Folgende Situation:
Ich ziehe demnächst in eine neue Wohnung und mein Freund wird mit einziehen, allerdings wird er bei der ARGE nicht als Lebensgefährte und somit als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft geführt sondern lediglich als Mitglied einer Wohngemeinschaft.( dabei wird mir ja auch 1/4 des Mietzuschuss abgezogen )
Nun sagt aber das Amt, da er ja mit in der Wohnung wohnt und ich deshalb ja weniger Probs hätte, mal jemanden zu finden der auf die Kinder aufpasst, wäre ich nicht mehr alleinerziehend und hätte keinen Anspruch mehr auf den Alleinerziehendenzuschlag.
Für die ARGE hängt die Erziehung bzw die Gewährung dieses Zuschlags also lediglich von der Tatsache ab, dass eventuell mal einer im Haus ein Auge auf 2 fremde Kinder wirft?
Das kann doch so wohl nicht stimmen oder?
Ich ziehe demnächst in eine neue Wohnung und mein Freund wird mit einziehen, allerdings wird er bei der ARGE nicht als Lebensgefährte und somit als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft geführt sondern lediglich als Mitglied einer Wohngemeinschaft.( dabei wird mir ja auch 1/4 des Mietzuschuss abgezogen )
Nun sagt aber das Amt, da er ja mit in der Wohnung wohnt und ich deshalb ja weniger Probs hätte, mal jemanden zu finden der auf die Kinder aufpasst, wäre ich nicht mehr alleinerziehend und hätte keinen Anspruch mehr auf den Alleinerziehendenzuschlag.

Für die ARGE hängt die Erziehung bzw die Gewährung dieses Zuschlags also lediglich von der Tatsache ab, dass eventuell mal einer im Haus ein Auge auf 2 fremde Kinder wirft?
Das kann doch so wohl nicht stimmen oder?