Bin ich noch ALG2 Empfänger, wenn ich den Zuschuß zur privaten Krankenversicherung beantrage?

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alfa47

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Guten Tag!
Ich habe folgende Situation:
bin selbständig und beziehe seit 4 Jahren zusätzlich algII.
Es sieht danach aus, dass ich eventuell so viel verdiene, dass ich nach der Aussage meiner SB einen Zuschuss zur KV nach dem o.g. § beantragen könnte. Ich bin privat versichert und meine Frage ist, was passiert, wenn ich einen Antrag auf diesen Zuschuss stelle (allerdings sonst die Aufstockung nicht mehr beantrage)?
Bin ich dann weiterhin alg2 Empfänger?
Wie sieht es dann aus mit der Ortsabwesenheit?
Momentan soll ich alle 3 Monate zu Klärung meiner beruflichen SItuation kommen und zusätzliche Bewerbungen schreiben.
Werden diese Pflichten entfallen?
Kann ich das irgendwo nachlesen?
LG und vielen Dank im Voraus!


(2) 1Für Personen, die
1. in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig oder freiwillig versichert sind oder
2. unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 erster Halbsatz privat krankenversichert sind und die

allein durch die Zahlung des Beitrags hilfebedürftig würden, wird ein Zuschuss zum Beitrag in Höhe des Betrages geleistet, der notwendig ist, um die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. 2In den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 gilt die Begrenzung des Zuschusses nach Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz entsprechend.
 

Curt The Cat

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Moinsen alfa47 und willkommen hier ...!

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit sollte sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11
[FONT=Arial,Wide Latin]11. Themen/Threads erstellen
[/FONT]
[FONT=Arial,Wide Latin]Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder [/FONT]SGB II § 26 Abs 2[FONT=Arial,Wide Latin], sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt![/FONT]
Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


:icon_wink:
 

itstoolong

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@alfa47

„Gemäß § 26 SGB II und § 12 Absatz 1c Satz 5 und 6 VAG, sind Zuschüsse zu den KV- und PV-Beiträgen nicht Bestandteil des Umfangs der Hilfebedürftigkeit und werden ausdrücklich, zur Vermeidung der Hilfebedürftigkeit, im notwendigen Umfang übernommen. Ergo: Keine Hilfebedürftigkeit – keine Eingliederungsvereinbarung.“

(siehe: https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-zwangsverpflichtung-von-selbststaendigen)
 

Lichtbringer

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Hey itstoolong,

das ist doch quasi genau das was ich für meinen thread brauche wo du auch etwas geschrieben hattest oder?

Hast du ausser der "Behauptung" der Seite bzw. deren "Auslegung" der § irgendetwas belastbares, ein Urteil z.B. oder soetwas gefunden?
 

itstoolong

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Hast du ausser der "Behauptung" der Seite bzw. deren "Auslegung" der § irgendetwas belastbares, ein Urteil z.B. oder so etwas gefunden?

Nein, ich stütze mich da auf die zitierten §§ und folge der Logik: „Mit dem Zuschuss ist man nicht mehr hilfebedürftig, d.h. man unterliegt keinen vollständigen Pflichten mehr wie ein normaler Aufstocker. Aus rechtlicher Sicht vermeidet der Zuschuss Hilfebedürftigkeit.“

Aber Logik und JC können sich beißen. Deshalb kann ich nichts Belastbares liefern.
 
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