Brauche dringend hilfe - real inkasso kontopfändung

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dawom84

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Realinkasso hat mein Konto pfänden lassen wegen ehemals 68,42 € Rechnung bei Talkline vom 27.11.2007.Jetzt sind es inc. Gebühren 219,18 kann ich gegen die Pfändung etwas machen ??? und muss ich die Gebühren von 146.60€ bezahlen. Da mein Konto gepfändet ist gingen natürlich auch einige Abbuchungen nicht ab unteranderem die Hypotheken für das Haus die jetzt schnellstens raus müssen kann man irgendetwas machen außer zu bezahlen?
 
AW: Brauche dringend hilfe real inkasso kontpfändung

dazu muss man wissen was es für geld ist welches dort auf dem konto lag, sozialgeld ist 7 tage nicht pfändbar, wenn es lohnzahlungen sind dann können diese natürlich gepfändet werden.
was aber fakt ist, wenn es weg ist ist es weg, es sei denn es war sozialgeld/hartzIV dann ab zum gericht und einstweilige verfügung.
in diesem falle muss die bank dir das geld ersetzen, weil sie vom gesetzgeber angehalten sind soziales geld erst nach dem ablauf von 7 tagen für pfändungszwecke frei zu geben.
das beruht auf dem grund, das der gesetzgeber davon ausgeht, wenn du sozialgeld nicht nach 7 tagen abgeholt hast um damit deinen lebensunterhalt zu bestreiten, das geld dazu nicht unbedingt wichtig ist.

gruß physicus
 
Rente witwenrente und weisenrente allerdings sind die 7 tage um die Bank konnte uns nicht erreichen und hat deswegen den dispo gelöscht jetzt muss ich 5000€ besorgen. Kann ich direkt an Talkline zahlen? und vorallem den Gesamtbetrag von 219,18 oder die Hauptforderung von 68,42.
Danke im vorraus
 
Vorausgesetzt es handelt sich um "Sozialgeld"
"Sozialleistungen" sind insbesondere:
Arbeitslosengeld, ALG II , Aufwandsentschädigung für sog. 1-Euro-Jobs nach § 16 Abs. 3 SGB II, Wohngeld, Kindergeld, Übergangsgeld, Sozialhilfe.
hast du als Konto(mit)inhaber das Recht, innerhalb der ersten sieben Tage nach Gutschrift unbeschränkt Auszahlung zu verlangen.

Diese Auszahlungspflicht innerhalb der Sieben-Tage-Schutzfrist besteht kraft Gesetzes (§ 55 SGB I). Sie ist unabhängig davon, ob eine Kontopfändung vorliegt oder ob das Konto (hoffnungslos) überzogen ist und die Bank eine Rückführung des Dispositionskredits wünscht.
Der Schuldner muss lediglich nachweisen, dass es sich bei der Gutschrift um eine Sozialleistung handelt.
In der Regel geht dies bereits aus dem Kontoauszug hervor (z.B. "FAMKASSE ... KGNR" für Kindergeld). Bei Sozialhilfe oder ALG II ist ggf. der Leistungsbescheid vorzulegen.
Die Aufwandsentschädigung für sog. 1-Euro-Jobber ist eine Sozialleistung nach § 16 Abs. 3 SGB II (und kein Arbeitseinkommen, obwohl die Auszahlung über die Beschäftigungsstelle erfolgt!) Ggf. muss dies durch die Eingliederungsvereinbarung belegt werden.


++Bei welchem Amtsgericht muss ich das eigentlich machen?
Bei dem Amtsgericht das für deinen Wohnort zuständig ist, oder bei dem Gericht, welches die Pfändung veranlasst hat.

++Und wie schnell kann man mit der Freistellung rechnen ???
Und was ist mit dieser 14 Tage-Frist? Gilt die ab dem Eintreffen des Gehalts, oder bezieht sie sich auf das Inkrafttreten der Pfändung ???
Reicht es, wenn der Antrag auf Freistellung innerhalb der 14 Tage beim Amtsgericht eingeht, oder muss das Geld innerhalb der 14 Tage (nach Freistellung,etc.) dann schon vom Konto verschwunden sein ??? Muss ich denn eigentlich rechtlich gesehen auf jeden Fall an mein Geld kommen, auch wenn das Konto aufgelöst,.... wird !?!? ++
Ja das müssen Sie...weiteres siehe oben.


+Und wie sieht es eigentlich mit der Problematik aus, dass Cortal Consors jetzt ja eigentlich alle Konten mit sofortiger Wirkung aufgelöst hat? +
Zu Ihrer Bank am Ort gehen und ein Girokonto auf Guthabensbasis beantragen (o Konto)
Dort dann in Zukunft das Geld gehen lassen. Natürlich die auszahlende stelle informieren.

entnommen von Schuldnerberatung Forum - Hilfe, Kontopfändung!
 
Da dem Inkassoverfahren wahrscheinlich ein Mahnbescheid vorangegangen ist, dem du anscheinend nicht widersprochen hast ist die Gesamtsumme fällig.
Da das Inkassounternehmen Einzugsberechtigt ist würde ich direkt an dieses zahlen.

Inwieweit Witwen- und Waisenrenten zu den Sozialleistungen gehören entzieht sich meiner Kenntniss.
Ob du eine Widereinsetzung der Frist erreichen kannst hängt von der Begründung ab, warum euch die Bank nicht erreichen konnte.

Ich würd vorschlagen das du deine Unterlagen nimmst und zur Rechtsantragstelle des Amtsgerichtes gehst.
Die müßten dir dort definitiv Auskunft geben können.

Allerdings dürfte das deine Bank nicht umstimmen den Dispo wieder einzuräumen.
In deren Augen bist du durch die Pfändung nicht mehr Kreditwürdig.
 
Rente witwenrente und weisenrente allerdings sind die 7 tage um die Bank konnte uns nicht erreichen und hat deswegen den dispo gelöscht jetzt muss ich 5000€ besorgen. Kann ich direkt an Talkline zahlen? und vorallem den Gesamtbetrag von 219,18 oder die Hauptforderung von 68,42.
Danke im vorraus

wenn das inkasso einmal drinnen hängt dann geht die zahlung auch über die, die wollen schließlich auch geld verdienen, die hauptforderung von 68,42 inkl. zinsen könntest du an talkline direkt zahlen, frage ist warum solltest du das machen?
die gesamtforderung ist für das inkassobüro ausschlaggebend, denn dort sind ihre auslagen mit dabei.

nach ablauf der 7 tage ist wie gesagt der zug leider abgefahren, da bekommst du nichts zurück.

wegen dem gekündigten dispo, rate ich dir direkt zur bank zu gehen, die sache klar zu stellen und eventuell deine abwesenheit nach zu weisen wenn dir das möglich ist.
ich habe mal die erfahrung gemacht das einige der bankleute mit sich reden lassen, also ists einen versuch wert.
wenn sie nicht mit sich reden lassen, dann versuch zumindest über eine ratenzahlung eine beitreibung via titel abzuwenden.
das ist denke ich wichtig in betracht auf euer haus....

mfg physicus
 
Da dem Inkassoverfahren wahrscheinlich ein Mahnbescheid vorangegangen ist, dem du anscheinend nicht widersprochen hast ist die Gesamtsumme fällig.
Und beim anschließenden Vollstreckungsbescheid hat er ebenfalls nicht reagiert
Er hätte sich sogar noch die Gebühren des zwischengeschobenen Inkassobüros sparen können

lg
 
Es ist allerdings absolut rätselhaft warum es keinerlei Gegenwehr im Vorfeld gab (schulterzuck hoch 20)
Kontopfändung wg einer 68 € Hauptforderung ?!!
So dürfte in etwa die reihenfolge gewesen sein :
2 bis 3 Bausteinmahnbriefe des Inkassobüros
1 bis 2 Briefe des Anwalts (Fülleborn)
Mahnbescheid !
Vollstreckungsbescheid !
Erfolglose Besuche des Gerichtsvollziehers ?!
In der ganzen Zeit keinerlei Aktionen des TE :icon_pause:



lg
 
Es ist allerdings absolut rätselhaft warum es keinerlei Gegenwehr im Vorfeld gab (schulterzuck hoch 20)
Kontopfändung wg einer 68 € Hauptforderung ?!!
So dürfte in etwa die reihenfolge gewesen sein :
2 bis 3 Bausteinmahnbriefe des Inkassobüros
1 bis 2 Briefe des Anwalts (Fülleborn)
Mahnbescheid !
Vollstreckungsbescheid !
Erfolglose Besuche des Gerichtsvollziehers ?!
In der ganzen Zeit keinerlei Aktionen des TE :icon_pause:



lg

ist mir auch klar und ich weiß vom Mitlesen, wie firm du in diesem Thema bist...:icon_smile:

allerdings (ist meine einzige Verfehlung in meinen bisher über 25 Jahren des alleine-wohnens) habe ich auch schon mal nette Post der inkasso-Fa. bekommen, welche für die terro*kom "zuständig" ist - Name leider entfallen...

da kam NICHTS vorher von der Terro*kom, ich fiel aus allen Wolken, als ich das 1. Schreiben der besagten "Firma" bekam, konnte das alles aber tel. klären damals - nur mal so ein Einwurf

ich befürchte aber in diesem Fall, daß du Recht hast und hier so einige Male...sagen wir mal "verzögert"...reagiert wurde...:icon_sleep:
 
Der TE scheint keine 87 jährige Oma zu sein
Ich schätze das es ein Fake ist !
Einen gerichtlichen Mahnbescheid sowie einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid verschläft man nicht einfach so
Isch glaub des alles nit


lg
 
Also verpennt zu reagieren haben wir nicht es ist nur so das glaube ich das jemand (unsere Nachbarn) unsere post klaut den es ist mal ein Haustürschlüssel geklaut worden, danach wurden zwar die Schlösser gewechselt aber der Briefkastenschlüssel is noch immer der alte. Fast 250% aufschlag ist das den nicht wucher und wenn ja?? Für eine Kontopfändung muss es doch vorher zum Gericht und wie kann ein Richter eine Kotopfändung unterschreiben in der wucher betrieben wird verrausgesetzt es ist welche??
 
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