Hallo,
vor ein paar Tagen habe ich eine EGV erhalten. Es fällt natürlich gleich auf, dass keine Bewerbungskosten erstattet werden. Daran hat sich im Vergleich zu früher leider nichts geändert. Wenigstens wird man nicht mehr dazu gedrängt, sich rein schriftlich zu bewerben, immerhin. Vor einigen Jahren hatte ich schon mal Widerspruch wegen fehlender Kostenübernahme eingereicht. Das Sozialgericht (Bayern) sah darin aber kein Problem, da das Jobcenter ja alle Mittel zur Verfügung stellt.
Folgende Punkte gäbe es meinerseits noch zu kritisieren:
Können die mich dazu in einer EGV verpflichten? Anders als bei dem Bewerbungsportal der AfA, hätte ich in diesem Fall gar keinen Zugriff auf meine Daten und ich möchte vorab schon wissen, welche Firmen meinen Bewerbungen erhalten.
Ich glaube, dass ist das erste Mal, dass ich die Aufforderung zur Speicherung der Bewerbung in einer EGV wiederfinde. Sonst gab es dazu immer ein extra Schreiben, welches aber ohne Rechtsfolgenbelehrung war.
Als nächster Punkt:
Mir wurde gesagt, dass die 10 Bewerbungen monatlich, sich nur auf den Helferbereich beziehen dürfen. Bewerbungen auf einen Ausbildungsplatz wären dagegen extra und würden nicht mit dazu gezählt werden, weil Ausbildungen ja nicht Sozialversicherungspflichtig sind, was doch aber Käse ist..
In der Rechtsfolgenbelehrung steht außerdem ja auch :
Ansonsten, mit den 10 Bewerbungen pro Monat kann ich leben. Verhandeln kann man mit meinem SB sowieso nicht großartig. Unterschreiben würde ich die EGV aber nicht.
Erwähnen sollte ich vielleicht noch, dass ich mich für eine Umschulung interessiere. Da sollte ich es mir wahrscheinlich nicht alt zu sehr mit meinem SB verscherzen.
Danke, falls jemand die Zeit hat, da mal drüber zu schauen.
vor ein paar Tagen habe ich eine EGV erhalten. Es fällt natürlich gleich auf, dass keine Bewerbungskosten erstattet werden. Daran hat sich im Vergleich zu früher leider nichts geändert. Wenigstens wird man nicht mehr dazu gedrängt, sich rein schriftlich zu bewerben, immerhin. Vor einigen Jahren hatte ich schon mal Widerspruch wegen fehlender Kostenübernahme eingereicht. Das Sozialgericht (Bayern) sah darin aber kein Problem, da das Jobcenter ja alle Mittel zur Verfügung stellt.
Folgende Punkte gäbe es meinerseits noch zu kritisieren:
gestattet dem Jobcenter die digitale Speicherung und Weitergabe der
vorgelegten Bewerbungsmappen zur Arbeitsvermittlung an Unternehmen,
ohne dass dies einer weiteren Rücksprache bedarf. Unternehmen können
schriftlich von einer Weitergabe ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss ist
Bestandteil dieser Eingliederungsvereinbarung
gestattet dem Jobcenter die Weitergabe der vorgelegten Bewerbungsmappen
an Unternehmen, ohne dass dies einer weiteren Rücksprache bedarf.
kann Unternehmen schriftlich von einer Weitergabe ausschließen. Ein Ausschluss
ist Bestandteil dieser Eingliederungsvereinbarung.
Können die mich dazu in einer EGV verpflichten? Anders als bei dem Bewerbungsportal der AfA, hätte ich in diesem Fall gar keinen Zugriff auf meine Daten und ich möchte vorab schon wissen, welche Firmen meinen Bewerbungen erhalten.
Ich glaube, dass ist das erste Mal, dass ich die Aufforderung zur Speicherung der Bewerbung in einer EGV wiederfinde. Sonst gab es dazu immer ein extra Schreiben, welches aber ohne Rechtsfolgenbelehrung war.
Als nächster Punkt:
Mir wurde gesagt, dass die 10 Bewerbungen monatlich, sich nur auf den Helferbereich beziehen dürfen. Bewerbungen auf einen Ausbildungsplatz wären dagegen extra und würden nicht mit dazu gezählt werden, weil Ausbildungen ja nicht Sozialversicherungspflichtig sind, was doch aber Käse ist..
In der Rechtsfolgenbelehrung steht außerdem ja auch :
sich weigert, eine zumutbare
Arbeit bzw. Ausbildung aufzunehmen
Ansonsten, mit den 10 Bewerbungen pro Monat kann ich leben. Verhandeln kann man mit meinem SB sowieso nicht großartig. Unterschreiben würde ich die EGV aber nicht.
Erwähnen sollte ich vielleicht noch, dass ich mich für eine Umschulung interessiere. Da sollte ich es mir wahrscheinlich nicht alt zu sehr mit meinem SB verscherzen.
Danke, falls jemand die Zeit hat, da mal drüber zu schauen.