Bitte um Hilfe bei (für mich) komplizierter Situation

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Sakume

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Hallo liebe Leute,

entschuldigt im voraus, falls meine Fragen etwas debil wirken, jedoch hatte ich bis heute noch keinerlei Kontakt mit Ämtern und bin dementsprechend uninformtiert. Aus den Merkblättern der Arbeitsagentur werde ich nicht schlau.

Hier meine Situation:

Seit dem 1.7.2017 war ich übergangslos im Krankenstand und habe Krankengeld bezogen. (Ich leide unter einer postraumatischen Belastungsstörung, die Panikattacken und schwere Depressionen mit sich zog)
Letzte Woche erhielt ich unterwartet einen Brief von der Krankenkasse, dass ich ihrer Ansicht nach nun fähig sei, leichte Tätigkeiten auszuüben und sie die Zahlungen zum 01.07.2018 einstellen.
Also war ich heute (03.07.2018) beim Arbeitsamt und habe mich arbeitssuchend gemeldet. Den Antrag für ALG1 habe ich direkt im Anschluss zu Hause online ausgefüllt und abgeschickt und die Arbeitsbescheinigungen besorge ich morgen.

Hier kommt jetzt folgendes Problem.
Ich habe bereits eine neue Arbeitsstelle, die am 01.09.2018, also in knapp 2 Monaten beginnt.
Und vor einem Monat habe ich einen 4-Wöchigen Urlaub nach Asien gebucht, um meine Genesung zu "feiern" und einen neuen Lebensabschnitt mit meiner neuen Arbeit (Mein Traumberuf) zu beginnen. Der Urlaub wäre vom 17.7 bis zum 14.8.

Also MITTEN in der Zeit, wo ich dem Arbeitsmarkt verfügbar sein sollte.
Hab ich trotzdem eine Chance auf ALG1 ? Oder muss ich den Urlaub abbrechen?

Hier die Situation im Überblick:

- Heute Arbeitslos gemeldet
- Urlaub aber schon gebucht, BEVOR ich wusste, dass ich mich arbeitslos melden müsste. Urlaub dauert 4 Wochen (17.4 - 14.7)
- Am 1.9 habe ich bereits eine neue Arbeitsstelle (Vertrag unterschrieben und bei der Agentur vorgezeigt)

Kann mir jemand sagen, wie ich jetzt weiter verfahren sollte?
Vielen lieben Dank, falls sich jemand die Mühe macht.
 

Realistic

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Hallo Sakume,

ich würde dem Amt nicht mitteilen das du für 4 wochen in Urlaub verreisen wirst.

Da du ja sowieso zum 1.9 eine neue Arbeitsstelle antrittst, und du das dem Amt mitgeteilt hast,
ist es äußerst unwahrscheinlich, das die Afa dich in dieser Zeit übergangsweise noch in eine andere Beschäftigung vermitteln will.

Genieße deinen Urlaub, und harre der Dinge die dann später kommen werden.
 
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Gast
Vor allen Dingen wuerde ich Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse einlegen.

Bist Du persönlich untersucht worden vom MDK ? Wenn nicht, ist das nicht zulässig.

Allerdings erstaunt mich *ich deine plötzliche Genesung zum 01.09. schien für dich, aber fuer eine PTBS sehr ungewöhnlich. Dir sollte auch bewusst sein, dass, solltest du weiter Krankengeld beziehen, Du nicht ohne Genehmigung der KK verreisen darfst.
 
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Gast1

Gast
Hallo Sakume,

ich würde dem Amt nicht mitteilen das du für 4 wochen in Urlaub verreisen wirst.

Da du ja sowieso zum 1.9 eine neue Arbeitsstelle antrittst, und du das dem Amt mitgeteilt hast,
ist es äußerst unwahrscheinlich, das die Afa dich in dieser Zeit übergangsweise noch in eine andere Beschäftigung vermitteln will.

Genieße deinen Urlaub, und harre der Dinge die dann später kommen werden.

Von dieser Vorgehensweise ist eindrücklich abzuraten.

Denn wenn die Ortsabwesenheit (der Urlaub) auffliegt, muss @Sakume alle Leistungen, die er oder sie in diesen 4 Wochen von der Agentur für Arbeit erhalten hat, inkl. der Zahlungen an die Krankenkasse und an die Rentenversicherung, an die Agentur für Arbeit zurückbezahlen. Weil @Sakume in dieser Zeit nicht dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stand.

Außerdem könnten in den besagten 4 Wochen sperrzeitbewehrte Vermittlungsvorschläge, Einladungen zu Meldeterminen bei der Agentur für Arbeit oder Zuweisungen in Aktivierungs- oder sonstige Maßnahmen postalisch bei Sakume eintreffen. Das bedeutet, Sakume würde, weil er oder sie seinen oder ihren Verpflichtungen, die sich aus diesen Schreiben ergeben würden, nicht nachkommen können, weswegen er oder sie mit einer oder auch mehreren Sperrzeiten (Geldkürzungen) belegt werden würde.

Ein(e) Arbeitslose(r) sollte deswegen stets einen Antrag auf so genannte Ortsabwesenheit bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter stellen. Ein(e) Arbeitslose(r) kann pro Jahr maximal 21 Kalendertage (also 3 ganze Wochen) ortsabwesend sein. Da Sakume 4 Wochen Urlaub gebucht hat, müsste er oder sie sich wahrscheinlich für 1 Woche aus dem Leistungsbezug abmelden, weil die Agentur für Arbeit ihm oder ihr nur maximal 3 Wochen Ortsabwesenheit genehmigen darf.

Ungeachtet dessen gebe ich @Gast in ihrem Beitrag #3 Recht.
 

Sakume

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Allerdings erstaunt mich *ich deine plötzliche Genesung zum 01.09. schien für dich, aber fuer eine PTBS sehr ungewöhnlich. Dir sollte auch bewusst sein, dass, solltest du weiter Krankengeld beziehen, Du nicht ohne Genehmigung der KK verreisen darfst.

Das war ein wenig unglücklich von mir formuliert. Geheilt werde ich wohl nie zu 100% von meiner Symptomatik. Jedoch trennen mich von meinem Zustand von vor einem Jahr und jetzt Welten. Meine alte Arbeit konnte ich kaum ausführen, wg . versch. Faktoren wie z.B. sehr lauter Maschinen.

Am 1.9 beginne ich eine neue Ausbildung als Fachinformatiker.
Darauf freue ich mich schon riesig. (Vorallem, weil ich mittlerweile 30 Jahre alt bin)
Bitte glaub nicht, ich sei jemand, der die "psychische Krankheit" als Ausrede nutzt, um nicht arbeiten zu müssen.:icon_mrgreen:

Zum Widerspruch :
Ich glaube nicht, dass das noch möglich war.
Dann hätte ich gestern wohl zum Arzt gehen und mich weiter krankschreiben lassen müssen, oder?
Bin quasi seit gestern (02.07) ohne Krankmeldung


Zur Ortsabwesenheit:
Davon habe ich im Merkblatt gelesen. Diese kann ich jedoch nur frühestens 7 Tage VOR der Ortsabwesenheit beantragen. Das halte ich natürlich für absoluten Schwachsinn. Wieso wollen die das so spontan wissen? Ich habe das Flugticket schon vor Monaten gebucht und es hat mich einen Großteil meiner Ersparnisse gekostet. (Hatte kaum welche *g*)
 

Agent

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Hallo Sakume,

erst mal Glückwunsch zur neuen Stelle :cheer2:

Wie bereits erwähnt wurde, kannst du maximal 21 Kalendertage im Jahr Ortsabwesenheit beantragen, während der dann auch die Leistungen weitergezahlt werden.

Bewilligt werden können bis zu 6 Wochen Ortsabwesenheit, dann können aber eben nur für die ersten 21 Tage Leistungen gezahlt werden, die restliche Zeit wird dann praktisch unterbrochen. Nach dem Urlaub meldet man sich dann persönlich zurück und die Zahlungen laufen ab diesem Zeitpunkt weiter.

Lediglich bei Ortsabwesenheit über 6 Wochen liegt direkt von Anfang an keine Verfügbarkeit vor und man kann für diesen Zeitraum kein ALG beziehen.

Teile bitte umgehend der Agentur mit, dass du bereits zum September eine Ausbildungsstelle hast. Gleichzeitig beantrage die entsprechende Urlaubszeit als Ortsabwesenheit, ggf. lege eine Buchungsbestätigung bei, aus der hervorgeht, dass du bereits gebucht hast, als noch nicht absehbar war wie lange du noch AU sein würdest.
IdR sollte es keine Probleme geben - außer, dass du eben max. für 21 Tage ALG I bekommen kannst...

Viele Grüße
Agent
 

Sakume

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Hallo Sakume,

erst mal Glückwunsch zur neuen Stelle :cheer2:

Wie bereits erwähnt wurde, kannst du maximal 21 Kalendertage im Jahr Ortsabwesenheit beantragen, während der dann auch die Leistungen weitergezahlt werden.

Bewilligt werden können bis zu 6 Wochen Ortsabwesenheit, dann können aber eben nur für die ersten 21 Tage Leistungen gezahlt werden, die restliche Zeit wird dann praktisch unterbrochen. Nach dem Urlaub meldet man sich dann persönlich zurück und die Zahlungen laufen ab diesem Zeitpunkt weiter.

Lediglich bei Ortsabwesenheit über 6 Wochen liegt direkt von Anfang an keine Verfügbarkeit vor und man kann für diesen Zeitraum kein ALG beziehen.

Teile bitte umgehend der Agentur mit, dass du bereits zum September eine Ausbildungsstelle hast. Gleichzeitig beantrage die entsprechende Urlaubszeit als Ortsabwesenheit, ggf. lege eine Buchungsbestätigung bei, aus der hervorgeht, dass du bereits gebucht hast, als noch nicht absehbar war wie lange du noch AU sein würdest.
IdR sollte es keine Probleme geben - außer, dass du eben max. für 21 Tage ALG I bekommen kannst...

Viele Grüße
Agent

Hallo, vielen Dank :)
Ja, beantragen kann ich das leider noch nicht, da der Urlaubsantritt erst in 14 Tagen ist, ich aber frühestens 7 Tage vorher den Antrag stellen kann. 7 Tage vorher fahre ich dann wieder persönlich ins Amt und nimm die Buchungsbestätigung mit.
Ich habe heut jedoch im Amt angerufen und die Dame am Telefon meinte, sie könne höchstens einen Vermerk für meine Bearbeiterin machen, wegen der Ortsabwesenheit.

Ich hab halt nur die Sorge, dass sie mir das nicht genehmigen, WEIL ich schon ne neue Stelle hab und diese so zeitnah beginnt. Dadurch bin ich in der einzig möglichen Zeit, wo ich fürs Amt arbeiten könnte, im Urlaub...Aber ich hoffe einfach mal das Beste.
 

Agent

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Huhu!

Die Eingangszone darf nur 7 Tage vorher eine Ortsabwesenheit genehmigen. Der zuständige Vermittler kann das durchaus jetzt schon...

Folgende Tatsachen sprechen für dich:
-du kannst dich bereits zum 01.09.18 wieder abmelden aus dem ALG-Bezug
-in dieser kurzen Zeit von noch knapp 8 Wochen ist Vermittlungsaktivität nicht mehr zwingend erforderlich
-du hast bereits gebucht, bevor du wusstest, dass du zu dieser Zeit sicher arbeitslos sein würdest

Ich würde es dir genehmigen ;D
 

Sakume

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Huhu!

Die Eingangszone darf nur 7 Tage vorher eine Ortsabwesenheit genehmigen. Der zuständige Vermittler kann das durchaus jetzt schon...



Ich würde es dir genehmigen ;D

Haha, vielen Dank dafür ! :p
Meine Vermittlerin...Ist das diejenige, bei der ich mich arbeitssuchend gemeldet habe und die mir alle Unterlagen gegeben hat?
Dann ruf ich heut nochmal deren 0800-Nummer an und frag, ob die mich zur Vermittlerin durchstellen können, sofern ich denn schon eine habe :D


Oh Gott, ich komm mir wirklich vor wie der letzte Esel, aber das ganze Amts-Zeug is brutal.
 

Agent

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Nein, die Person, die dir die Unterlagen gegeben hat und die Arbeitslosmeldung erfasst hat, gehört zur Eingangszone.

Einen zuständigen Vermittler hast du automatisch bei dieser Meldung zugeordnet bekommen. Anrufen und einen Rückruf bekommen funktioniert in der Regel. Durchstellen dagegen wird nicht klappen, das ist so nicht vorgesehen.

Alternativ kannst du deine Anfrage online über den eService stellen oder auch per eMail.

Viele Grüße
Agent

PS: In deinem Fall würde ich zum Rückruf tendieren (auch wenn hier viele nichts vom Telefonieren halten). Man kann dir trotzdem eine kurze Bestätigung zB per Mail oder Post schicken, dass die OAW genehmigt wird. Und wenn das verweigert wird, gehst du halt alternativ zum Empfang und lässt dir den Vermerk dazu ausdrucken...
 
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