Bitte um eine Einschätzung...

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TheOrb

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6 Aug 2017
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Hallo,

habe zwar schon viel hier rumgelesen und mir so ein grobes Bild gemacht, würde mich dennoch über eine individuelle Einschätzung freuen.

Bin 31, erste mal Depression vor 13 Jahren, in den letzten 5 Jahren zunehmend schwerer werdender Krankheitsverlauf mit Panikattacken, Schlafstörungen, Sozialphobie, Hyperhydrosis, Schilddrüsenunterfunktion und allem was noch so dazu gehört. Je nach Arzt kommt noch ADHS und/oder Bipolar dazu. Seit 3 Monaten nun die vierte schwere Episode, mitlerweile zum Glück wieder etwas besser. Habe 5 ambulante Therapien gemacht und eine ambulante Reha wegen Sucht. Medikamente auch so gut wie alles durch (zumindest das, was ich bereit bin zu nehmen). Ist also alles mehr oder weniger aktenkundig, wenn auch immer bei verschiedenen Ärzten. Studium musste ich 2x krankheitsbedingt kurz vor Ende abbrechen und habe mich zwischendurch als Freiberufler mal so mal so durchgekämpft, aber um darin wieder Fuss zu fassen bräuchte es Engagement und Motivation, leider haben diese Worte für mich keine Bedeutung mehr. Ich wüsste auch nicht was mich noch interessieren könnte.

Kurz gesagt, keine Ausbildung, nie Rentenbeiträge gezahlt, und sehe nicht jemals einem Beruf nachgehen zu können; ich habe es die letzten 10 Jahre immer wieder versucht und mich aufgerafft, mal hier, mal da, doch sobald es anstrengend wird, krieg ich entweder Panikanfälle, Depressionen oder werde rückfällig. Ich bin grade noch genug belastbar um einmal die Woche Rasen zu mähen und Blumen zu gießen. Von ärztlicher Seite wurde mir eine Tagesklinik empfohlen, Reha wäre erstmal noch nichts. Mein Therapeut meinte ich solle ALGII und Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.

Neben allgemeinen Tipps wie ich weiter vorgehen sollte, habe ich konkret ein par Fragen:

Wieso beides beantragen? Grundsicherung bekomme ich so leicht ohne Gutachten doch noch nicht? Sollte ich parallel einen Behindertenausweis beantragen?

EM-Rente kann ich gleich knicken wenn ich nie Beiträge an die RV gezahlt habe, richtig? Die Reha lief damals auch über die KK. Also bleibt am Ende sowieso nur Grundsicherung?

Soll ich im ALGII Antrag angeben mehr als 3 Stunden arbeiten zu können? Oder das Feld leer lassen und dazu schreiben, dass es Klärung bedarf? Habe jetzt angefangen mich AU schreiben zu lassen mit dem Hintergrund ALGII beantragen zu müssen.

Bin für alles herzlichst dankbar.
 
Hallo TheOrb,

gehe mal nur auf den 2. Teil deines Beitrages ein, zum rein gesundheitlichen Teil findest du gerade auch in diesem Forenbereich mehr als ein Beisprel mit sehr ähnlicher Konstellation.

Hast dich also durchaus korrekt "einsortiert" und auch schon einige richtige Schlüsse gezogen, aus deinem bisherigen (besonders beruflichen) Lebenslauf.

Die akute Frage ganz aktuell ist eigentlich wovon du lebst und wie du krankenversichert bist, du schreibst von Rasen mähen und Blumen gießen, davon kann man ja nicht unbedingt leben.

Nicht ganz unwichtig ist also ob du allein oder in einer Partnerschaft lebst oder vielleicht sogar verheiratet bist.
Da wäre eventuell gesetzliche Mitversicherung (Familienversicherung beitragsfrei) möglich wenn der Ehepartner gesetzlich versichert ist.

Das hätte auch Bedeutung bei einem Antrag auf soziale Leistungen ... wenn du KEIN Single bist ... der für sich alleine sorgen muss.


In der heutigen Arbeitswelt ist eigentlich alles anstrengend, denn die AG verlangen sehr viel von den Mitarbeitern und meist noch für sehr wenig Geld, besonders wenn man ohne Ausbildung ist und schon deswegen wenig Auswahl hat bei der beruflichen Tätigkeit.

Von ärztlicher Seite wurde mir eine Tagesklinik empfohlen, Reha wäre erstmal noch nichts.

Eine Reha soll ja üblicherweise auch eine gebesserte Situation stabilisieren und keine Akut-Behandlung sein ...
Was da läuft solltest du ja bereits wissen wenn du schon in Reha gewesen bist über die KK ...

Ob eine Tagesklinik der richtige Ansatz ist für dich kann ich nicht beurteilen, ich war nie in einer Akut-Behandlung irgendwo außer direkt bei meinem Psychiater.

Mein Therapeut meinte ich solle ALGII und Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.

Dann hat dein Therapeut nicht sehr viel Ahnung vom "richtigen Leben" und davon welche Sozial-Leistung man wann überhaupt beantragen und bekommen könnte.

Wieso beides beantragen?

Das geht schon mal gar nicht, denn es gibt entweder ALGII (= Grundsicherung für Arbeitslose) ODER Leistungen vom Sozial-AMT (SGB XII), dort ist das auch noch unterteilt in Hilfe zum Lebensunterhalt (Kapitel 3) und Grundsicherung (Kapitel 4) für Erwerbsgeminderte auf Dauer und Altersrentner.

Grundsicherung bekomme ich so leicht ohne Gutachten doch noch nicht?

Das siehst du völlig richtig, die Grundsicherung des SGB XII (Kapitel 4) nimmt dich NICHT ohne eine amtliche Feststellung (durch die DRV), dass du voll Erwerbsgemindert bist OHNE zeitliche Befristung.

Ein Geld-Renten-Anspruch ist dafür nicht erforderlich, aber dieses Gutachten kann NUR das Sozial-AMT selbst anfordern und bis dahin ist erst mal das JC (JobCenter) mit ALGII zuständig.

Sollte ich parallel einen Behindertenausweis beantragen?

Kannst du machen bringt dich aber im Bezug auf das zuständige Amt für deinen Lebensunterhalt (Existenz-Minimum) keinen Schritt weiter ... Geldmittel gibt es nicht aus einem Behinderten-Grad oder wegen Schwerbehinderten-Ausweis.

EM-Rente kann ich gleich knicken wenn ich nie Beiträge an die RV gezahlt habe, richtig?

Kann man so nicht beurteilen, du schreibst oben, dass du schon sehr früh deine gesundheitlichen Probleme hattest, es gibt Ausnahmen für Menschen die schon immer voll EM gewesen sein sollen, aber das muss man auch erst mal beweisen können.

Prüfen kann und wird das NUR die Rentenkasse selber bei Erfordernis, aktuell ist davon auszugehen, dass deine Annahme stimmt und du keine EM-(Geld-) Rente bekommen kannst.

Trotzdem wird auf irgendeinem "Umwege" irgendwann die DRV feststellen müssen, ob du nun als Erwerbsfähig (weiterhin) ALGII beziehen wirst oder doch in die Sozial-HILFE (bei EM befristet also mit Aussicht auf Besserung nach Ansicht der DRV) ODER letztlich doch in die Grundsicherung (Kapitel 4) für "Dauer-Rentner" kommst.

Soll ich im ALGII Antrag angeben mehr als 3 Stunden arbeiten zu können?

Du erklärst dich für wenigstens 3 Stunden "subjektiv" als Erwerbsfähig, das bedeutet nicht, dass du nicht trotzdem Arbeits-UNFÄHIG sein kannst für eine gewisse Zeit.

Oder das Feld leer lassen und dazu schreiben, dass es Klärung bedarf?

Diese Klärung wird das JC (bei andauernder AU) früher oder später (nach 6 bis X Monaten) selbst herbeiführen und dich vom ärztlichen Dienst untersuchen lassen, wahrscheinlich dann nur zu dem Zweck dich in die Sozial-HILFE (Kapitel 3) abzuschieben, weil du (mit Dauer-AU) nicht in Arbeit vermittelt werden kannst.

Manchem Sozial-AMT in D genügt das vorerst und es wird (noch) kein Gutachten dazu bei der DRV angefordert ... das JC stellt die Zahlungen ein, das Sozial-AMT muss im Prinzip den gleichen Betrag zahlen (HLU nach umfangreicher Antragstellung UND Überprüfung von Angehörigen) bis man dich erneut untersuchen lässt.

Das macht dann das "Gesundheitsamt" (für das Sozial-AMT), weil ja noch immer keiner ernsthaft bestätigt hat (von der DRV), dass du wirklich EM bist und dort meint man dann (wahrscheinlich auch nach 6 bis X weiteren Monaten), dass du durchaus wenigstens 3 Stunden täglich arbeiten könntest und dann geht es zurück zum JC ...

Wie lange und wie oft man dich da hin und her schieben wird, bis mal das Sozial-AMT die DRV einschaltet (um zu klären ob man dich nicht endlich dauerhaft in die Grundsicherung des SGB XII los werden kann) ist nicht absehbar, so lange sich an der aktuellen Rechtslage dazu nichts ändert jedenfalls nicht.

Habe jetzt angefangen mich AU schreiben zu lassen mit dem Hintergrund ALGII beantragen zu müssen.

Dann hast du wenigstens einen Arzt hinter dir, der nicht die Ansicht vertritt, dass du keine AU brauchst, weil du sowieso arbeitslos bist und den ganzen Tag zu Hause ...

Diese AU wirst du auch dringend benötigen, damit man dich nicht direkt in die erste Maßnahme steckt, um zu lernen wie man Bewerbungen schreibt, nach Arbeit sucht und was es heißt einen "geregelten Tages-Ablauf" zu haben ...

Der ÄD vom JC kann dich zwar auch (für jeweils 6 Monate) aus der Vermittlung nehmen (du bekommst dann ALG II ohne besondere Forderungen erfüllen zu müssen), aber das dient nur der Vorbereitung deiner Abschiebung an das Sozial-AMT ...

Falls sich je noch was für dich ändern sollte kann es wichtig sein, dass du eine reguläre AU-Bescheinigung seit XXX nachweisen kannst ...
das ÄD-"Gutachten" hat vorwiegend JC-interne Bedeutung und "überzeugt" vielleicht Anfangs noch das Sozial-AMT (nach Kapitel 3) auf den DRV-Gutachter zu verzichten.

MfG Doppeloma
 
Die akute Frage ganz aktuell ist eigentlich wovon du lebst und wie du krankenversichert bist, du schreibst von Rasen mähen und Blumen gießen, davon kann man ja nicht unbedingt leben.

Ich wohne seit 3 Monaten wieder bei meiner Mutter. Helfe ihr hier und da aus so gut es geht, aber meine Gesundheit strapaziert unsere Beziehung schon sehr. Zahle mein Essen selbst und die 90€ KV. Mein Vater hat eine kleine Wohnung in die ich in 1-2 Monaten einziehen kann, und auch Miete zahlen muss, ca soviel wie das Amt auch bezahlt. Habe meinen Eltern lange genug auf der Tasche gelegen und will auch kein Geld mehr von ihnen.

Bin bis Ende September offiziell noch Student (im 17. Semester...) und als solcher versichert. Die studentische KV wurde um 2 Jahre verlängert aufgrund der Therapienzeiten in denen ich nicht "in vollem Umfang am Studium teilnehmen konnte", sonst ginge das ja auch nicht mehr in meinem Alter.

Würde es vielleicht Sinn machen mit dem Antrag zu warten bis ich umgezogen (und umgemeldet) bin? Die aktuelle Situation mit eigener Bedarfsgemeinschaft, getrenntem Haushalt und keine Miete ist denen doch bestimmt direkt suspekt. Womöglich sagen sie noch ich hätte auch hier wohnen bleiben können, wenn ich hier nichts zahlen muss. Die 2 Monate komm ich auch noch irgendwie über die Runden und dann beantrage ich das an meinem neuen Wohnsitz.

Ob eine Tagesklinik der richtige Ansatz ist für dich kann ich nicht beurteilen, ich war nie in einer Akut-Behandlung irgendwo außer direkt bei meinem Psychiater.

Ich werde auf jeden Fall demnächst in eine Psychosomatische Klinik gehen. An eine mehr als kurzfristige Besserung kann ich aber einfach nicht mehr glauben.

Kannst du machen bringt dich aber im Bezug auf das zuständige Amt für deinen Lebensunterhalt (Existenz-Minimum) keinen Schritt weiter ... Geldmittel gibt es nicht aus einem Behinderten-Grad oder wegen Schwerbehinderten-Ausweis.

Ich denke da auch hauptsächlich daran, damit das irgendwo alles festgestellt wird und ich es schwarz auf weiss habe, denn bisher ist mein Krankheitsbild über die Jahre eher schwammig auf zig Ärzte und Therapeuten verteilt.

Kann man so nicht beurteilen, du schreibst oben, dass du schon sehr früh deine gesundheitlichen Probleme hattest, es gibt Ausnahmen für Menschen die schon immer voll EM gewesen sein sollen, aber das muss man auch erst mal beweisen können.

Das ist ganz interessant. Ich war das erste mal mit 4 oder 5 in Therapie, aber Unterlagen gibt es da nicht mehr. Ein Arzt hat sich vor ein par Jahren mal eine ADHS Diagnose aus meinen Grundschulzeugnissen gebildet. Das wird sicherlich alles schwer zu rekonstruieren sein. Kann ich da irgendwie selbst tätig werden und Unterlagen von den Ärzten sammeln? Bringt das was wenn 90% meiner Psychiaterbesuche begrenzt waren auf: hallo... ahja ok.. nehmen sie das und kommen sie in 3 Monaten wieder.

Du erklärst dich für wenigstens 3 Stunden "subjektiv" als Erwerbsfähig, das bedeutet nicht, dass du nicht trotzdem Arbeits-UNFÄHIG sein kannst für eine gewisse Zeit.

Danke, dann mache ich das so.

Dann hast du wenigstens einen Arzt hinter dir, der nicht die Ansicht vertritt, dass du keine AU brauchst, weil du sowieso arbeitslos bist und den ganzen Tag zu Hause ...

Ja, ich bin sehr froh auf Anhieb einen kompetenten Facharzt gefunden zu haben der mich nicht mit Medikamenten vollgestopft in die Psychiatrie abschieben wollte. Oder ohne Medikamente nach Hause, mit einer Buchempfehlung..


Vielen vielen Dank!
 
Hallo TheOrb,

schön, wenn ich dir schon eine gewisse Orientierung geben konnte ...

Ich wohne seit 3 Monaten wieder bei meiner Mutter. Helfe ihr hier und da aus so gut es geht, aber meine Gesundheit strapaziert unsere Beziehung schon sehr. Zahle mein Essen selbst und die 90€ KV.

Ich warne dich aber direkt, dass ich von Ansprüchen bei einem (noch) Studium überhaupt KEINE Ahnung habe ... bin inzwischen (auch nach langen Kämpfen) in EM-Rente, habe weder heute noch früher studiert und gehe nächstes Jahr in Altersrente ...

Mein Vater hat eine kleine Wohnung in die ich in 1-2 Monaten einziehen kann, und auch Miete zahlen muss, ca soviel wie das Amt auch bezahlt. Habe meinen Eltern lange genug auf der Tasche gelegen und will auch kein Geld mehr von ihnen.

Dann solltest du wirklich (schon deinen Eltern zuliebe) erst umziehen und dann dort erst zum JC gehen, bitte mach auch einen regulären Mietvertrag mit deinem Vater, wo alle Kosten klar draus hervorgehen, die du mit der Miete dann bezahlen wirst.

Es ist nicht zwingend vorgeschrieben, erleichtert aber meist Einiges und erspart dir unnötige Diskussionen dazu.
Das Amt bezahlt nur was örtlich als "angemessen" (für eine Einzel-BG) angesehen wird, das ist sehr unterschiedlich kann man aber vorher herausbekommen.

Dein Vater ist dann NUR dein Vermieter und sonst NICHTS, seine persönlichen Verhältnisse (persönliche Unterlagen) und was er mit der Miete machen wird gehen das JC dann überhaupt NICHTS an.

Beantragst du am aktuellen Wohnort schon ALG II, dann gilt im Prinzip das Gleiche aber die Gefahr ist doch sehr hoch, dass man versuchen wird deine Mutter schon mit "einzubeziehen" (und das später dann auch bei deinem Vater versucht).

Dazu kannst du hier sehr viele Beispiele finden, obwohl man ab 25 gesetzlich einen komplett eigenen Anspruch auf ALGII geltend machen kann, ohne die Eltern daran noch "beteiligen" zu müssen.

Gerade mit deinem Hintergrund wird man aber gerne versuchen, dich zumindest in eine "Haushaltsgemeinschaft" zu bringen, wo man dann an deinen Leistungen etwas "sparen" könnte.

Es wäre also gut wenn du dir schon fest einprägst, dass deine Eltern schon lange NICHT mehr für dich verantwortlich waren und dich bisher absolut freiwillig unterstützt haben.

Nun wollen sie das nicht mehr und brauchen das auch (zumindest dem JC gegenüber) auch NICHT begründen ...

Bin bis Ende September offiziell noch Student (im 17. Semester...) und als solcher versichert.

Dann solltest du zusehen ab 01.10. bereits bei deinem Vater zu wohnen und dort den Antrag auf ALGII zu stellen ... das hält deine Mutter schon mal komplett raus aus der Sache und du musst nur noch darauf achten deinen Vater da auch raus zu halten (über die Vermieterposition hinaus hat er mit deinem Antrag an das JC NICHTS zu tun)...

Das sind auch keineswegs "ungesetzliche" Ratschläge die du hier gerade bekommst, leider verhalten sich die JC nicht unbedingt rechtskonform wenn sie irgendwo "Ersparnisse" wittern ... was die erst mal an Informationen zu (eigentlich) unbeteiligten Personen im "System" haben, ist da so schnell nicht wieder heraus zu bekommen.

Würde es vielleicht Sinn machen mit dem Antrag zu warten bis ich umgezogen (und umgemeldet) bin?

Aus den geschilderten Gründen wäre das also für alle Beteiligten wohl die "entspanntere" Lösung, sofern du deinen Umzug bis Ende September erledigen kannst, denn ab Oktober kannst du Krankenversicherung dann NUR noch über das JC bekommen ...

ODER du musst dich "freiwillig" (bei deiner aktuellen GKV) versichern und ca. 170 € (Mindestbeitrag) selber zahlen können bis das JC dann zuständig wird dafür.

Die aktuelle Situation mit eigener Bedarfsgemeinschaft, getrenntem Haushalt und keine Miete ist denen doch bestimmt direkt suspekt.

Das wäre theoretisch trotzdem zu akzeptieren, es gibt keine Pflicht Miete zahlen zu müssen, um den Anspruch auf Regelbedarf (409 € aktuell für einen Single) und die Übernahme der Krankenversicherung zu haben.

Es geht nicht darum was denen "suspekt" wäre, sondern was dazu im Gesetz (SGB II) steht ... aber deine Überlegungen sind trotzdem nicht "von der Hand zu weisen" ...

Womöglich sagen sie noch ich hätte auch hier wohnen bleiben können, wenn ich hier nichts zahlen muss.

Was die so "sagen" werden ist letztlich immer unerheblich, gewöhne dir direkt an zu allen Behauptungen IMMER die Rechtsgrundlagen einzufordern (schriftlich bitte, damit du das mal deinem Anwalt vorlegen kannst ).

Wir haben hier schon Einigen (Ü 25 muss man nicht mehr bei den Eltern wohnen bleiben) in ähnlicher Situation angeraten sich doch vom JC den Umzug in eine eigene Wohnung (angemessene Miete schriftlich geben lassen) einzufordern, wenn es ihnen nicht passt, dass sie "zu Hause" keine Miete zahlen müssen.

Ganz wichtig ist auch, dass du für das JC NUR auf dem Postwege erreichbar sein musst an deiner aktuellen Meldeanschrift, DU hast noch die Chance dafür zu sorgen, dass man KEINE Telefon-Nummern und KEINE Mail-Adressen in dein PC-Profil eintragen kann, weil du das NICHT angeben willst ...

Diese Angaben sind noch immer freiwillig, das wird man dir aber nicht sagen und ganz selbstverständlich diese Angaben abfragen und aufnehmen wollen ... auch das JC darf dich nur zu Hause anrufen wenn du das erlaubt hast ...

So ersparst du dir direkt, solche (unnötigen) Angaben später wieder mühsam löschen zu lassen ... du selbst kannst dort trotzdem anrufen wenn du das für nötig halten willst aber in der Regel ist es besser ALLES nachweislich und schriftlich zu machen.

Ich denke da auch hauptsächlich daran, damit das irgendwo alles festgestellt wird und ich es schwarz auf weiss habe, denn bisher ist mein Krankheitsbild über die Jahre eher schwammig auf zig Ärzte und Therapeuten verteilt.

Du solltest trotzdem mal versuchen so viele medizinische Unterlagen wie möglich noch aus deinem bisherigen Leben zu beschaffen und für dich zu sichern, mag sein, dass es aus deiner Kinderzeit schwierig werden könnte, aber manchmal staunt man wie lange was in irgendwelchen Archiven dazu aufbewahrt wurde.

Wir haben mal OP-Berichte noch von einer Klinik bekommen können, in der Männe vor fast 30 Jahren die erste Bandscheiben-OP hatte ...
Inzwischen haben wir schon unsere eigene "Kranken-Akte" auf dem PC und brauchen nur noch passend ausdrucken wenn mal was (von früher) gebraucht wird.


Kann zumindest nicht verkehrt sein für die Zukunft (welche auch immer) gut vorbereitet zu sein.
Mit dieser EM-Renten-Ausnahme kenne ich mich echt nicht besonders gut aus, ich weiß nur, dass es so was gibt ...

§ 43 SGB VI Rente wegen Erwerbsminderung

Ob das für dich zutreffend sein könnte kann ich nicht beurteilen, letzte Sicherheit würde wohl ein Antrag auf EM-Rente bringen, bei nicht erfüllter Versicherungszeit machen die aber meist keine Begutachtungen.

Das wäre aber der einzige Weg (Antrag auf EM-Rente stellen kann dir ja Niemand verbieten ), wo du selbst vielleicht eine Prüfung durch die DRV "anstoßen" kannst, ansonsten bist du später darauf angewiesen, dass vom Sozial-AMT der rechtlich mögliche Auftrag an die DRV geht.

Dort (SGB XII/ HLU / Kapitel 3) kann und wird man auch deine Eltern überprüfen, ob sie dir Unterhalt leisten müssen, um das Geld vom Sozial-Amt zu sparen ... es ist also gar nicht so erstrebenswert zu schnell dort hin zu müssen wenn du deine Eltern vorerst "entlasten" möchtest dich finanziell zu versorgen.

Aktuell ist auf jeden fall das JC mit ALG II zuständig und dort besprichst du bitte deine gesundheitlichen Probleme auch NUR mit einem Arzt und NICHT mit dem Arbeits-Vermittler ... der hat den ÄD einzuschalten, wenn du ganz allgemein "gesundheitliche Einschränkungen bei der Arbeitsvermittlung" angegeben hast ...

MfG Doppeloma
 
Hallo,

bzgl. der Rente kann ich evtl. ein wenig weiterhelfen. Durch das Studium verlängert sich der Fünfjahreszeitraum um sieben Jahre, du müsstest also drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 12 Jahren zusammenkratzen. Um diese Pflichtbeiträge kommst du aber insgesamt nicht drum herum.
Für Studenten gibt es da auch keine Sonderregelungen wie für Azubis (bei denen gilt, wenn man innerhalb von sechs Jahren nach Abschluss der Ausbildung erwerbsunfähig wird, muss man nur ein Jahr in den letzten zwei Jahren Pflichtbeiträge gezahlt haben - auch wieder verlängert um Zeiten der schulischen Ausbildung nach dem 17. Lebensjahr). Aber als Studi ist man da gekniffen.

Solltest du neben dem Studium aber mal versicherungspflichtig gearbeitet haben, könnte das evtl. anders ausziehen.

Ansonsten isses wie Doppeloma schreibt - bitte erst umziehen, dann ALG II beantragen.
Immer einen Beistand mitnehmen, Krankschreiben lassen, immer vorher über deine Rechte informieren.

Medizinische Unterlagen müssen sehr lange aufbewahrt werden und werden häufig sogar noch länger als gesetzlich vorgeschrieben aufbewahrt.
Bei niedergelassenen Ärzten wird es dann schwierig, wenn die Praxis nicht mehr existiert, aber auch nur, weil die Kontaktaufnahme dann arg schwierig ist, irgendwo existieren müssten die Unterlagen immer noch.
Wenn die Praxis aber noch existiert (selbst wenn der Arzt gewechselt haben sollte) bzw. gerade bei Krankenhäusern bedeutet es nur, dass ein Mitarbeiter in Jahre alten Akten wühlen muss. Das machen die nicht gern, aber es wäre für dich sicher nicht unwichtig.

Denn ja, es wäre sinnvoll für dich, eine Schwerbehinderung zu beantragen. Noch viel sinnvoller wäre es für dich allerdings, diese auf einen Zeitpunkt vor dem 25. Lebensjahr zurückdatieren zu lassen, denn daraus würde sich für deine Eltern, solange du dich nicht selbst unterhalten kannst, ein weiterhin bestehender Kindergeldanspruch ergeben. Da würde dann zwar das zu dem Zeitpunkt für dich zuständige Amt versuchen, dranzukommen, das kann man allerdings dadurch verhindern, dass deine Eltern erklären, dass sie das Kindergeld einsetzen, um dich zu unterstützen (z.B. regelmäßig zu dir fahren, um deinen Haushalt zu machen, dich zu Therapien chauffieren, in Kliniken besuchen usw.).
Eine sehr sinnvolle Sache.

Natürlich wäre es einfacher gewesen, wenn du den GdB schon hättest, aber mit der rückwirkenden Anerkennung geht es auch.

Ich bin aktuell wenige Jahre älter als du und arbeite an der rückwirkenden Anerkennung. Habe den GdB auch erst jetzt beantragt, obwohl ich vom Kindergeld wusste, doof, aber... so ist das halt.
Habe erst ganz normal den GdB ab Antragsdatum beantragt und einen GdB von 50 bekommen. Im Antrag auf rückwirkende Anerkennung konnte ich zwei Kliniken, die mich vor dem 25. Geburtstag behandelt haben, angeben, sowie meinen Facharzt, der mich schon seitdem behandelt. Gerade letzteres ist natürlich ungemein praktisch, aber auch mit wechselnden Ärzten sollte das möglich sein.

Ob das Ganze bei mir Erfolg hat, weiß ich natürlich noch nicht, aber das zuständige Amt hat superschnell eine Anforderung der Unterlagen für eine Begutachtung in die Wege geleitet, der Sachbearbeiter ist telefonisch persönlich erreichbar, hat die Akte und den aktuellen Stand vorliegen und kann kompetente Auskünfte geben... ich bin da aktuell sehr sehr zuversichtlich.
Den Versuch ist es auf jeden Fall wert.
 
Also ich hatte heute das erste Gespräch mit meinem SB. Hatte mir die letzten Monate alle möglichen Horrorgeschichten ausgemalt und mich auf Stress, Konfrontation und Schikane eingestellt, aber im Endeffekt war es bis hierhin ganz unkompliziert: Stapel AU Bescheinigungen hingelegt und gesagt dass ich ab nächste Woche für 2 Monate in einer Klinik bin und bis auf weiteres AU bleiben werde. Sie hat sich den Lebenslauf durchgelesen und schon etwas Richtung Amtsarzt angedeutet, und ich soll die AU Bescheinigungen weiter einreichen. Dann hat sie noch meine Telefonnummer und Mailadresse aus ihrem System rausgenommen (woher auch immer sie die da stehen hatte). Gut, danke.

Schliesslich eine EGV mit dem einzigen Punkt, dass ich mich um meine Gesundheit kümmern soll und das Jobcenter mich mit Beratungsgesprächen dabei unterstützt (ha! als ob) Der Rest ist meinem Anschein nach alles standard Textbaustein. Unterschrieben hab ich die EGV nicht, ich soll sie ihr aber zuschicken. Bin irgendwie geneigt es zu tun, des guten Willens wegen, aber vielleicht wollten sie mich auch nur einlullen um mich dann später gnadenlos über den Tisch zu ziehen. Kann entgegen meiner Erwartung jedenfalls bisher nichts negatives berichten, denke aber die restlichen "Kunden" denen ich da begegnet bin würden mir da auf gar keinen Fall zustimmen.

Par Pflanzen würden dem Laden ganz gut tun.

Ich kann die EGV hochladen wenn jemand möchte, für mich als naiven JC Anfänger sieht sie aber eigentlich harmlos aus, auch wenn wahrscheinlich rechtswidrig weil ich ja AU bin plus gesundheitliche Sachen in der EGV (richtig?). Gibts da irgendwelche versteckte Hintertüren wenn ich es unterschreibe?

Danke!
 
Erst gehört Deine Erwerbsfähigkeit geklärt, dann kann man eine EGV abschliessen. Gegen eine unterschriebene EGV kann man sich schwer bis gar nicht wehren, wenn das JC einen VA draus macht, geht das schon einfacher.
 
möchtest du dir denn von SB-chen erzählen lassen, wie deine gesundheit verbessert werden kann? als ob der wüsste, wie das geht... so als med. laie...

ich seh da aber auch das problem einer maßnahme...
da gibts doch schon so tolle "maßnahmen für psychisch kranke" in denen irgendein wochenend-hobbypsychologe mit fragwürdiger ausbildung feststellungen trifft, über die deine behandelnden ärzte sicher nur den kopf schütteln würden...
oder in denen psychich kranker mensch erst wieder einen "normalen tagesrythmus" erlernen soll und strategien, mit seiner erkrankung umzugehen...

und wenn du diese EGV unterschreibst, dann erklärst du dich mit sowas einverstanden und kommst ohne sanktion da kaum raus...

also, wie du schon richtig erahnt hast, finger weg von einer unterschrift... gesundheitliches, auch derartige "beratungsgespräche" haben in einer EGV nicht zu suchen und geht ausser deinen selbst gewählten behandlern niemanden etwas an...
 
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