Hallo,
ich hatte vor einigen Tagen ein "tolles Entwicklungsplangespräch" mit meiner Fallmanagerin und soll jetzt eine neue Eingliederungsvereinbarung unterschreiben bis zum 19.02.
Die Eingliederungsvereinbarung ist allerdings fehlerhaft und es gibt einige Punkte, die ich gerne geändert haben möchte, bzw. soll etwas ganz raus genommen werden.
Jetzt wollte ich euch mal vorab fragen, ob ich die Änderungen so fordern kann, oder ob ich die beanstandeten Punkte so hinnehmen muss.
Ich habe die neue EGV mal als PDF Datei angefügt.
Als erstes muss die Gültigkeitsdauer geändert werden. Meine aktuelle EGV läuft noch bis zum 01.03.2009, also würde die neue EGV ja nur einen Tag lang gültig sein. Bringt also nicht wirklich viel!
Den Satz "Weiterführung der Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung" unter Ziele möchte ich in etwa so geändert haben: "Weiterführung der Arbeitsgelegenheit bei der Tafel in XXX, bis zum 22.04.2009, wie im Vertrag mit der Diakonie gGmbH vereinbart".
Ansonsten drehen die mir nach dem 22.04 mit absoluter Sicherheit irgendeine andere AGH an, die ich dann ja noch nichtmal ablehnen könnte, da eine Arbeitsgelegenheit ja Teil meiner EGV ist
Außerdem möchte ich, dass der ganze Kram mit der Berufsberatung raus genommen wird.
Ich möchte mich nicht zu sämtlichen idiotischen Untersuchungen und Tests verpflichten!
Vor einigen Monaten war ich ja bereits bei einer "psychologischen Begutachtung" seitens der Berufsberatung. Rausgekommen ist dabei, dass ich "auf dem Stand eines Realschülers" bin.
Ach nee, ich habe denen ja auch nicht meine Zeugnisse der Realschule vorab gezeigt...
Die Berufsberatung will mich unbedingt in ein 6 monatiges Praktikum stecken. Das war denen natürlich auch schon vor der "Begutachtung" klar, jedoch wollen die Pädagogen und Psychologen etc. dort ja auch beschäftigt werden :icon_mad:
Ich bemühe mich selbstständig um Ausbildungsplätze und das zählt ja auch zu meinen weiteren Pflichten in der EGV .
Da muss es doch echt nicht sein, dass ich noch zur Berufsberatung renne?
Ich weiß ja eh schon, dass die nichts für mich machen, außer mich in dieses 6 monatige Praktikum zu stecken.
Kann ich also darauf bestehen, dass der Teil mit der berufsberatung nicht in die EGV aufgenommen wird?
Bei dem "Entwicklungsplangespräch" hat meine Fallmanagerin gesagt, dass sie mich natürlich nicht sanktionieren kann, wenn ich nicht zur Berufsberatung gehe, bzw. Weitere Termine dort wahrnehme. Sie würde es jedoch echt gut finden....
Naja, deswegen hat sie das jetzt auch in die EGV geschrieben.
Bei dem Gespräch hat sie allerdings kein Wort darüber verloren, dass es Teil der EGV wird.
Die Begründung der jetzigen AGH sind ja auch echt toll.
"Qualifizierung und Testung der Motivation"
Als ob Gemüse putzen und schimmeliges Obst sortieren mich für den ersten Arbeitsmarkt qualifizieren würden!
Ich frage mich außerdem, was die glauben, wie motiviert man bei einem 1-Euro Job ist?!
Wenn meine Fallmanagerin nur mal halb so motiviert wäre, wie manch ein 1-Euro Jobber, würde Sie sich vielleicht auch mal was venünftiges für mich ausdenken und nicht nur Dünnsch*ss von sich geben.
Ich bin über Meinungen und Tipps, wie und ob ich die EGV ändern kann echt dankbar!
Grüße
nicki
ich hatte vor einigen Tagen ein "tolles Entwicklungsplangespräch" mit meiner Fallmanagerin und soll jetzt eine neue Eingliederungsvereinbarung unterschreiben bis zum 19.02.
Die Eingliederungsvereinbarung ist allerdings fehlerhaft und es gibt einige Punkte, die ich gerne geändert haben möchte, bzw. soll etwas ganz raus genommen werden.
Jetzt wollte ich euch mal vorab fragen, ob ich die Änderungen so fordern kann, oder ob ich die beanstandeten Punkte so hinnehmen muss.
Ich habe die neue EGV mal als PDF Datei angefügt.
Als erstes muss die Gültigkeitsdauer geändert werden. Meine aktuelle EGV läuft noch bis zum 01.03.2009, also würde die neue EGV ja nur einen Tag lang gültig sein. Bringt also nicht wirklich viel!
Den Satz "Weiterführung der Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung" unter Ziele möchte ich in etwa so geändert haben: "Weiterführung der Arbeitsgelegenheit bei der Tafel in XXX, bis zum 22.04.2009, wie im Vertrag mit der Diakonie gGmbH vereinbart".
Ansonsten drehen die mir nach dem 22.04 mit absoluter Sicherheit irgendeine andere AGH an, die ich dann ja noch nichtmal ablehnen könnte, da eine Arbeitsgelegenheit ja Teil meiner EGV ist

Außerdem möchte ich, dass der ganze Kram mit der Berufsberatung raus genommen wird.
Ich möchte mich nicht zu sämtlichen idiotischen Untersuchungen und Tests verpflichten!
Vor einigen Monaten war ich ja bereits bei einer "psychologischen Begutachtung" seitens der Berufsberatung. Rausgekommen ist dabei, dass ich "auf dem Stand eines Realschülers" bin.
Ach nee, ich habe denen ja auch nicht meine Zeugnisse der Realschule vorab gezeigt...
Die Berufsberatung will mich unbedingt in ein 6 monatiges Praktikum stecken. Das war denen natürlich auch schon vor der "Begutachtung" klar, jedoch wollen die Pädagogen und Psychologen etc. dort ja auch beschäftigt werden :icon_mad:
Ich bemühe mich selbstständig um Ausbildungsplätze und das zählt ja auch zu meinen weiteren Pflichten in der EGV .
Da muss es doch echt nicht sein, dass ich noch zur Berufsberatung renne?
Ich weiß ja eh schon, dass die nichts für mich machen, außer mich in dieses 6 monatige Praktikum zu stecken.
Kann ich also darauf bestehen, dass der Teil mit der berufsberatung nicht in die EGV aufgenommen wird?
Bei dem "Entwicklungsplangespräch" hat meine Fallmanagerin gesagt, dass sie mich natürlich nicht sanktionieren kann, wenn ich nicht zur Berufsberatung gehe, bzw. Weitere Termine dort wahrnehme. Sie würde es jedoch echt gut finden....
Naja, deswegen hat sie das jetzt auch in die EGV geschrieben.
Bei dem Gespräch hat sie allerdings kein Wort darüber verloren, dass es Teil der EGV wird.
Die Begründung der jetzigen AGH sind ja auch echt toll.
"Qualifizierung und Testung der Motivation"
Als ob Gemüse putzen und schimmeliges Obst sortieren mich für den ersten Arbeitsmarkt qualifizieren würden!
Ich frage mich außerdem, was die glauben, wie motiviert man bei einem 1-Euro Job ist?!
Wenn meine Fallmanagerin nur mal halb so motiviert wäre, wie manch ein 1-Euro Jobber, würde Sie sich vielleicht auch mal was venünftiges für mich ausdenken und nicht nur Dünnsch*ss von sich geben.
Ich bin über Meinungen und Tipps, wie und ob ich die EGV ändern kann echt dankbar!
Grüße
nicki