PausBanderI
Elo-User*in
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Hallo zusammen,
der Titel sagt es ja schon:
Ich bin im März arbeitslos geworden (das heißt meine Kündigung lautete auf den 28. Februar 2019) und habe umgehend ALG I und ALG II beantragt.
Mein ALG II Antrag ist abgelehnt worden, weil ich nicht bedürftig bin – ALG I ist ausreichend hoch, um meinen Bedarf zu decken.
Jetzt ist es allerdings so, dass mir die Arbeitsagentur die Leistung vorläufig eingestellt hat, weil ich an einer Gruppenveranstaltung nicht teilnehmen konnte.(natürlich habe ich den Hinderungsgrund umgehend meiner Arbeitsagentur mitgeteilt, allerdings per E-Mail, da diese ja telefonisch nicht zu erreichen ist und scheinbar scheint es da wieder Chaos zu geben)
Also Tatsache ist, dass bis heute ALG I nicht auf meinem Konto ist.
Sogar wenn es mir morgen noch zugehen würde, hieße das ja, dass ich im März 2019 so oder so keinen Geldeingang hätte. Muss das Jobcenter mir in diesem Fall ALG II ausbezahlen?
Liebe Grüße
der Titel sagt es ja schon:
Ich bin im März arbeitslos geworden (das heißt meine Kündigung lautete auf den 28. Februar 2019) und habe umgehend ALG I und ALG II beantragt.
Mein ALG II Antrag ist abgelehnt worden, weil ich nicht bedürftig bin – ALG I ist ausreichend hoch, um meinen Bedarf zu decken.
Jetzt ist es allerdings so, dass mir die Arbeitsagentur die Leistung vorläufig eingestellt hat, weil ich an einer Gruppenveranstaltung nicht teilnehmen konnte.(natürlich habe ich den Hinderungsgrund umgehend meiner Arbeitsagentur mitgeteilt, allerdings per E-Mail, da diese ja telefonisch nicht zu erreichen ist und scheinbar scheint es da wieder Chaos zu geben)
Also Tatsache ist, dass bis heute ALG I nicht auf meinem Konto ist.
Sogar wenn es mir morgen noch zugehen würde, hieße das ja, dass ich im März 2019 so oder so keinen Geldeingang hätte. Muss das Jobcenter mir in diesem Fall ALG II ausbezahlen?
Liebe Grüße