Hallo
kann mir bitte jemand helfen der sich auskennt. Ich habe eben den Text unten von meinem Rechtsanwalt gemailt bekommen. Ist es richtig das ich jetzt sämtliche Quittungen für Hefte oder sontiges Material der Arge einreichen muß.
Ich werde so schon verrückt mit meinen Widersprüchen.
Danke jedenfalls schonmal für Eure Antworten.
Pievey
Bezüglich der Bafög-Leistungen an Ihren Sohn liegt ein neues Urteil
des sächsischen Landessozialgerichts vor. Dieses besagt, dass nicht
pauschal 20 % der Ausbildungsvergütung nicht anzusetzen seien,
sondern vielmehr nachgewiesen werden muss, welche konkreten
Kosten im Rahmen der Ausbildung anfallen.
Dies bedeutet, dass wir hier gegebenenfalls nachweisen müssen,
welche konkreten Ausgaben im Rahmen der Ausbildung für Ausbildungszwecke gezahlt werden. Dies sind etwa Schulgeld, Kosten für
Fahrten zur Ausbildungsstätte, Fachliteratur, Berufskleidung, sonstige
Arbeitsmittel, etc.
Bitte weisen Sie uns diese Kosten entsprechend nach
kann mir bitte jemand helfen der sich auskennt. Ich habe eben den Text unten von meinem Rechtsanwalt gemailt bekommen. Ist es richtig das ich jetzt sämtliche Quittungen für Hefte oder sontiges Material der Arge einreichen muß.

Danke jedenfalls schonmal für Eure Antworten.
Pievey
Bezüglich der Bafög-Leistungen an Ihren Sohn liegt ein neues Urteil
des sächsischen Landessozialgerichts vor. Dieses besagt, dass nicht
pauschal 20 % der Ausbildungsvergütung nicht anzusetzen seien,
sondern vielmehr nachgewiesen werden muss, welche konkreten
Kosten im Rahmen der Ausbildung anfallen.
Dies bedeutet, dass wir hier gegebenenfalls nachweisen müssen,
welche konkreten Ausgaben im Rahmen der Ausbildung für Ausbildungszwecke gezahlt werden. Dies sind etwa Schulgeld, Kosten für
Fahrten zur Ausbildungsstätte, Fachliteratur, Berufskleidung, sonstige
Arbeitsmittel, etc.
Bitte weisen Sie uns diese Kosten entsprechend nach