Hallo
Ich bin Alg2 und werde nach dem Tod meines Vaters demnächst erben . Die Eben sind seine Ehefrau (nicht meine Mutter) und ich . Bargeld ist cä 10000 Euro und ein Auto im Wert von 10000 Euro vorhanden
Nun meine Fragen
1. Wer (Nachlaßgericht) , und wie wird der Wert des Autos festgelegt ?
2. Habe ich als Alg2 Empfänger eine Freibetrag ?
3. Werden die Bestattungskosten vom Erbe abgezogen?
4. Sollte das Auto noch vor seinem Tod verkauft werden ?
5. Bekomme ich noch was von der Rente im Sterbevierteljahr ?
Vielen Dank im Vorraus.
lupi245
Ich bin Alg2 und werde nach dem Tod meines Vaters demnächst erben . Die Eben sind seine Ehefrau (nicht meine Mutter) und ich . Bargeld ist cä 10000 Euro und ein Auto im Wert von 10000 Euro vorhanden
Nun meine Fragen
1. Wer (Nachlaßgericht) , und wie wird der Wert des Autos festgelegt ?
2. Habe ich als Alg2 Empfänger eine Freibetrag ?
3. Werden die Bestattungskosten vom Erbe abgezogen?
4. Sollte das Auto noch vor seinem Tod verkauft werden ?
5. Bekomme ich noch was von der Rente im Sterbevierteljahr ?
Vielen Dank im Vorraus.
lupi245