Servus Leutz,
nach dem neue Datenschutzgesetze erlassen wurden frage ich mich ob die alten noch anwendbar sind:
Hier ein Beispiel was ich im Jahr 2015 benutzt habe:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Betreff: Weitergabe und Speicherung meiner personenbezogenen Daten
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ein außerhalb des Sozialrechtsverhältnis stehender Dritter (xxx Name des Trägers) kann nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten Daten erheben und verwerten (§ 4a BDSG).
Ich untersage Ihnen hiermit ausdrücklich die Speicherung und Weitergabe meiner personenbezogenen Daten.
Ich fordere Sie auf (§ 6 Abs.2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG), mir Auskunft über bereits gespeicherte Daten, außer meiner oben genannten Adresse, zu erteilen und bestehe auf sofortige Löschung dieser.
Des Weiteren untersage ich Ihnen eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte.
Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine umgehende Sperrung (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs 4 BDSG) sowie eine schriftliche Bestätigung über diese Maßnahme.
Sollten Sie meinen Forderungen nicht unverzüglich nachkommen, werde ich mich umgehend an den Datenschutz wenden.
Als Frist habe ich mir den dd.mm.yy vorgemerkt.
Mit freundlichen Grüßen
Unten habe ich die Datei angehängt, die damals von Pixelschieberin erstellt wurde, jene - der ich einiges zu verdanken hatte, den anderen natürlich auch.
Würde mich sehr über ein update freuen, welches man vielleicht anpinnen könnte.
Dann wollte ich noch wissen ob die damalige Vorgehensweisen
bei einem Bildungsträger immer noch anwendbar sind:
Klick.
Auch hier würde mich gerne über ein kurzes Feedback freuen, bin zwar aktuell in keiner Maßnahme, möchte aber doch für die Zukunft gerüstet sein.
Viele Grüße, Peter
nach dem neue Datenschutzgesetze erlassen wurden frage ich mich ob die alten noch anwendbar sind:
Hier ein Beispiel was ich im Jahr 2015 benutzt habe:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Betreff: Weitergabe und Speicherung meiner personenbezogenen Daten
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ein außerhalb des Sozialrechtsverhältnis stehender Dritter (xxx Name des Trägers) kann nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten Daten erheben und verwerten (§ 4a BDSG).
Ich untersage Ihnen hiermit ausdrücklich die Speicherung und Weitergabe meiner personenbezogenen Daten.
Ich fordere Sie auf (§ 6 Abs.2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG), mir Auskunft über bereits gespeicherte Daten, außer meiner oben genannten Adresse, zu erteilen und bestehe auf sofortige Löschung dieser.
Des Weiteren untersage ich Ihnen eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte.
Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine umgehende Sperrung (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs 4 BDSG) sowie eine schriftliche Bestätigung über diese Maßnahme.
Sollten Sie meinen Forderungen nicht unverzüglich nachkommen, werde ich mich umgehend an den Datenschutz wenden.
Als Frist habe ich mir den dd.mm.yy vorgemerkt.
Mit freundlichen Grüßen
Unten habe ich die Datei angehängt, die damals von Pixelschieberin erstellt wurde, jene - der ich einiges zu verdanken hatte, den anderen natürlich auch.
Würde mich sehr über ein update freuen, welches man vielleicht anpinnen könnte.
Dann wollte ich noch wissen ob die damalige Vorgehensweisen
bei einem Bildungsträger immer noch anwendbar sind:
Klick.
Auch hier würde mich gerne über ein kurzes Feedback freuen, bin zwar aktuell in keiner Maßnahme, möchte aber doch für die Zukunft gerüstet sein.
Viele Grüße, Peter