Brauche ich Zustimmung des JC's bei Umzug in die Wohnung meines verstorbenen Ehemannes mit Sohn u25?

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Mathilda

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Hallo Leute,

wenn ich mit meinem u25 jährigen Sohn in die Wohnung meines verstorbenen Ehemannes umziehen möchte, bräuchte ich zur Übernahme der KdU die Zustimmung des Jobcenters?

Wir bilden angeblich noch eine BG, wobei ich meinen Bedarf selbst decken kann und Sohn nicht erwerbsfähig ist ( Sozialgeld).

Hat jemand eine Idee dazu?


LG
Mathilda
 
@Mathilda

Sohn nicht erwerbsfähig ist ( Sozialgeld).

Dein Sohn bekommt Geld vom Sozialamt also SGB XII oder ist er nur teilweise erwerbsunfähig und erhält daher ALG II?

Wir bilden angeblich noch eine BG, wobei ich meinen Bedarf selbst decken kann

Das soll heißen du bist noch im ALG II Bezug, weil du schreibst "Bedarfsgemenschaft" oder trift hier meine oben gestellt Frage zu?

wenn ich mit meinem u25 jährigen Sohn in die Wohnung meines verstorbenen Ehemannes umziehen möchte, bräuchte ich zur Übernahme der KdU die Zustimmung des Jobcenters?

Hier stellt sich die Frage nach den Umzugskosten, trägst du selbst?

Schau auch bitte in die örtliche Richtlinie deiner Stadt ob die Wohnung in den Kosten angemessen ist.

Und man wird dich fragen welcher gewichter Grund liegt vor für den Umzug?

Natürlich kannst du auch ohne Zustimmung umziehen nur die Kosten trägst du selbst und vorallem achte auf die Miete.
 
Hallo Seepferdchen,

in einem anderen Faden habe ich unsere Konstellation schon mal beschrieben.

Sohn ist länger als 6 Monate nicht erwerbsfähig vom Gesundheitsamt begutachtet worden und bezieht seit 1.12.17 Sozialgeld, nicht Sozialhilfe.

Ich beziehe jetzt Witwen - und Betriebsrente und kann somit meinen Bedarf decken. Der Überschuss wird ja meinem Sohn angerechnet. Somit sind wir Aufstocker sozusagen.

Die Wohnung meines Mannes befindet sich im selben Haus. Sie ist größer und somit 100 Euro teurer als die meinige.

Sollten wir ohne Zustimmung rüber ziehen, werden die Kosten der vorigen Wohnung übernommen?
 
Sollten wir ohne Zustimmung rüber ziehen, werden die Kosten der vorigen Wohnung übernommen?

Ja so ist es, denke bitte auch an die Nebenkosten/Betriebskosten
und da ggf. ein neuer Vertrag geschlossen wird kommt noch die Kaution dazu!
 
Zuletzt bearbeitet:
Kaution ist seit 25 Jahren bezahlt, die übernehme ich ja sozusagen.
Das wäre also nicht das Problem.

Für meine jetzige Wohnung will das JC über 400 Euro in einer Summe für die Kaution ( Darlehen) gezahlt haben, weil ich keinen Leistungsanspruch mehr habe...Aber da wir ja eine BG sind und noch anteilig Leistungen beziehen, verstehe ich das nicht so wirklich.

Am Donnerstag habe ich endlich einen Termin beim Sozialverband und werde dort mal alles vortragen. Stapelweise Bescheide und Aufrechnungen wegen der Vorschusswitwenrente etc...
 
@Mathilda

Für meine jetzige Wohnung will das JC über 400 Euro in einer Summe für die Kaution ( Darlehen) gezahlt haben,

Hierzu müßte ich das Schreiben sehen um dir ggf. einen Hinweis geben zu können, so kann ich das schlecht nachvollziehen.

Am Donnerstag habe ich endlich einen Termin beim Sozialverband

Gut also abwarten was da für dich positives rauskommt, wenn du willst kannst du ja schreiben. nach dem Termin beim Sozialverband.
 
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