ZweiLeipziger81
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Unter Punkt 2 "Bemühungen ..." sind folgende Klauseln unzulässig in einer EGV oder einem VA, die bereits vollumfänglich abschliessend gesetzlich geregelt sind:Hallo,
ich habe vorgestern ein EGV per Verwaltungsakt bekommen und wollte euch mal fragen ob der so ok ist oder ob ich lieber in Widerspruch gehen sollte?
4 Bewerbungen pro Monat x 12 Monate = 48 Bewerbungen im Jahr.
48 Bewerbungen im Jahr x 5€ pro Bewerbung = 240€ im Jahr.
240€ IST Kosten - 200€ SOLL Kosten = 40€ Differenz.
Würde ich Widerspruch einelegen.
Bitte korrigiere mich...
Falls ja der Vertrag ausläuft und evtl. eine höhere Anzahl gefordert würde, dann würde die Differenz ja viel trastischer Ausfallen können.
Seite1: Da steht, dass für EIN JAHR max. 200€ übernommen wird.
Ich war auch mal Pendler (SGB2). Ich habe 6 Monate lang 350 € Fahrtkosten pro Monat bekommen (2100 € gesamt).„Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen … höchstens … 130 €“
„Pendelfahrtkosten … maximal 3 Monate 250 €“
„getrennte Haushaltsführung Maximal 3 Monate“
Ich habe 6 Monate lang 350 € Fahrtkosten pro Monat bekommen (2100 € gesamt).
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