Sohn nicht erwerbsfähig ist ( Sozialgeld).
Wir bilden angeblich noch eine BG, wobei ich meinen Bedarf selbst decken kann
wenn ich mit meinem u25 jährigen Sohn in die Wohnung meines verstorbenen Ehemannes umziehen möchte, bräuchte ich zur Übernahme der KdU die Zustimmung des Jobcenters?
Sollten wir ohne Zustimmung rüber ziehen, werden die Kosten der vorigen Wohnung übernommen?
Für meine jetzige Wohnung will das JC über 400 Euro in einer Summe für die Kaution ( Darlehen) gezahlt haben,
Am Donnerstag habe ich endlich einen Termin beim Sozialverband