Hallo JuJuJu,
bitte "lockere" deine Beiträge durch einige Leerzeilen auf, es ist sehr schwierig das zu lesen ...
Habe mir gerade noch mal dein Thema vom Februar vorgenommen und muss feststellen, dass du dich nicht wirklich an die damaligen Ratschläge gehalten hast ...
Bin 60 Jahre alt, erhalte noch bis April 2018 ALG 1, dann nichts mehr.
Dir wurde ja bereits im Februar dringend geraten deine
AU nicht immer nur "sporadisch" schreiben zu lassen, sondern konsequent, durchgehend bis die
AfA deinen Bescheid nach 6 Wochen aufheben wird ...
Und dann so lange weiter (durchgehend)
AU bleiben wie es geht und die
KK dabei mitmacht oder mitmachen muss.
WARUM hast du das
NICHT so gemacht, du könntest noch deutlich mehr
ALGI -Anspruch haben durch eine (längere) Krankengeld-Zeit, das wurde dir doch da schon alles ganz genau erklärt.
Was hast du dir denn erhofft von deiner Handlungsweise ... was hat dir denn deine Vermittlungsbereitschaft bei der
AfA bisher für "Vorteile" verschafft ???
Damit hast du dir selbst "das Bein gestellt", was du nun versuchst aus dem Wege zu bekommen.
Habe Anfang 2017, nach
Widerspruch einen
GdB von 30 bekommen. Habe vor 1 Woche von der AFA die Gleichstellung bekommen um mehr Chancen bei der Bewerbung zu haben.
Entschuldige bitte wenn ich da "herzhaft" lachen muss, welche
AG stellen denn noch kranke 60 Jährige ein, nur weil sie von der
AfA als Behinderte "gleichgestellt" wurden, wer hat dir denn solchen Unsin erzählt.
Werde in Zukunft von der AFA speziell zur Integration für Behinderte betreut.
Und das solls nun bringen, was bisher
NICHT gelungen ist, du kommst bis April noch in (tolle, gutbezahlte) Arbeit ... was der
AfA bisher auch nicht gelungen ist, wird nun die "
INGA" richten müssen ...
Glaubst du da eigentlich selber dran,
WARUM zum Teufel gehst du nicht zum Arzt und lässt dich langfristig
AU schreiben ???
Für die Gleichstellung hast du doch sicher den Ausdruck deiner
KK zu deinen
AU -Zeiten und Diagnosen in den letzten 3 - 4 Jahren gebraucht ???
Ich hoffe du hast dir eine eigene Kopie davon gemacht, daraus kann man nämlich die Blockfristen für die einzelnen Diagnosen ablesen und feststellen wann man wofür "ausgesteuert" wird ...
Durch deine "
AU -Pausen" könntest du bereits eine Blockfrist überschritten haben, was einen neuen Anspruch auf bis zu 78 Wochen Krankengeld bedeuten könnte ...
Das Krankengeld wäre genau so hoch wie aktuell dein
ALGI , auch das wurde dir im Februar schon geschrieben, ich verstehe dich einfach
NICHT ... du verschleuderst sinnlos dein
ALGI und könntest das gleiche Geld seit Monaten schon von der
KK bekommen ...
WANN bitte warst du zuletzt
AU geschrieben ???
War vor 2 Wochen bei der DRV zur Beratung.
Könnte mit Schwerbehinderung im November 2018 mit Abschlag in Rente gehen. Oder mit Schwerbehinderung ohne Abschlag in 11 2021.
Ist aber
ALLES reine Theorie ohne Schwerbehinderten-Ausweis, aber ich würde den Kampf aufnehmen, mit dem Blick auf November 2018, was hast du denn wirklich zu verlieren dabei ... eigentlich
NICHTS ...
Kann schwer werden wenn du schon um
GdB 30 kämpfen musstest, aber einen Versuch ist es doch wert, machmal reicht schon ein anderer
SB - Schreibtisch, auch beim Versorgungsamt.
Hast du die versorgungsärztliche Stellungnahme bekommen für deinen
Widerspruch ???
Was konkret wurde denn berücksichtigt, für den aktuellen Gesamt-
GdB und mit welchem Anteil-
GdB ???
Meine Neurologin sagte mir zu das sie mich beim Verschlimmerungsantrag unterstützen wird.
Ist ja immerhin eine "Ansage", wurde sie denn angeschrieben für den letzten Antrag /
Widerspruch ???
Hast du deine Einschränkungen im täglichen Leben mit den eigenen Worten beschrieben, die Arztberichte machen dazu meist keine konkreten Aussagen.
Nur Diagnosen sind zu wenig beim
GdB , du musst einen "Jammerlappen" dazu schreiben ... so nennen wir das in einem anderen Forum.
Ich bezweifle das das klappt weil ich ja um
GDB 30 zu bekommen schon
Widerspruch einlegen musste. Habe auch Angst das man mich sogar herunter stuft.
Wenn du den Verschlimmerungs-Antrag gut vorbereitest, könnte das (vielleicht) was werden, wovor hast du denn solche Angst, mit dem
GdB 30 kannst du doch auch
NICHTS wirklich anfangen.
Die Gleichstellung bringt dich auch nicht mehr in Arbeit, staune ohnehin, dass man dir die bewilligt hat ohne Arbeitsplatz.
Das macht die
AfA in der Regel nicht, weil sie die Gleichstellung eher als (zusätzliches) "Vermittlungs-Hemmnis" ansieht und davon hast du ja auch so schon genug.
Die größten Hemmnise (lange Krankheit und besonders das aktuelle Lebensalter) wird auch die
AfA -Behinderten-Betreuung nicht mehr beseitigen können ...
Am 1.12.2020 könnte ich in die Rente für langjährig Versicherte gehen, mit Abschlag. Am 1.11.2023 ohne Abschlag. Auf die Rente ohne Abschlag warten lohnt bei mir nicht da meine Rente niedrig ausfällt.
Bis dahin ist ja noch ein ziemliches "Weilchen" ...
Da ich eigentlich davon ausgehe dass das mit dem Verschlimmerungsantrag nicht so leicht klappt muss ich mir überlegen was ich ab Mai 2018 ohne Einkommen mache.
NEEE, musst du eben
NICHT unbedingt, wenn du endlich mal machst was man dir schreibt, du dürftest noch einigen Anspruch auf Krankengeld haben und das unterbricht nach 6 Wochen (Leistungsfortzahling nach § 146
SGB III) den Verbrauch deines
ALGI ...
Je eher du dir eine
AU holst (und bei der
AfA auch laufend einreichst, bis der
ALGI -Bescheid aufgehoben wird), umso mehr
ALGI kannst du noch sparen und bekommst das gleiche Geld (im Betrag / im Monat) von der
KK als Krankengeld gezahlt ...
Das
KANN doch so schwer nicht zu verstehen sein...
Mein Mann ist zwar erwerbstätig aber es wird dann sehr knapp.
Dann sorge doch dafür, dass diese Knappheit wenigstens noch so lange wie möglich hinaus geschoben wird ... es liegt doch
NUR AN DIR ... oder wird dich kein Arzt langfristig
AU schreiben wollen ?
Eine Anstellung werde ich nicht bekommen habe bis jetzt 120 Bewerbungen geschrieben und wurde noch nicht mal zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen.
Das wird sicher mit "
INGA" und Gleichstellung nicht besser werden ... also was bitte versäumst du bei der
AfA wenn du
AU geschrieben bist und nach 6 Wochen vorerst Krankengeld von der
KK beziehen kannst ???
Falls du überraschend doch noch deinen Traumjob finden solltest dem du dich gewachsen fühlst und der
AG will dich auch, dann kann man doch eine
AU -Bescheinigung jederzeit beenden ... sorry wenn das alles etwas "angepieselt" klingt, ich verstehe wirklich nicht, was du seit Monaten von der
AfA erwartest.
Minijobs habe ich in den letzten 5 Jahren mehrfach versucht aber nach ein paar Wochen oder Monaten war ich psychisch dann wieder noch stärker erkrankt so dass ich aufgeben musste.
Dann weißt du doch eigentlich schon, dass es nichts mehr werden kann mit regelmäßig arbeiten gehen, was brauchst du denn noch als Bestätigung dafür ???
Hättest dir bei der
DRV -Beratung besser gleich einen Termin für dei Antragstellung auf EM-Rente geben lassen sollen, kannst du auch parallel laufen lassen den Antrag, während du versuchst den Schwerbehinderten-Ausweis zu bekommen.
Was ist denn wenn ich mich vor dem Auslaufen des ALG 1, endet April 2018, noch länger krank schreiben lassen würde?
Mach das
JETZT, UMGEHEND, die
KK ist doch auch nicht blöde, wenn du erst kurz vor Ablauf des
ALGI kommst, lassen die sich bestimmt auch schnell was einfallen, um dich wieder los zu werden.
So furchtbar gerne zahlen die auch inzwischen kein Krankengeld mehr aber das hängt ja dann auch etwas von der richtigen Unterstützung deiner Ärzte ab.
Könnte ich ab jetzt bis April durch Krankschreibungen das ALG 1 verlängern oder wie ist das mit dem Krankengeld ?
Dazu wurde dir doch schon im Februar geraten dich (endlich) langfristig
AU schreiben zu lassen und dein Rest-
ALGI besser aufzusparen, für eine spätere "Aussteuerung" aus dem Krankengeld.
Das dürfte zudem auch sehr sinnvoll sein, falls du eine EM-Rente beantragen würdest, wer der Vollzeitvermittlung bei der
AfA zur Verfügung steht kann ja so krank nicht sein, dass er eine EM-Rente benötigen würde.
Bin mir immer unsicher was ich machen soll und habe auch Angst mir zu schaden.
Du hast dir doch die ganze Zeit nur geschadet mit deinem Verbleib bei der
AfA oder geht es dir dadurch jetzt deutlich besser ???
Was würdet ihr mir raten ?
Mach endlich was dir schon im Februar geraten wurde, ehe von deinem
ALGI überhaupt
NICHTS mehr übrig bleibt, dann hast du auch nach längerer
AU keinen Anspruch mehr auf Anwendung der Nahtlosigkeit, weil wohl kein
ALGI -Anspruch mehr da sein wird.
Was jetzt noch übrig bleibt (nach 6 Wochen Abgabe der
AU bei der
AfA ), das steht dir dann (mindestens) noch zu wenn du mal kein Krankengeld mehr bekommen wirst oder kannst ...
Solltest du noch genug Wochen / Monate Krankengeld bekommen (können), dann wird dein Anspruch an die
AfA sogar noch wieder ansteigen dadurch (aus Krankengeld werden Beiträge an die
AfA gezahlt).
Noch liegt es in deiner Hand, ob du ab Mai 2018 wirklich ohne eigenes Geld dastehen wirst ... wenn du weiter zögerst dich (langfristig)
AU schreiben zu lassen, dann lässt sich das nicht mehr verhindern.
MfG Doppeloma