Hallo!
Diesmal hat es mich erwischt. Hatte am Donnerstag eine Einladung beim JC, meine SB sagte wörtlich: "Ohne eine Zuweisung lasse ich sie heute hier nicht raus". Diese lag schon auf dem Tisch. Sie wollte von mir dafür eine Unterschrift (sie meinte, als Empfangsbestätigung). Ich tat dies nicht. Sie holte einen zweiten SB als Zeugen, daß ich mich weigere, zu unterschreiben. Dann erhielt ich die Zuweisung ausgehändigt. Als zweites druckte sie mir die EGV aus, ohne diese in irgendeiner Form besprochen zu haben, legte sie mir vor, mit der Bitte, diese zu unterschreiben. Ich bat um 10-14 Tage Bedenkzeit, diese würde sie mir nicht geben, sagte sie, da ich ja eh die EGV nicht zurücksende. Ich erwiederte, daß sie das nicht wissen könne und sagte ihr, daß mir das Recht auf Bedenkzeit zustände. Sie verneinte erneut und druckte mir nochmals die EGV als Verwaltungsakt aus und legte sie mir vor. Ich nahm diese nicht an, mit der Begründung, da ich ja nicht wisse, wenn ich diese annehme, was dies für Rechtsfolgen für mich habe. Ich bat die SB, mir die EGV zuzusenden. Dies verneinte sie, mit der Begründung, sie habe sie mir versucht auszuhändigen, das reicht. Bis heute keine EGV zugesendet bekommen (???). Was ist mit der Maßnahme, muß ich diese antreten? Beziehe ALG II. In der Zuweisung steht, daß ein selektiver Zugriff auf die Datenbank des JC eingerichtet wird und ich vor der Zuweisung die Möglichkeit habe, dem aus wichtigem Grund zu widersprechen. Diese Möglichkeit wurde mir nicht eingeräumt, kein Wort davon bei dem Gespräch! Was kann ich tun???? Schon aus datenschutzgründen ablehnen? Vielen Dank schonmal!
Diesmal hat es mich erwischt. Hatte am Donnerstag eine Einladung beim JC, meine SB sagte wörtlich: "Ohne eine Zuweisung lasse ich sie heute hier nicht raus". Diese lag schon auf dem Tisch. Sie wollte von mir dafür eine Unterschrift (sie meinte, als Empfangsbestätigung). Ich tat dies nicht. Sie holte einen zweiten SB als Zeugen, daß ich mich weigere, zu unterschreiben. Dann erhielt ich die Zuweisung ausgehändigt. Als zweites druckte sie mir die EGV aus, ohne diese in irgendeiner Form besprochen zu haben, legte sie mir vor, mit der Bitte, diese zu unterschreiben. Ich bat um 10-14 Tage Bedenkzeit, diese würde sie mir nicht geben, sagte sie, da ich ja eh die EGV nicht zurücksende. Ich erwiederte, daß sie das nicht wissen könne und sagte ihr, daß mir das Recht auf Bedenkzeit zustände. Sie verneinte erneut und druckte mir nochmals die EGV als Verwaltungsakt aus und legte sie mir vor. Ich nahm diese nicht an, mit der Begründung, da ich ja nicht wisse, wenn ich diese annehme, was dies für Rechtsfolgen für mich habe. Ich bat die SB, mir die EGV zuzusenden. Dies verneinte sie, mit der Begründung, sie habe sie mir versucht auszuhändigen, das reicht. Bis heute keine EGV zugesendet bekommen (???). Was ist mit der Maßnahme, muß ich diese antreten? Beziehe ALG II. In der Zuweisung steht, daß ein selektiver Zugriff auf die Datenbank des JC eingerichtet wird und ich vor der Zuweisung die Möglichkeit habe, dem aus wichtigem Grund zu widersprechen. Diese Möglichkeit wurde mir nicht eingeräumt, kein Wort davon bei dem Gespräch! Was kann ich tun???? Schon aus datenschutzgründen ablehnen? Vielen Dank schonmal!