Halöle,
Ich habe nun seid gut 3 Monaten nichts mehr von meiner SB gehört.
SIe hat mich als letztes zur Untersuchung beim Amtsarzt geschickt zur Prüfung meiner "Erwerbsfähigkeit". Seitdem herrscht funkstille.
Nun möchte ich ihr eine etwas freche E-Mail schicken da sie mir seid gut 5 Monaten noch keinen Fahrtkostenantrag geschickt hat für Termine bei ihr oder Bewerbungsgesprächen. Ich habe den damals mehrmals mündlich in Begleitung und auch 2x via Email eingefordert. Am Telefon sagte sie mir damals ja sie würde mir die Anträge (hatte damals zeitgleich berwerbungskostenantrag verlangt) bis Mitte des Monats zuschicken. Angekommen ist dann nur der Bewerbungskostenantrag sowie ein neuer Termin bei ihr.
So jetzt bin ich nun seid fast einem Jahr auf Arbeitssuche und habe bisher noch nichts gefunden, außer Schwierigkeiten kam von ihrer Seite her nichts. MIttlerweile habe ich mir auch einen Privaten Arbeitsvermittler gesucht, der möchte aber logischerweise den Vermittlungsgutschein haben. Ich möchte ihr jetzt eine Email schreiben nach dem Motto:
Von ihnen kam die ganze Zeit absolut keine Hilfe, ich hab alles selber getan und brauche nun einen Vermittlungsgutschein um meiner Aussichten zu verbssern bzw. das überhaupt jemand hilft.
Ebenso möchte ich darauf hinweisen das sie bisher sämtliche meiner Emails an sie völlig ingoriert hat (habe noch nie ne Antowr tdrauf bekommen) und das ich den Fahrtkostenantrag bereits bei ihr mehrmals verlangt habe. Das die kosten in jedem Fall zu tragen sind (sie meinte damals sie müsse das mit dem Teamleiter abklären) und das sie sie mir endlich mal zuschicken soll da ich sosnt nicht mehr zu einem Termin bei ihr erscheinen "kann"
Es hapert sehr an der Formulierung... leider
Vielleicht hat ja noch Jemand einige Rechtsurteile die ich anfügen kann?
Ich habe nun seid gut 3 Monaten nichts mehr von meiner SB gehört.
SIe hat mich als letztes zur Untersuchung beim Amtsarzt geschickt zur Prüfung meiner "Erwerbsfähigkeit". Seitdem herrscht funkstille.
Nun möchte ich ihr eine etwas freche E-Mail schicken da sie mir seid gut 5 Monaten noch keinen Fahrtkostenantrag geschickt hat für Termine bei ihr oder Bewerbungsgesprächen. Ich habe den damals mehrmals mündlich in Begleitung und auch 2x via Email eingefordert. Am Telefon sagte sie mir damals ja sie würde mir die Anträge (hatte damals zeitgleich berwerbungskostenantrag verlangt) bis Mitte des Monats zuschicken. Angekommen ist dann nur der Bewerbungskostenantrag sowie ein neuer Termin bei ihr.
So jetzt bin ich nun seid fast einem Jahr auf Arbeitssuche und habe bisher noch nichts gefunden, außer Schwierigkeiten kam von ihrer Seite her nichts. MIttlerweile habe ich mir auch einen Privaten Arbeitsvermittler gesucht, der möchte aber logischerweise den Vermittlungsgutschein haben. Ich möchte ihr jetzt eine Email schreiben nach dem Motto:
Von ihnen kam die ganze Zeit absolut keine Hilfe, ich hab alles selber getan und brauche nun einen Vermittlungsgutschein um meiner Aussichten zu verbssern bzw. das überhaupt jemand hilft.
Ebenso möchte ich darauf hinweisen das sie bisher sämtliche meiner Emails an sie völlig ingoriert hat (habe noch nie ne Antowr tdrauf bekommen) und das ich den Fahrtkostenantrag bereits bei ihr mehrmals verlangt habe. Das die kosten in jedem Fall zu tragen sind (sie meinte damals sie müsse das mit dem Teamleiter abklären) und das sie sie mir endlich mal zuschicken soll da ich sosnt nicht mehr zu einem Termin bei ihr erscheinen "kann"
Es hapert sehr an der Formulierung... leider

Vielleicht hat ja noch Jemand einige Rechtsurteile die ich anfügen kann?