Willen nicht vorstellen, auch nicht bei der Creditreform, das trotz einer wirksamen Vereinbarung und unter Einhaltung dessen deinerseits, das sie zusätzlich eine Kontopfändung bei Gericht erwirken würden, denn sie müssten damit rechnen, das Du dich dagegen berechtigterweise wehrst und sie somit auch in Gefahr laufen, auf diesen Vollstreckungskosten sitzen zu bleiben.

Sollte es hier also wider erwartend zusätzlich zu einer Kontopfändung kommen, dann würde ich empfehlen, das Du sämtlichen Schriftverkehr samt der Vereinbarung einpackst, dazu die Kontoauszüge aus denen ersichtlich würde, das die Vereinbarung von Dir eingehalten wurde und marschierst unverzüglich zu deinen Vollstreckungsgericht und trägst den Sachverhalt den dort zuständigen Rechtspfleger vor und versuchst dort an einen Beschluss zu kommen, der die Kontopfändung aufhebt und die Kosten dessen, dem Gläubiger aufzuerlegen sind. Solltest Du dir das nicht zutrauen und Du hättest ggfls. auch Anspruch auf Beratungshilfe, dann könntest/solltest Du dazu einen Anwalt mit an die Seite nehmen.

Anwendung sollte dann aus meiner Sicht hier finden,

§ 775 Nr. 4 ZPO (Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung)

wenn eine öffentliche Urkunde oder eine von dem Gläubiger ausgestellte Privaturkunde vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass der Gläubiger nach Erlass des zu vollstreckenden Urteils befriedigt ist oder Stundung bewilligt hat;

Man kann es hier aus meiner Sicht dann so auslegen, das eine Ratenzahlungsvereinbarung immer auch eine Stundungsvereinbarung enthält und sollte das Gericht dieser Ansicht folgen, dann wären hier auch die Kosten der Zwangsvollstreckung (Kontopfändung) nicht notwendig gewesen und sie wären somit den Gläubiger aufzuerlegen. § 788 Nr.4 ZPO

Gruss
axellino
 

Erwerbsloser412

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Hallo,

hier ist das was die mir geschrieben haben:

Sehr geehrter.......

nach Zustimmung unseres Auftraggebers räumen wir Ihnen die Möglichkeit ein, zur Tilgung der Gesamtforderung Ratenzahlungen zu leisten. Die Angaben über Höhe und Fälligkeit der einzelnen Raten entnehmen Sie bitte der Anlage. Bei einer Änderung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse werden sich beide Parteien über eine angemessene Anpassung der Ratenhöhe verständigen.

Wir erwarten den pünktlichen Eingang Ihrer Zahlungen. Bleiben Sie mit einer Rate länger als 5 Tage in Verzug, so wird diese Vereinbarung gegenstandslos und die Gesamtschuld zur sofortigen Zahlung fällig.

Mit freundlichen Grüßen.....


Unten steht dann einfach eine Tabelle mit den Monaten und Beträgen bis zur Tilgung.

MfG
Erwerbsloser412
 

axellino

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hier ist das was die mir geschrieben haben:

Danke, leider aus deiner Sicht ein wenig dürftig das ganze, da hättest Du ruhig ein wenig nachlegen sollen und versuchen sollen ein paar Punkte in die Vereinbarung mit einzubinden, z.B. Vollstreckungsverzicht solange die Vereinbarung eingehalten wird, Aushändigung des orginal Schuldtitels und Veranlassung eines "Erledigungsvermerk" in sämtlichen Auskunfteien, nachdem die Forderung abbezahlt wurde.

Nun gut, dann evtl. ebend alles zu seinen gegebenen Anlass.
Ich sehe diese Ratenzahlungsvereinbarung auch als eine Stundungsvereinbarung und sollte es tatsächlich, trotz Einhaltung dieser deinerseits, zusätzlich zu einer Kontopfändung kommen, dann würde ich mich dagegen wehren und ruhig auch so vorgehen, wie von mir dargelegt. Hast Du die Forderung hier abbezahlt, fordere das Inkasso auf Dir den orginal Schuldtitel auszuhändigen (§ 371 BGB) und das veranlasst wird, das die Forderung ein Erledigungsvermerk in sämtlichen Auskunfteien erhält.

Mehr gibt es dann hierzu, erstmal von meiner Seite aus nix zu sagen :wink:
 
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