Baller111
Elo-User*in
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Hallo,
zum § 86b SGG, Abs. 2, bräuchte ich eine Information ( wenn möglich ).
Frage:
Wie lange kann / darf ein Richter ( in ) für einen Antrag nach § 86b SGG ( Innhalt ist mir bekannt ) brauchen zu bescheiden, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegend und offensichtlich für den ELO und alles gegen ein JC spricht.
Leider schließt sich aus dem entspr. § kein Zeitraum inwieweit sich ein SG sich " Zeit " lassen kann oder auch nicht. Gibt es evtl. einen " ca. Zeitraum " ? Eine dringlichkeit ist gegenüber des ELO erforderlch.
Vielen Dank schon mal.
zum § 86b SGG, Abs. 2, bräuchte ich eine Information ( wenn möglich ).
Frage:
Wie lange kann / darf ein Richter ( in ) für einen Antrag nach § 86b SGG ( Innhalt ist mir bekannt ) brauchen zu bescheiden, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegend und offensichtlich für den ELO und alles gegen ein JC spricht.
Leider schließt sich aus dem entspr. § kein Zeitraum inwieweit sich ein SG sich " Zeit " lassen kann oder auch nicht. Gibt es evtl. einen " ca. Zeitraum " ? Eine dringlichkeit ist gegenüber des ELO erforderlch.
Vielen Dank schon mal.