Hallo liebe leute..
Wurde leider fristlos am 21.8.18 "hilfsweise zum 31.12.18 aufgrund eines fahrverbotes gekündigt..kündigungsschutzklage wurde eingereicht.
Jetzt zu den dilemma und missverständnissen
Ich meldete mich noch am selbem tag arbeitsuchend weil ICH dachte (da ich kaum ne ahnungen von fristen und kündigung habe) mein AG würde mir bis zum 31.12.18 noch den lohn fortzahlen.
Auch ist der mitarbeiterin am telf vom jobcentes das "hilfsweise " entgangen und meinte logisch darauf hin das ich mich frühestens im oktober a.los melden kann. Ich hatte mich auch krankschreiben lassen (hat mir ein anwalt geraten um k.geld zu beziehen)
Ich wurde also am 21.8 arbeitlos,melde mich arbeitssuchend und krank bis 26.8
Danach war ich gesund und ich wollte (vielleicht blöd von mir) jetzt nicht zu unrecht k.geld.beziehen und verlasse mich immernoch drauf das mein lohn es gezahlt wird..
Mitnichten..habe mich am 10.9 wieder krank schreiben lassen und da auch erfahren das weder mein arbeitgeber mir mein lohn fortzahlt ich noch rechtzeitig den ersten k.schein zur kkasse(innerhalb7 tage) geschickt habe..
Also
21.8 fristlose kündigung
21.8-26.8 krank(meldung hat arbeitgeber aber kk nicht)
27.8-10.9. LÜCKE DA gesund
10.9-21.9 erneute krankmeldung
Kk sagt ich würde eh ne sperre mit dem k.geld bekommen da es eine fristlose kundigung ist,das arbeitsamt ebenso ..
Was bitte mache ich nun für den zeitraum vom 21.8-10.9.18
Die zeit mit dem krankenscheinen und lü ke werden die auf die Sperrzeit angerechbet oder gilt diese ab arbeitlosmeldung?
Wie gehe ich vor?würde mir das alg2 auch für gesperrt werden?
Bitte um Rat
Lg
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Wurde leider fristlos am 21.8.18 "hilfsweise zum 31.12.18 aufgrund eines fahrverbotes gekündigt..kündigungsschutzklage wurde eingereicht.
Jetzt zu den dilemma und missverständnissen
Ich meldete mich noch am selbem tag arbeitsuchend weil ICH dachte (da ich kaum ne ahnungen von fristen und kündigung habe) mein AG würde mir bis zum 31.12.18 noch den lohn fortzahlen.
Auch ist der mitarbeiterin am telf vom jobcentes das "hilfsweise " entgangen und meinte logisch darauf hin das ich mich frühestens im oktober a.los melden kann. Ich hatte mich auch krankschreiben lassen (hat mir ein anwalt geraten um k.geld zu beziehen)
Ich wurde also am 21.8 arbeitlos,melde mich arbeitssuchend und krank bis 26.8
Danach war ich gesund und ich wollte (vielleicht blöd von mir) jetzt nicht zu unrecht k.geld.beziehen und verlasse mich immernoch drauf das mein lohn es gezahlt wird..
Mitnichten..habe mich am 10.9 wieder krank schreiben lassen und da auch erfahren das weder mein arbeitgeber mir mein lohn fortzahlt ich noch rechtzeitig den ersten k.schein zur kkasse(innerhalb7 tage) geschickt habe..
Also
21.8 fristlose kündigung
21.8-26.8 krank(meldung hat arbeitgeber aber kk nicht)
27.8-10.9. LÜCKE DA gesund
10.9-21.9 erneute krankmeldung
Kk sagt ich würde eh ne sperre mit dem k.geld bekommen da es eine fristlose kundigung ist,das arbeitsamt ebenso ..
Was bitte mache ich nun für den zeitraum vom 21.8-10.9.18
Die zeit mit dem krankenscheinen und lü ke werden die auf die Sperrzeit angerechbet oder gilt diese ab arbeitlosmeldung?
Wie gehe ich vor?würde mir das alg2 auch für gesperrt werden?
Bitte um Rat
Lg
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