Kleinerchris
Elo-User*in
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Hallo , ich hoffe mir kann einer Helfen , ich war heute mit meiner Freundin im JC , hatte heute ein Termin , mir wurde eine Massnahme ab den 5.02.2013 angedreht die ein Jahr gehenm soll , das einzige was ich bekomme sind die Fahrtkosten , die massnahme soll laut JC eine art eingliederung ins Arbeitsleben sein , ist das rechtens das ich die machen muß. 2. meine egv läuft ab den 05.02.2013 auch aus und sie will die EGV gleich per Verwaltungsackt rausschicken , darf sie das denn .