Hallo TheOrb,
schön, wenn ich dir schon eine gewisse Orientierung geben konnte ...
Ich wohne seit 3 Monaten wieder bei meiner Mutter. Helfe ihr hier und da aus so gut es geht, aber meine Gesundheit strapaziert unsere Beziehung schon sehr. Zahle mein Essen selbst und die 90€ KV.
Ich warne dich aber direkt, dass ich von Ansprüchen bei einem (noch) Studium überhaupt
KEINE Ahnung habe ... bin inzwischen (auch nach langen Kämpfen) in EM-Rente, habe weder heute noch früher studiert und gehe nächstes Jahr in Altersrente ...
Mein Vater hat eine kleine Wohnung in die ich in 1-2 Monaten einziehen kann, und auch Miete zahlen muss, ca soviel wie das Amt auch bezahlt. Habe meinen Eltern lange genug auf der Tasche gelegen und will auch kein Geld mehr von ihnen.
Dann solltest du wirklich (schon deinen Eltern zuliebe) erst umziehen und dann dort erst zum
JC gehen, bitte mach auch einen regulären Mietvertrag mit deinem Vater, wo alle Kosten klar draus hervorgehen, die du mit der Miete dann bezahlen wirst.
Es ist nicht zwingend vorgeschrieben, erleichtert aber meist Einiges und erspart dir unnötige Diskussionen dazu.
Das Amt bezahlt nur was örtlich als "angemessen" (für eine Einzel-
BG) angesehen wird, das ist sehr unterschiedlich kann man aber vorher herausbekommen.
Dein Vater ist dann
NUR dein Vermieter und sonst
NICHTS, seine persönlichen Verhältnisse (persönliche Unterlagen) und was er mit der Miete machen wird gehen das
JC dann überhaupt
NICHTS an.
Beantragst du am aktuellen Wohnort schon
ALG II, dann gilt im Prinzip das Gleiche aber die Gefahr ist doch sehr hoch, dass man versuchen wird deine Mutter schon mit "einzubeziehen" (und das später dann auch bei deinem Vater versucht).
Dazu kannst du hier sehr viele Beispiele finden, obwohl man ab 25 gesetzlich einen komplett eigenen Anspruch auf
ALGII geltend machen kann, ohne die Eltern daran noch "beteiligen" zu müssen.
Gerade mit deinem Hintergrund wird man aber gerne versuchen, dich zumindest in eine "Haushaltsgemeinschaft" zu bringen, wo man dann an deinen Leistungen etwas "sparen" könnte.
Es wäre also gut wenn du dir schon fest einprägst, dass deine Eltern schon lange
NICHT mehr für dich verantwortlich waren und dich bisher absolut freiwillig unterstützt haben.
Nun wollen sie das nicht mehr und brauchen das auch (zumindest dem
JC gegenüber) auch
NICHT begründen ...
Bin bis Ende September offiziell noch Student (im 17. Semester...) und als solcher versichert.
Dann solltest du zusehen ab 01.10. bereits bei deinem Vater zu wohnen und dort den Antrag auf
ALGII zu stellen ... das hält deine Mutter schon mal komplett raus aus der Sache und du musst nur noch darauf achten deinen Vater da auch raus zu halten (über die Vermieterposition hinaus hat er mit deinem Antrag an das
JC NICHTS zu tun)...
Das sind auch keineswegs "ungesetzliche" Ratschläge die du hier gerade bekommst, leider verhalten sich die
JC nicht unbedingt rechtskonform wenn sie irgendwo "Ersparnisse" wittern ... was die erst mal an Informationen zu (eigentlich) unbeteiligten Personen im "System" haben, ist da so schnell nicht wieder heraus zu bekommen.
Würde es vielleicht Sinn machen mit dem Antrag zu warten bis ich umgezogen (und umgemeldet) bin?
Aus den geschilderten Gründen wäre das also für alle Beteiligten wohl die "entspanntere" Lösung, sofern du deinen Umzug bis Ende September erledigen kannst, denn ab Oktober kannst du Krankenversicherung dann
NUR noch über das
JC bekommen ...
ODER du musst dich "freiwillig" (bei deiner aktuellen
GKV) versichern und ca. 170 € (Mindestbeitrag) selber zahlen können bis das
JC dann zuständig wird dafür.
Die aktuelle Situation mit eigener Bedarfsgemeinschaft, getrenntem Haushalt und keine Miete ist denen doch bestimmt direkt suspekt.
Das wäre theoretisch trotzdem zu akzeptieren, es gibt keine Pflicht Miete zahlen zu müssen, um den Anspruch auf Regelbedarf (409 € aktuell für einen Single) und die Übernahme der Krankenversicherung zu haben.
Es geht nicht darum was denen "suspekt" wäre, sondern was dazu im Gesetz (
SGB II) steht ... aber deine Überlegungen sind trotzdem nicht "von der Hand zu weisen" ...
Womöglich sagen sie noch ich hätte auch hier wohnen bleiben können, wenn ich hier nichts zahlen muss.
Was die so "sagen" werden ist letztlich immer unerheblich, gewöhne dir direkt an zu allen Behauptungen
IMMER die Rechtsgrundlagen einzufordern (schriftlich bitte, damit du das mal deinem Anwalt vorlegen kannst
).
Wir haben hier schon Einigen (Ü 25 muss man nicht mehr bei den Eltern wohnen bleiben) in ähnlicher Situation angeraten sich doch vom
JC den Umzug in eine eigene Wohnung (angemessene Miete schriftlich geben lassen) einzufordern, wenn es ihnen nicht passt, dass sie "zu Hause" keine Miete zahlen müssen.
Ganz wichtig ist auch, dass du für das
JC NUR auf dem Postwege erreichbar sein musst an deiner aktuellen Meldeanschrift,
DU hast noch die Chance dafür zu sorgen, dass man
KEINE Telefon-Nummern und
KEINE Mail-Adressen in dein PC-Profil eintragen kann, weil du das
NICHT angeben willst ...
Diese Angaben sind noch immer freiwillig, das wird man dir aber nicht sagen und ganz selbstverständlich diese Angaben abfragen und aufnehmen wollen ... auch das
JC darf dich nur zu Hause anrufen wenn du das erlaubt hast ...
So ersparst du dir direkt, solche (unnötigen) Angaben später wieder mühsam löschen zu lassen ... du selbst kannst dort trotzdem anrufen wenn du das für nötig halten willst aber in der Regel ist es besser
ALLES nachweislich und schriftlich zu machen.
Ich denke da auch hauptsächlich daran, damit das irgendwo alles festgestellt wird und ich es schwarz auf weiss habe, denn bisher ist mein Krankheitsbild über die Jahre eher schwammig auf zig Ärzte und Therapeuten verteilt.
Du solltest trotzdem mal versuchen so viele medizinische Unterlagen wie möglich noch aus deinem bisherigen Leben zu beschaffen und für dich zu sichern, mag sein, dass es aus deiner Kinderzeit schwierig werden könnte, aber manchmal staunt man wie lange was in irgendwelchen Archiven dazu aufbewahrt wurde.
Wir haben mal OP-Berichte noch von einer Klinik bekommen können, in der Männe vor fast 30 Jahren die erste Bandscheiben-OP hatte ...
Inzwischen haben wir schon unsere eigene "Kranken-Akte" auf dem PC und brauchen nur noch passend ausdrucken wenn mal was (von früher) gebraucht wird.
Das ist ganz interessant. Ich war das erste mal mit 4 oder 5 in Therapie, aber Unterlagen gibt es da nicht mehr. Ein Arzt hat sich vor ein par Jahren mal eine ADHS Diagnose aus meinen Grundschulzeugnissen gebildet. Das wird sicherlich alles schwer zu rekonstruieren sein. Kann ich da irgendwie selbst tätig werden und Unterlagen von den Ärzten sammeln?
Kann zumindest nicht verkehrt sein für die Zukunft (welche auch immer) gut vorbereitet zu sein.
Mit dieser EM-Renten-Ausnahme kenne ich mich echt nicht besonders gut aus, ich weiß nur, dass es so was gibt ...
§ 43 SGB VI Rente wegen Erwerbsminderung
Ob das für dich zutreffend sein könnte kann ich nicht beurteilen, letzte Sicherheit würde wohl ein Antrag auf EM-Rente bringen, bei nicht erfüllter Versicherungszeit machen die aber meist keine Begutachtungen.
Das wäre aber der einzige Weg (Antrag auf EM-Rente stellen kann dir ja Niemand verbieten
), wo du selbst vielleicht eine Prüfung durch die
DRV "anstoßen" kannst, ansonsten bist du später darauf angewiesen, dass vom Sozial-
AMT der rechtlich mögliche Auftrag an die
DRV geht.
Dort (
SGB XII/ HLU / Kapitel 3) kann und wird man auch deine Eltern überprüfen, ob sie dir Unterhalt leisten müssen, um das Geld vom Sozial-Amt zu sparen ... es ist also gar nicht so erstrebenswert zu schnell dort hin zu müssen wenn du deine Eltern vorerst "entlasten" möchtest dich finanziell zu versorgen.
Aktuell ist auf jeden fall das
JC mit
ALG II zuständig und dort besprichst du bitte deine gesundheitlichen Probleme auch
NUR mit einem Arzt und
NICHT mit dem Arbeits-Vermittler ... der hat den
ÄD einzuschalten, wenn du ganz allgemein "gesundheitliche Einschränkungen bei der Arbeitsvermittlung" angegeben hast ...
MfG Doppeloma