wolliohne
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Das ändert sich zum 1. Januar 2009
1. Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende
a) Verlängerung der Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld auf 18 Monate
Am 1. Januar tritt die neue Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld in Kraft. Der mögliche Bezug von Kurzarbeitergeld wird damit auf 18 Monate verlängert. Die Verlängerung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht. Damit können auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu 18 Monate Kurzarbeitergeld erhalten, die mit der Kurzarbeit vor dem 1. Januar 2009 beginnen mussten.
Die Verlängerung der Bezugfrist ist die richtige Maßnahme zur richtigen Zeit. Die von Auftragseinbrüchen betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben so die Chance, Phasen mit schlechter Auftragslage zu überstehen. Arbeitgeber können ihre eingearbeitete und erfahrene Belegschaft halten; Arbeitnehmer bleiben im vertrauten Umfeld und im Unternehmen beschäftigt; Arbeitslosigkeit wird vermieden. Das verlängerte Kurzarbeitergeld verbunden mit mehr Qualifizierung und Weiterbildung ermöglicht es, dass alle Beteiligten zusammenhalten und gemeinsam durch die Krise gehen.
b) Kurzarbeitergeld und Qualifizierung
Qualifizierungsangebote für Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld können ab dem 1. Januar 2009 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds geförderte werden. Das von der Bundesregierung beschlossene Maßnahmepaket "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärke" sieht neben der Verlängerung der Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld von sechs auf 18 Monate auch vor, die Zeit des Bezuges von Kurzarbeitergeld für die Weiterqualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu nutzen. Schon jetzt unterstützt der Europäische Sozialfonds (ESF) ergänzende Qualifizierungsangebote für Bezieherinnen und Bezieher von Transferkurzarbeitergeld. Das neue ESF-geförderte Programm weitet die Fördermöglichkeiten auf Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld aus. Die Unterstützung besteht in der Zahlung von Zuschüssen zu den Weiterbildungskosten in den Betrieben.
c) Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
BMAS - Das ändert sich zum 1. Januar 2009
1. Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende
a) Verlängerung der Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld auf 18 Monate
Am 1. Januar tritt die neue Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld in Kraft. Der mögliche Bezug von Kurzarbeitergeld wird damit auf 18 Monate verlängert. Die Verlängerung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht. Damit können auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu 18 Monate Kurzarbeitergeld erhalten, die mit der Kurzarbeit vor dem 1. Januar 2009 beginnen mussten.
Die Verlängerung der Bezugfrist ist die richtige Maßnahme zur richtigen Zeit. Die von Auftragseinbrüchen betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben so die Chance, Phasen mit schlechter Auftragslage zu überstehen. Arbeitgeber können ihre eingearbeitete und erfahrene Belegschaft halten; Arbeitnehmer bleiben im vertrauten Umfeld und im Unternehmen beschäftigt; Arbeitslosigkeit wird vermieden. Das verlängerte Kurzarbeitergeld verbunden mit mehr Qualifizierung und Weiterbildung ermöglicht es, dass alle Beteiligten zusammenhalten und gemeinsam durch die Krise gehen.
b) Kurzarbeitergeld und Qualifizierung
Qualifizierungsangebote für Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld können ab dem 1. Januar 2009 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds geförderte werden. Das von der Bundesregierung beschlossene Maßnahmepaket "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärke" sieht neben der Verlängerung der Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld von sechs auf 18 Monate auch vor, die Zeit des Bezuges von Kurzarbeitergeld für die Weiterqualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu nutzen. Schon jetzt unterstützt der Europäische Sozialfonds (ESF) ergänzende Qualifizierungsangebote für Bezieherinnen und Bezieher von Transferkurzarbeitergeld. Das neue ESF-geförderte Programm weitet die Fördermöglichkeiten auf Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld aus. Die Unterstützung besteht in der Zahlung von Zuschüssen zu den Weiterbildungskosten in den Betrieben.
c) Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
BMAS - Das ändert sich zum 1. Januar 2009