Hallo Leute,
wenn ich mit meinem u25 jährigen Sohn in die Wohnung meines verstorbenen Ehemannes umziehen möchte, bräuchte ich zur Übernahme der KdU die Zustimmung des Jobcenters?
Wir bilden angeblich noch eine BG , wobei ich meinen Bedarf selbst decken kann und Sohn nicht erwerbsfähig ist ( Sozialgeld).
Hat jemand eine Idee dazu?
LG
Mathilda
wenn ich mit meinem u25 jährigen Sohn in die Wohnung meines verstorbenen Ehemannes umziehen möchte, bräuchte ich zur Übernahme der KdU die Zustimmung des Jobcenters?
Wir bilden angeblich noch eine BG , wobei ich meinen Bedarf selbst decken kann und Sohn nicht erwerbsfähig ist ( Sozialgeld).
Hat jemand eine Idee dazu?
LG
Mathilda