Hallo,
ich beziehe seit September ALG II. Da ich meinen Brennstoff selbst beschaffen muss und dieser bei Antragstellung schon knapp war, habe ich mit dem Hauptantrag auch gleich einen Antrag auf Übernahme der Brennstoffkosten gestellt. Hier wurden mir auch x Liter für den Zeitraum von 6 Monaten bewilligt. Den Brennstoff habe ich beschafft, die Rechnung wurde vom Lieferanten direkt ans Jobcenter gestellt.
Nun habe ich glücklicherweise einen Job gefunden, durch den ich ab 1.12. aus dem Bezug falle. Muss ich nun die Kosten für den Brennstoff (teilweise) zurück zahlen?
Vielen Dank,
Gruß
Majulan
ich beziehe seit September ALG II. Da ich meinen Brennstoff selbst beschaffen muss und dieser bei Antragstellung schon knapp war, habe ich mit dem Hauptantrag auch gleich einen Antrag auf Übernahme der Brennstoffkosten gestellt. Hier wurden mir auch x Liter für den Zeitraum von 6 Monaten bewilligt. Den Brennstoff habe ich beschafft, die Rechnung wurde vom Lieferanten direkt ans Jobcenter gestellt.
Nun habe ich glücklicherweise einen Job gefunden, durch den ich ab 1.12. aus dem Bezug falle. Muss ich nun die Kosten für den Brennstoff (teilweise) zurück zahlen?
Vielen Dank,
Gruß
Majulan