Hallo zusammen,
ich bin zur Zeit in einer Maßnahme bei Tertia
.
Jetzt bin ich für 2 Wochen krankgeschrieben (Attest habe ich per Einschreiben hingeschickt).
Muss ich dann wirklich die Fehltage nachholen?( 2 Tage in der Woche besteht Anwesenheitspflicht) Ich habe mir die Unterlagen von Tertia kopieren lassen, die ich unterschieben habe. Bei der Fehlzeitenregelung steht nur drin, dass man entschuldigt sein muss, aber von Nachholen kein Wort, auch in der EGV vom AA steht nichts drin.
Am Aushang hängt ein Zettel, wo draufsteht, dass man zum nachholen verpflichtet ist. Es gäbe eine MÜNDLICHE Absprache mit dem AA für die Reglung.
Ist das Nachholen wirklich Pflicht oder einfach Willkür? Können die mir Saktionen verhängen, wenn ich es nicht tue?
Danke!
ich bin zur Zeit in einer Maßnahme bei Tertia

Jetzt bin ich für 2 Wochen krankgeschrieben (Attest habe ich per Einschreiben hingeschickt).
Muss ich dann wirklich die Fehltage nachholen?( 2 Tage in der Woche besteht Anwesenheitspflicht) Ich habe mir die Unterlagen von Tertia kopieren lassen, die ich unterschieben habe. Bei der Fehlzeitenregelung steht nur drin, dass man entschuldigt sein muss, aber von Nachholen kein Wort, auch in der EGV vom AA steht nichts drin.
Am Aushang hängt ein Zettel, wo draufsteht, dass man zum nachholen verpflichtet ist. Es gäbe eine MÜNDLICHE Absprache mit dem AA für die Reglung.
Ist das Nachholen wirklich Pflicht oder einfach Willkür? Können die mir Saktionen verhängen, wenn ich es nicht tue?
Danke!
