Bonusprogrammrückzahlung von der Krankenkasse, Nebenkostennachzahlungerstattung ist das rückwirkend für Jahre möglich?

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Isabelle28

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Hallo, ich bin's wiedermal mit zwei Fragen :cheer2:

1. Ich habe aus dem Bonusprogramm meiner KK 90€ gutgeschrieben bekommen. Muß ich das angeben, wird davon etwas abgezogen?

2. Ich habe fast jedes Jahr Nebenkostennachzahlungen zu leisten und bisher wußte ich nicht, daß diese vom JC übernommen werden. Ist es möglich, dass die Nachzahlungen von vergangenen Jahren übernommen werden. Wenn, von wieviel Jahren?

Vielen Dank schonmal
Isa
 

Seepferdchen 2010

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Hallo @Isabelle28

Ist es möglich, dass die Nachzahlungen von vergangenen Jahren übernommen werden. Wenn, von wieviel Jahren?

hier kannst du bitte nachlesen in den fachlichen Hinweis zu § 37 SGB II rückwirkend längstens für 1 Jahr, Seite 7 Rz.:37.28

https://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/sgb-ii-hinweise/FH-37---20.05.2011.pdf

Was mich verwundert das JC nie hier schriftlich nachgefragt hat?

1. Ich habe aus dem Bonusprogramm meiner KK 90€ gutgeschrieben bekommen. Muß ich das angeben, wird davon etwas abgezogen?

KV-Prämien (Randziffer 11.78):

(10) Prämien, die aufgrund einer guten Wirtschaftslage der Krankenkasse (siehe § 242 Abs. 2 SGB V) an die Versicherten gezahlt werden, sind als einmalige Einnahme anzurechnen, da mit dieser Zahlung die Versicherten ohne weitere Zweckverfolgung an den Überschüssen der Krankenkasse beteiligt werden.

Anders verhält es sich bei Prämien der privaten Versicherungsunternehmen und der gesetzlichen Krankenkassen (vgl. § 53 Abs. 2 SGB V) in Form von Beitragsrückerstattungen. Diese Prämienzahlungen sollen ein bestimmtes gesundheitspolitisches Verhalten der Versicherten fördern (keine Inanspruchnahme von Leistungen),
sind also zweckbestimmte Einnahmen im Sinne des § 11 Abs. 3 Nr. 1a. Gleiches gilt auch für Bonuszahlungen nach § 65a SGB V, die von den Krankenkassen bei gesundheitsbewusstem Verhalten der Versicherten, z. B. der regelmäßigen Teilnahme an Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, gewährt werden können.

Quelle: https://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/sgb-ii-hinweise/FH-11---18.08.2016.pdf
 
G

Gelöschtes Mitglied 31400

Gast
Zu 1.
So wie mir das vor einigen Jahren erklärt wurde seitens des Amtes:

sie übernehmen die Kosten für meine KK . Wenn ich etwas Gutgeschrieben bekomme ist das Einkommen und wird verrechnet.

Somit habe ich nichts davon. Daher habe ich es sein gelassen.
 
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