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Hi,
ich will mich eigentlich gar nicht aufregen aber ich bin grad auf 180 und kurz vorm Nervenzusammenbruch!
Die Abteilung für Unterhalt schickte mir vor zwei Wochen einen Brief (mit der falschen Hausnr + Str. falsch geschrieben) ich solle meine Heiratsurkunde in Kopie vorlegen. Dadurch dass der Brief falsch adressiert war, hab ich ihn erst zwei Tage (natürlich Samstags) vor Ablauf der Frist bekommen, die Frist ist wohlgemerkt eine Woche. Habe sofort Montags den Brief mit der Kopie weggeschickt, den Namen der "guten" Dame drauf und meine BG Nummer.
Grade bekomm ich den nächsten Brief, wieder falsch adressiert:
"...bis zum heutigen Tage sind Sie IHrer Mitwirkungspflich nicht nachgekommmen. Ich fordere Sie demnach zum zweiten und letzten Male auf, die mir angegeben Unterlagen innerhalb einer Woche .....
... Sollten Sie erneut Ihrer Mitwirkungspflich nicht nachkommen, werde ich nach fruchtlosem Ablauf dieser neu gesetzten Nachfrist die Sozialleistung bis zur Nachholung der Mitwirkung gänzlich versagen"
Darf die das?????? Ich mein ich werd die Kopie morgen abschicken (oder vorbeibringen), allerdings frag ich mich ob die mir überhaupt die Leistungen komplett kürzen dürfte?
Vor allem weiß ich nicht, was die Kopie der Urkunde ihr bringt, davon mal abgesehen. In Sachen Unterhalt bringt ihr das mal rein gar nix.

ich will mich eigentlich gar nicht aufregen aber ich bin grad auf 180 und kurz vorm Nervenzusammenbruch!
Die Abteilung für Unterhalt schickte mir vor zwei Wochen einen Brief (mit der falschen Hausnr + Str. falsch geschrieben) ich solle meine Heiratsurkunde in Kopie vorlegen. Dadurch dass der Brief falsch adressiert war, hab ich ihn erst zwei Tage (natürlich Samstags) vor Ablauf der Frist bekommen, die Frist ist wohlgemerkt eine Woche. Habe sofort Montags den Brief mit der Kopie weggeschickt, den Namen der "guten" Dame drauf und meine BG Nummer.
Grade bekomm ich den nächsten Brief, wieder falsch adressiert:
"...bis zum heutigen Tage sind Sie IHrer Mitwirkungspflich nicht nachgekommmen. Ich fordere Sie demnach zum zweiten und letzten Male auf, die mir angegeben Unterlagen innerhalb einer Woche .....
... Sollten Sie erneut Ihrer Mitwirkungspflich nicht nachkommen, werde ich nach fruchtlosem Ablauf dieser neu gesetzten Nachfrist die Sozialleistung bis zur Nachholung der Mitwirkung gänzlich versagen"
Darf die das?????? Ich mein ich werd die Kopie morgen abschicken (oder vorbeibringen), allerdings frag ich mich ob die mir überhaupt die Leistungen komplett kürzen dürfte?
Vor allem weiß ich nicht, was die Kopie der Urkunde ihr bringt, davon mal abgesehen. In Sachen Unterhalt bringt ihr das mal rein gar nix.
