[Bln] AV-Wohnen erfordert dringend Neuregelung

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[Bln] AV -Wohnen erfordert DRINGEND Neuregelung!!

Pressemitteilung Berliner Arbeitslosenzentrum
evangelischer Kirchenkreise vom 23.09.2011:

Hartz IV : Lage bei den Wohnkosten spitzt sich in Berlin zu
Berliner Arbeitslosenzentrum fordert dringend eine Neuregelung


Einer Umfrage zufolge, die das Berliner Arbeitslosenzentrum
evangelischer Kirchenkreise (BALZ) in den vergangenen sechs Wochen
unter rund 400 Berlinerinnen und Berlinern vor den Jobcentern der
Hauptstadt durchgeführt hat, liegen die Warmmieten in fast jedem
zweiten Berliner Hartz-IV -Haushalt über den Richtwerten der
Ausführungsvorschriften (AV ) Wohnen des Landes. Die Folge ist, dass
die Jobcenter immer häufiger nicht mehr die vollständigen Wohnkosten
übernehmen.

Der Geschäftsführer des Berliner Arbeitslosenzentrums Frank Steger
kritisiert, dass die Richtwerte der AV Wohnen seit fast sieben Jahren
nicht an die Entwicklung der Mietpreise angepasst wurden. Lediglich
bei den Ein-Personen-Haushalten hatten sich die rot-roten
Senatsparteien Ende 2008 darauf verständigt, die Richtwerte einmalig
um fünf Prozent anzuheben.

Steger hält eine rechtliche Neuregelung der Wohnkostenübernahme in
Berlin für überfällig. "Die Gerichte interessieren die AV Wohnen schon
lange nicht mehr. Das Bundessozialgericht hat bereits im Oktober 2010
geurteilt, dass die AV Wohnen nicht geeignet sind, die Angemessenheit
der Wohnkosten für Hartz-IV -Bedarfsgemeinschaften zu bestimmen.
Seitdem herrscht an dieser Stelle Richterrecht. Der neue Senat ist
gefordert, das Chaos bei der Wohnkostenübernahme zu beenden und
endlich Rechtssicherheit für die Betroffenen herzustellen."

"Die Richtwerte für angemessene Wohnkosten in Berlin müssen dabei so
angepasst werden, dass Menschen, die Grundsicherungsleistungen
erhalten, nicht hungern müssen, um ihre Miete bezahlen zu können", so
Steger weiter. In der Debatte um die Wohnkostenübernahme stünden die
Zwangsumzüge im Zentrum. Übersehen würde dabei, dass die Zahl der
Hartz-IV -Haushalte in Berlin dramatisch ansteige, die einen Teil der
Miete selbst übernehmen, um in ihrer Wohnung zu bleiben. "Wir rechnen
damit, dass in diesem Jahr bei rund 30 000 Bedarfsgemeinschaften die
Wohnkosten nicht mehr in voller Höhe übernommen werden. In 2010 waren
es 20 000. In der Mehrzahl der Fälle dürften die Betroffenen dadurch
weniger Mittel zum Leben haben, als das staatlich garantierte
Existenzminimum vorsieht. Diese Situation ist unhaltbar."

» Die Auswertung der Umfrage finden Sie auf:
Irren ist amtlich - Beratung kann helfen!
...
.
 
Neuregelung
Ich fordere nur die Umsetzung der Urteile der Obersten Gerichte.
Danach ist die AV -Wohnen derzeit noch nicht einmalm das Papier wert, auf dem sie gedruckt ist.
Wären die Richter der unteren Gerichte ein wenig kosequenter, dann hätten diese viel weniger Arbeit. Auch die SB in ARGE könnten sich alle Angemessenheitsprüfungen sparen.
 
Neuregelung
Ich fordere nur die Umsetzung der Urteile der Obersten Gerichte.
Danach ist die AV -Wohnen derzeit noch nicht einmalm das Papier wert, auf dem sie gedruckt ist.
Wären die Richter der unteren Gerichte ein wenig kosequenter, dann hätten diese [heißt das: die weiteren Richter der unteren Instanzen?]viel weniger Arbeit. Auch die SB in ARGE könnten sich alle Angemessenheitsprüfungen sparen.

Wie meinst du das fett hervorgehobene genau?
Und warum genau sollten sich die SBs von alleine daran dann halten?
 
Ob es im neuen Senat besser wird, muss bezweifelt werden. Wo soll der Druck herkommen, der hier gemacht werden müsste.

Da dürftest du leider recht haben...

Ich vermute mal/empfehle, dass diejenigen, die aktuell noch Probleme wegen KdU offen haben, gut daran tun, diese nun möglichst sofort noch vor Gericht zu bringen. Denn das aktuelle Richterrecht ist vermutlich um eingies kulanter als hinterher die neue rot-grüne Drangsalierungs-AV -Wohnen.
 
Anstatt die AV -Wohnen als untauglich zu bewerten und so die Kommune zum Handeln zu bewegen, versuchen die Richter auszuhelfen indem sie neue (eigene) Regeln etablieren. Gesetzeskonforme Regeln erfinden ist aber Aufgabe der Exekutive. Das BSG hat das KdU -Konzept hinreichend beschrieben.
Der faule Richter verweist ARGE auf diese Urteil und sieht sich ausser Stande einen Wert für Unangemessen zu erkennen. Ihm liegt schließlich keine Regelung in der vorgeschriebenen Qualität vor.

Der neue Senat kann für alle evtl. Folgekosten das BSG verantwortlich machen. Der neue Senat kann dann auch mit Einsparungen bei den ARGEn und Gerichten argumentieren.
 
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