Der Ratlose
VIP Nutzer*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 30 September 2009
- Beiträge
- 2.065
- Bewertungen
- 349
Hallo,
gemäß eines Urteils des Bundessozialgerichts ist das Einkommen(Unterhalt) von Kindern die nicht Mitglied der BG sind,um eine Versicherungspauschale in Höhe von 30 € zu bereinigen.
Und das pro Kind ! Also 4 Kinder = 120 € weniger Anrechnung des Überschusses bei dem Elternteil bei dem sie wohnen.
(BSG B 4 AS 39/08)
Sehe ich da etwas falsch?
gemäß eines Urteils des Bundessozialgerichts ist das Einkommen(Unterhalt) von Kindern die nicht Mitglied der BG sind,um eine Versicherungspauschale in Höhe von 30 € zu bereinigen.
Und das pro Kind ! Also 4 Kinder = 120 € weniger Anrechnung des Überschusses bei dem Elternteil bei dem sie wohnen.
(BSG B 4 AS 39/08)
Sehe ich da etwas falsch?