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also ICH persönlich würd´s machen.
Erstens aus Dokumentationszwecken, damit es aktenkundig wird, was die da ständig von dir wollen (das MUSS dann zu den Akten genommen werden) und zweitens, um eben eine schlagkräftige Begründung für eine m.E. DRINGEND notwendige AKTENEINSICHT zu untermauern.
Und ausserdem wäre dieser Schritt u.a. evtl. sogar dahingehend förderlich, dass das SG sowohl deine "Beschwertheit" als auch deine Anstrengungen zur "Mitwirkung" an der Aufklärung des Sachverhaltes erkennt.
Ich würde das unbedingt machen - natürlich in höflichstem Tonfall - ohne fordernd oder aufdringlich zu wirken, aber das ist nur meine persönliche Meinung.