edeler Ritter
Elo-User*in
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- 27 Februar 2009
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Hallo zusammen,
ich möchte hier heute endlich mal wieder etwas loswerden, was mich nun schon sehr lange ( seit okt. 2015)ärgert.
Bin langzeiterkrankt (seit min. 5 Jahren), und bekam / bekommne bis heute trotz vorliegender AU-Bescheinigungen immer wieder Einladungen zu Besprechungs oder Beratungsterminen mit fadenscheinigen Gründen, welche angeblich zu meinen Mitwirkungspflichten gehören sollen...
Hatte vor fast 3 j. (06.16) bereits Termin beim ÄD -JC und auch ca.4 mon.später beim MDK mit gleichem Ergebnis!
Voll Erwerbsfähig (vollschichtig mehr als 6 Std tgl. einsatzbereit...)mit div massiven Einschränkungen.
Dies gefiel /gefällt so dem JC anscheinend nicht, denn ich reiche aufgrund von fortwährender Krankheit immer weiter monatlich Folgebescheinigungen ein.
Seit ende 2015 ca. wurde / wird von mir nun permanent immer wieder in den Einladungen zusätzlich eine WUB gefordert, welche ich von meinem Doc auf Anfrage so nicht bekomme, da eine AUB sein Attest wäre, und das in der Gebührenabrechnung od. was auch immer von der KK nicht vorgesehen wäre/ ist.
WUB gibt es nach meinem Stand der Kenntnis nur bei gerichtsterminen!
War seit der ersten Forderung bereits bei einem Anwalt des DGB, und es häuften sich in der Folge trotzdem die Sanktionen wegen nicht Erscheinen zu Terminen...:-(
In 2018 kam es dann endlich nach Widersprüchen, Ablehnungen, und Klagen zur Verhandlung beim SG.
In der Summe wurden bis dato dann 7 Verfahren in einer Sitzung letztendlich negativ für mich abgeurteilt:icon_kotz:
Hier wurde vom Gericht 7x das gleiche geschrieben / gedruckt, nur mit verschiedenen AZ...
Es wurde keine Revision zugelassen, da in jedem der 7 einzelnen Verfahren der Streitwert von ca. 120€ `(3mon. 10% kürzung)zu gering wäre...???
Geht`s noch? Alles die gleiche Suppe x 7 sollten dann wohl 840€ sein, oder?
Mir wurde u.A. auch angelastet, das ich einen Arzt in 30km Entfernung aufsuchen könne, aber keinen Beratungstermin wahrnehmen würde...
Nun macht das JC nach den verlorenen Klagen selbstverständlich weiterhin das gleiche Spielchen weiter, nur spielt nach 7 verlorenen Dingern mein Rechtsbeistand wg. mangelnden Erfolgsaussichten nicht mehr mit!
Bin somit nun auf mich selbst od. evtl. Beratungsschein gestellt...
Einladungsgrund ins JC ist mom immer wieder : Bertatung / Bespechung der vorliegenden Gutachten, und meiner beruflichen Situation, was ich so nicht als rechtens anerkenne, denn Lieschen M. vom JC hat sicherlich keine fachärztlichen Kompetenzen, um mit mir über meine gesundheitlichen Probleme / Beschwerden zu sprechen, oder?
Wenn Musik bestellt wird, sollte dann nicht auch in der Schriftfiorm die Bezahlung abgeklärt sein?
Konnte da bisher noch nie etwas zu finden in all den Drohschreiben mit gefolgter Sanktionierung...
Wie sieht es eigentlich mit einer Aufklärungspflicht seitens des / der JC Mitarbeiter gegenüber dem "Kunden" aus?
Wenn in den Einladungen/ Ankündigungen/ Hinweisen zu den RfB wesentliche Teile (evtl. unwissentlich?) fehlen?
Wären die Verwaltungsakte dann nicht auch gleich wg unvollständigkeit als nichtig anzusehen?
Hoffe nun auf möglichst rege Beteiligungen / Antworten / Anregungen, welche mir und in der Folge demnächst bestenfalls auch anderen helfen könnten, danke!
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Moderationshinweis...
https://www.elo-forum.org/2238770-post1.html
Gruß
axellino
ich möchte hier heute endlich mal wieder etwas loswerden, was mich nun schon sehr lange ( seit okt. 2015)ärgert.
Bin langzeiterkrankt (seit min. 5 Jahren), und bekam / bekommne bis heute trotz vorliegender AU-Bescheinigungen immer wieder Einladungen zu Besprechungs oder Beratungsterminen mit fadenscheinigen Gründen, welche angeblich zu meinen Mitwirkungspflichten gehören sollen...
Hatte vor fast 3 j. (06.16) bereits Termin beim ÄD -JC und auch ca.4 mon.später beim MDK mit gleichem Ergebnis!
Voll Erwerbsfähig (vollschichtig mehr als 6 Std tgl. einsatzbereit...)mit div massiven Einschränkungen.
Dies gefiel /gefällt so dem JC anscheinend nicht, denn ich reiche aufgrund von fortwährender Krankheit immer weiter monatlich Folgebescheinigungen ein.
Seit ende 2015 ca. wurde / wird von mir nun permanent immer wieder in den Einladungen zusätzlich eine WUB gefordert, welche ich von meinem Doc auf Anfrage so nicht bekomme, da eine AUB sein Attest wäre, und das in der Gebührenabrechnung od. was auch immer von der KK nicht vorgesehen wäre/ ist.
WUB gibt es nach meinem Stand der Kenntnis nur bei gerichtsterminen!
War seit der ersten Forderung bereits bei einem Anwalt des DGB, und es häuften sich in der Folge trotzdem die Sanktionen wegen nicht Erscheinen zu Terminen...:-(
In 2018 kam es dann endlich nach Widersprüchen, Ablehnungen, und Klagen zur Verhandlung beim SG.
In der Summe wurden bis dato dann 7 Verfahren in einer Sitzung letztendlich negativ für mich abgeurteilt:icon_kotz:
Hier wurde vom Gericht 7x das gleiche geschrieben / gedruckt, nur mit verschiedenen AZ...
Es wurde keine Revision zugelassen, da in jedem der 7 einzelnen Verfahren der Streitwert von ca. 120€ `(3mon. 10% kürzung)zu gering wäre...???
Geht`s noch? Alles die gleiche Suppe x 7 sollten dann wohl 840€ sein, oder?
Mir wurde u.A. auch angelastet, das ich einen Arzt in 30km Entfernung aufsuchen könne, aber keinen Beratungstermin wahrnehmen würde...
Nun macht das JC nach den verlorenen Klagen selbstverständlich weiterhin das gleiche Spielchen weiter, nur spielt nach 7 verlorenen Dingern mein Rechtsbeistand wg. mangelnden Erfolgsaussichten nicht mehr mit!
Bin somit nun auf mich selbst od. evtl. Beratungsschein gestellt...
Einladungsgrund ins JC ist mom immer wieder : Bertatung / Bespechung der vorliegenden Gutachten, und meiner beruflichen Situation, was ich so nicht als rechtens anerkenne, denn Lieschen M. vom JC hat sicherlich keine fachärztlichen Kompetenzen, um mit mir über meine gesundheitlichen Probleme / Beschwerden zu sprechen, oder?
Wenn Musik bestellt wird, sollte dann nicht auch in der Schriftfiorm die Bezahlung abgeklärt sein?
Konnte da bisher noch nie etwas zu finden in all den Drohschreiben mit gefolgter Sanktionierung...
Wie sieht es eigentlich mit einer Aufklärungspflicht seitens des / der JC Mitarbeiter gegenüber dem "Kunden" aus?
Wenn in den Einladungen/ Ankündigungen/ Hinweisen zu den RfB wesentliche Teile (evtl. unwissentlich?) fehlen?
Wären die Verwaltungsakte dann nicht auch gleich wg unvollständigkeit als nichtig anzusehen?
Hoffe nun auf möglichst rege Beteiligungen / Antworten / Anregungen, welche mir und in der Folge demnächst bestenfalls auch anderen helfen könnten, danke!
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Hinweis von mir, den Du zukünftig unbedingt beachten solltest
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Gruß
axellino