Hallööchen,
nach längerer Krankheit wurde ich letzten Herbst als arbeitsfähig aus einer Reha entlassen und beziehe seitdem ALG I . Da ich mich jedoch noch immer nicht in der Lage fühle, Vollzeit zu arbeiten, wurde mein Fall im November an einen Gutachter des MD weitergereicht.
Anfang Januar war ich bei der AfA wo mir mitgeteilt wurde, daß ich als voll arbeitsfähig eingestuft wurde (entschieden nach Aktenlage).
Aus verschiedenen Gründen möchte ich mich nun selbstständig machen, benötige aber noch eine gewisse Rekonvaleszenz- und Vorbereitungszeit (voraussichtlich etwa 3-4 Monate) und möchte dann gerne einen Gründungszuschuß beantragen.
Ich habe meiner SB noch nichts von meinen Plänen erzählt, weil ich noch nicht mit Gewißheit sagen kann, wann ich werde starten können.
Nun habe ich bei diesem Termin eine EGV unterschreiben müssen und gleichzeitig einen "Bildungsgutschein" für eine BIT bekommen, also eine berufspraktische Integrationsmaßnahme mit tätigkeitsbezogener Teilqualifizierung.
Das heißt also: Vier Wochen Trockenübungen und Berufsvorbereitung, anschließend ein unbezahltes Praktikum in einer Firma für die Dauer von fünf Monaten.
Da ich ja sowieso die Selbstständigkeit anstrebe und nur noch Zeit brauche, ist diese Maßnahme m.E. völlig überflüssig.
Und die sechs Monate, die ich jetzt mit diesem Gedöns verbringen muß, fehlen mir für die nötigen Vorbereitungen meines Gewerbes.
Diese Sache mit dem Praktikum widerstrebt mir ganz gewaltig ... was man so mitbekommt ... da ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß man nur billige und willige Arbeitskraft ist für Firmen, die die momentane Arbeitsmarktlage ausnutzen.
Außerdem bin ich über vierzig Jahre alt und habe die letzten 25 Jahre gearbeitet ..... ich muß also nicht lernen, wie man das macht, sondern habe bereits umfangreiche Berufserfahrung.
Tja, jetzt hab ich ja leider diese EGV unterschrieben, und Ende Februar soll ich dann bei dieser Maßnahme antanzen.
Gibt's eine Chance, aus der Nummer wieder rauszukommen ohne Repressalien befürchten zu müssen?
Ob es vielleicht Sinn macht wenn ich mit der SB einen Termin vereinbare, ihr von meinem Vorhaben zu erzählen und einfach zu sagen, daß ich mich im Frühjahr/Sommer selbständig mache und keine Integrationsmaßnahme möchte/brauche?! Ich hab schon drüber nachgedacht, bin aber sehr skeptisch, ob das gut ist.
Würde mich sehr über Eure Meinungen oder Erfahrungen freuen.
Viele Grüße
Versatile
nach längerer Krankheit wurde ich letzten Herbst als arbeitsfähig aus einer Reha entlassen und beziehe seitdem ALG I . Da ich mich jedoch noch immer nicht in der Lage fühle, Vollzeit zu arbeiten, wurde mein Fall im November an einen Gutachter des MD weitergereicht.
Anfang Januar war ich bei der AfA wo mir mitgeteilt wurde, daß ich als voll arbeitsfähig eingestuft wurde (entschieden nach Aktenlage).
Aus verschiedenen Gründen möchte ich mich nun selbstständig machen, benötige aber noch eine gewisse Rekonvaleszenz- und Vorbereitungszeit (voraussichtlich etwa 3-4 Monate) und möchte dann gerne einen Gründungszuschuß beantragen.
Ich habe meiner SB noch nichts von meinen Plänen erzählt, weil ich noch nicht mit Gewißheit sagen kann, wann ich werde starten können.
Nun habe ich bei diesem Termin eine EGV unterschreiben müssen und gleichzeitig einen "Bildungsgutschein" für eine BIT bekommen, also eine berufspraktische Integrationsmaßnahme mit tätigkeitsbezogener Teilqualifizierung.
Das heißt also: Vier Wochen Trockenübungen und Berufsvorbereitung, anschließend ein unbezahltes Praktikum in einer Firma für die Dauer von fünf Monaten.
Da ich ja sowieso die Selbstständigkeit anstrebe und nur noch Zeit brauche, ist diese Maßnahme m.E. völlig überflüssig.
Und die sechs Monate, die ich jetzt mit diesem Gedöns verbringen muß, fehlen mir für die nötigen Vorbereitungen meines Gewerbes.
Diese Sache mit dem Praktikum widerstrebt mir ganz gewaltig ... was man so mitbekommt ... da ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß man nur billige und willige Arbeitskraft ist für Firmen, die die momentane Arbeitsmarktlage ausnutzen.
Außerdem bin ich über vierzig Jahre alt und habe die letzten 25 Jahre gearbeitet ..... ich muß also nicht lernen, wie man das macht, sondern habe bereits umfangreiche Berufserfahrung.
Tja, jetzt hab ich ja leider diese EGV unterschrieben, und Ende Februar soll ich dann bei dieser Maßnahme antanzen.
Gibt's eine Chance, aus der Nummer wieder rauszukommen ohne Repressalien befürchten zu müssen?
Ob es vielleicht Sinn macht wenn ich mit der SB einen Termin vereinbare, ihr von meinem Vorhaben zu erzählen und einfach zu sagen, daß ich mich im Frühjahr/Sommer selbständig mache und keine Integrationsmaßnahme möchte/brauche?! Ich hab schon drüber nachgedacht, bin aber sehr skeptisch, ob das gut ist.

Würde mich sehr über Eure Meinungen oder Erfahrungen freuen.
Viele Grüße
Versatile