Ein freundliches Hallo an alle!
Ich habe versucht im Forum eine Antwort zu finden, leider nicht erfolgreich.
Daher möchte ich meine Frage direkt an euch stellen.
1. Jobcenter hat fehlerhaften Bewilligungsbescheid erlassen (betriebliche Altersvorsorge nicht berücksichtigt, demnach falsches Netto)
2. Anfang November Widerspruch eingereicht und und drei Wochen später eine Eingangsbestätigung (andere Stelle) erhalten.
3. Anfang Dezember eine Erstattungsaufforderung durch die Inkasso Stelle. (die vom Widerspruch natürlich nichts weiss)
4. Betrag gezahlt, da keine Ambitionen vorhanden sind die dazu an der Backe zu haben und evtl. noch zusätzliche Mahnkosten zu zahlen.
Bearbeitungsfrist sollte 3 Monate betragen, wenn länger dann nochmals mit Fristsetzung auffordern ansonsten Untätigkeitsklage Sozialgericht.
Meine Frage bezieht sich auf die Erstattung durch das JC.
Wenn jetzt eine Neuberechnung stattfindet und eine Nachzahlung erfolgt, wovon gehen die dann aus?
Sehen sie, dass ich den Ihren geforderten Erstattungsbetrag an sie gezahlt habe und führen dann die Nachberechnung und -Zahlung aus,
oder hätte ich lieber nicht zahlen sollen und auf die Antwort vom Widerspruch warten sollen?
Ich habe es von zwei Leuten in zwei Versionen gehört.
Und was ist eigentlich dabei Fehler auftreten, an wen wende ich mich? JC1, JC2(Widerspruchsstelle) oder Inkasso der BA?
Der Widerspruch gegen einen Widerspruch ist ja nicht zulässig, ihre Antwort sollte gerichtsfest erfolgen.
Aber das hat ja nichts damit zu tun wenn es Probleme bei der Erstattung oder deren Aufrechnung gibt oder?
Ich hoffe hier hat jemand entsprechende Sachkenntnis?!
Ich habe versucht im Forum eine Antwort zu finden, leider nicht erfolgreich.
Daher möchte ich meine Frage direkt an euch stellen.
1. Jobcenter hat fehlerhaften Bewilligungsbescheid erlassen (betriebliche Altersvorsorge nicht berücksichtigt, demnach falsches Netto)
2. Anfang November Widerspruch eingereicht und und drei Wochen später eine Eingangsbestätigung (andere Stelle) erhalten.
3. Anfang Dezember eine Erstattungsaufforderung durch die Inkasso Stelle. (die vom Widerspruch natürlich nichts weiss)
4. Betrag gezahlt, da keine Ambitionen vorhanden sind die dazu an der Backe zu haben und evtl. noch zusätzliche Mahnkosten zu zahlen.
Bearbeitungsfrist sollte 3 Monate betragen, wenn länger dann nochmals mit Fristsetzung auffordern ansonsten Untätigkeitsklage Sozialgericht.
Meine Frage bezieht sich auf die Erstattung durch das JC.
Wenn jetzt eine Neuberechnung stattfindet und eine Nachzahlung erfolgt, wovon gehen die dann aus?
Sehen sie, dass ich den Ihren geforderten Erstattungsbetrag an sie gezahlt habe und führen dann die Nachberechnung und -Zahlung aus,
oder hätte ich lieber nicht zahlen sollen und auf die Antwort vom Widerspruch warten sollen?
Ich habe es von zwei Leuten in zwei Versionen gehört.
Und was ist eigentlich dabei Fehler auftreten, an wen wende ich mich? JC1, JC2(Widerspruchsstelle) oder Inkasso der BA?
Der Widerspruch gegen einen Widerspruch ist ja nicht zulässig, ihre Antwort sollte gerichtsfest erfolgen.
Aber das hat ja nichts damit zu tun wenn es Probleme bei der Erstattung oder deren Aufrechnung gibt oder?
Ich hoffe hier hat jemand entsprechende Sachkenntnis?!