Hallo
Arbeitsunfähigkeit "bis auf weiteres" ist für Betroffene sinnvoll da sie keine Folgebescheinigung brauchen, bei denen zeitliche Lücken zu Leistungseinbußen führen können...... Der Arzt hat bescheinigt "auf weiteres Krank" mit einem neuen Vorstellungstermin.
KK beauftragte den MDK. MDK Prüfer „unbegrenzte“ Arbeitsunfähigkeit für ungerechtfertigt. Daraufhin hat die KK zum nächsten Vorstellungstermin das KK-Geld zu streichen und sie an die Agentur für Arbeit zu verweisen.
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (AZ. L5KR 254/14) . KK hätte sich nicht über die Entscheidung des Arztes hinwegsetzten dürfen …............
Ich bin schon seit Jahren Krank. Gebe einmal im Monat eine gelbe AU beim Jobcenter ab. Würde ein Schreiben wie in dem Urteil „auf weiteres“ und z.B. Wiedervorstellung in 3 Monaten bei mir auch gehen ? Würde das Jobcenter das akzeptieren ?
Gruß Jonny
Arbeitsunfähigkeit "bis auf weiteres" ist für Betroffene sinnvoll da sie keine Folgebescheinigung brauchen, bei denen zeitliche Lücken zu Leistungseinbußen führen können...... Der Arzt hat bescheinigt "auf weiteres Krank" mit einem neuen Vorstellungstermin.
KK beauftragte den MDK. MDK Prüfer „unbegrenzte“ Arbeitsunfähigkeit für ungerechtfertigt. Daraufhin hat die KK zum nächsten Vorstellungstermin das KK-Geld zu streichen und sie an die Agentur für Arbeit zu verweisen.
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (AZ. L5KR 254/14) . KK hätte sich nicht über die Entscheidung des Arztes hinwegsetzten dürfen …............
Ich bin schon seit Jahren Krank. Gebe einmal im Monat eine gelbe AU beim Jobcenter ab. Würde ein Schreiben wie in dem Urteil „auf weiteres“ und z.B. Wiedervorstellung in 3 Monaten bei mir auch gehen ? Würde das Jobcenter das akzeptieren ?
Gruß Jonny