Bin fast 63, schon länger arbeitsunfähig und soll jetzt zur Reha, was habe ich zu erwarten wenn die Reha beendet ist ???

Leser in diesem Thema...

hostdreamer

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
24 Apr 2017
Beiträge
126
Bewertungen
71
Hallo liebes Forum,

ich hatte mich bereits vor längerer Zeit hier registriert und viele Themen gelesen.

Nun ist es für mich an der Zeit etwas über meine Situation zu berichten, da doch jeder Fall individuell ist und ich wäre sehr dankbar über Eure Einschätzung und vielleicht auch über einen fachmännischen Rat, da bei mir einige Unsicherheiten bestehen.

Mein Verlauf kalendarisch:

Bin seit Sept. 2015 mit dem GdB 30 Behindert und mit einem schwerbehinderten Gleichgestellt.
Diagnose: Halswirbel und Bandscheibenschaden, Hörstörung.
Arbeitgeber über meine Situation informiert.

Seit 01.März 2017 Arbeitsunfähig weil zusätzlich
ausgedehnte Arthrose im Großzehengelenk,
Bandscheibenschaden mit Nervenkanaleinengung und Nervenkontakt Lendenwirbel.
Ich hatte eine empfohlene OP abgelehnt

Orthopäde sprach Berufsunfähigkeit aus.

April 2017 , 45 Beitragsjahre der Rentenversicherung erfüllt.

15.08.2017
Aufforderung der AOK zum MDK
Beurteilung:
Erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit, AU auf Zeit. Stationäre Rehabilitation empfohlen.

18.08.2017
Aufforderung der AOK zum Reha-Antrag

09.2017
Orthopäde stellt zusätzlich leichten Bandscheibenvorfall in der Brustwirbelsäule fest durch MRT.

25.10.2017
Selbst Antrag auf Teilhabe bei der Rentenversicherung gestellt und mit Bestätigung an die AOK , wegen der 10 Wochen Frist.

10.11.2017
Rentenversicherung erteilt Bewilligung zur Reha mit der Bitte an die Rheumaklinik Bad Wildungen mich bevorzugt zu behandeln.

18.11.2017
Einladung zur Reha, Reisedatum 28.11.2017, voraussichtlich für 3 Wochen.

Nach diesen 3 Wochen hätte ich noch 10 Monate bis zur abschlagsfreien Rente mit 63.

Mein Rentenberater sagte mir, ich solle mit dem Arzt im Anschluß der Reha freundlich über volle Erwerbsminderung sprechen, da mir noch Abschläge in der Rente drohen, obwohl ich mich kurz vor der Rente ohne Abschläge befinde.

Im Forum fand ich Themen, da wurde beim Abschlußbericht der Reha von " Arbeitsfähigkeit " berichtet, obwohl die Erkrankung noch besteht und über die Unannehmlichkeiten, da man keine Einspruchsmöglichkeit ( mehr ) hat.

Seitens meines Arbeitgebers ist alles klar, er weiß, ich kann meine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben und er hat auch keinen anderen Job für mich. Ich bin ( noch ) nicht gekündigt, ich sagte ihm aber, dass er zuerst das Versorgungamt um Erlaubnis fragen muß, ob eine Kündigung möglich ist.
Mein Arbeitgeber ist sozial gut eingestellt und ich rechne nicht mit einer Kündigung, was auch nicht Grund meiner Sorge ist.

Aber:
Meine Sorge ist, daß die Ärzte der Reha-Klinik mich dennoch als arbeitsfähig beurteilen, ( man könnte ja noch Telefondienst etc. machen ) . Man bedenke, ich bin im April 2018 63 Jahre alt und habe dann nur noch 6 Monate bis zur abschlagsfreien Rente und welcher Arbeitgeber stellt noch jemanden in dem Alter und mit Behinderung ein ?

Die Krankenkasse meint, nach der Reha wird entschieden, ob man AU , mit Eingliederung im alten Job oder erwerbsfähig ist.

Wenn mit Eingliederung und oder erwerbsfähig, kann man nach der Reha wieder in die AU gehen?
Meine Behinderung ist laut Versorgungsamt 2015 auf dauerhaft gewertet worden.
Und habt Ihr noch einen Rat, den ich während meiner Reha beachten sollte.

Liebe Grüße
Michael

Ergänzung :

Nach der Reha ende Dezember 2017 hätte ich noch 9 Monate Krankengeldanspruch und volle 24 Monate ALG1 .

Liebe Grüße
Michael
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
AW: Bin fast 63, schon länger AU und soll jetzt zur Reha, was habe ich zu erwarten wenn die Reha beendet ist ???

Hallo Michael, :welcome:

dann mal Willkommen in der schreibenden Zunft ...

Habe mir erlaubt dein Thema etwas konkreter zu betiteln und deine Ergänzung hier mit angefügt ...

Bin seit Sept. 2015 mit dem GdB 30 Behindert und mit einem schwerbehinderten Gleichgestellt.
Diagnose: Halswirbel und Bandscheibenschaden, Hörstörung.
Arbeitgeber über meine Situation informiert.

Soweit klar, es ist nicht ungewöhnlich, dass man für orthopädische Probleme höchstens GdB 30 bekommt und die Gleichstellung hindert nun deinen AG , dich so einfach zu entlassen.

Das ist ja nicht verkehrt, auch wenn du bisher nicht den Eindruck hast, das wäre seine Absicht ... er DARF es auch ohne Zustimmung des Integrationsamtes gar nicht mehr. :icon_evil:

Seit 01.März 2017 Arbeitsunfähig weil zusätzlich
ausgedehnte Arthrose im Großzehengelenk,
Bandscheibenschaden mit Nervenkanaleinengung und Nervenkontakt Lendenwirbel.
Ich hatte eine empfohlene OP abgelehnt

Zu Operationen kann und darf dich auch Niemand zwingen, zumal dir Keiner (auch kein Arzt) Erfolge und Besserung "garantieren" könnte, die Chancen kannst du nur selbst für dich einschätzen.

Orthopäde sprach Berufsunfähigkeit aus.

Na-Ja, der Orthopäde dürfte kaum die rechtliche Stellung dafür haben, aber zur Berufs-Fähigkeit wird man nun auch in der Reha entsprechende Entscheidungen treffen und die sind dann auch als "verbindlich" anzusehen (z.B. für KK und später vielleicht die AfA ).

April 2017 , 45 Beitragsjahre der Rentenversicherung erfüllt.

Das liest sich zumindest schon mal sehr gut für dich und bis zum "magischen Alter" für die (angeblich) abschlagfreie Altersrente ist es ja auch nicht mehr weit.

Warum "angeblich" erkläre ich dir gerne wenn du das wissen möchtest später ...

15.08.2017
Aufforderung der AOK zum MDK
Beurteilung:
Erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit, AU auf Zeit. Stationäre Rehabilitation empfohlen.

Ist klar, die KK wollen ALLE nur noch sehr ungerne lange Krankengeld zahlen müssen, du solltest deinen Arzt mal bitten das komplette MDK -Gutachten anzufordern.

Es könnte wichtige Informationen dazu enthalten, wie der MDK die weitere Tätigkeit bei deinem AG schon eingeschätzt hat.

In meinem Falle hatte bereits der MDK eine weitere Tätigkeit bei meinem AG für die Zukunft komplett ausgeschlossen, schon damit war die KK dann gezwungen, nach der Reha auch weiter Krankengeld zu zahlen bis zur Aussteuerung aus dem Krankengeld.

Das war dann (vermutlich) nicht so ganz im Sinne meiner KK gelaufen, denn man hofft natürlich auf Arbeits-FÄHIGE Entlassung aus der Reha und dass du dann wieder arbeiten gehen sollst.

18.08.2017
Aufforderung der AOK zum Reha-Antrag

Logische Folge dieser MDK -Feststellungen, ob du selbst was für deine Gesundheit davon haben wirst ist erst mal irrelevant, es geht NUR um das Geld der KK dabei, denn während der Reha zahlt ja die DRV "Übergangsgeld" ...

09.2017
Orthopäde stellt zusätzlich leichten Bandscheibenvorfall in der Brustwirbelsäule fest durch MRT.

Wenn es erst mal "knirscht im Gebälk" dann kommt immer wieder was dazu, das kenne ich von meinem Männe, er hat schon 2 große Bandscheiben-OP hinter sich, die erste mit Mitte 30, die Zweite 1999 (beide in der LWS).

Trotzdem hat er noch bis Anfang 50 "brav" weitergearbeitet und wenn es nach der DRV gegangen wäre dann wäre das wohl immer noch so, aber das nur nebenbei.

25.10.2017
Selbst Antrag auf Teilhabe bei der Rentenversicherung gestellt und mit Bestätigung an die AOK , wegen der 10 Wochen Frist.

Da blieb dir wohl auch nicht viel Anderes übrig, hast du wenigstens von deinem Klinik-Wahlrecht Gebrauch gemacht oder wurde dir eine Klinik von der DRV "zugewiesen" ???

10.11.2017
Rentenversicherung erteilt Bewilligung zur Reha mit der Bitte an die Rheumaklinik Bad Wildungen mich bevorzugt zu behandeln.

Na-Ja, das "Eilt" kommt ursprünglich von der KK aber die DRV will es natürlich auch "hinter sich bringen", es sind nicht unbedingt die (für dich) besten Reha-Kliniken, wo man so fix aufgenommen werden kann. :icon_evil:

18.11.2017 Einladung zur Reha, Reisedatum 28.11.2017, voraussichtlich für 3 Wochen.

Ob du länger willst (wenn man dir das anbietet) kannst du selbst entscheiden, es wird häufig schon in der ersten Woche von den Klinik-Ärzten eine "Verlängerung" angeraten, früher gingen diese Rehas ja generell mal 4 Wochen.

Inzwischen wird ja überall gespart und so ist die 4. Woche schon zum "Bonus" geworden ... der meist auch nichts mehr bringt ...

Nach diesen 3 Wochen hätte ich noch 10 Monate bis zur abschlagsfreien Rente mit 63.

Das sind ja immerhin ganz gute Aussichten, die Zeit bis dahin noch irgendwie "über die Bühne zu bekommen" ...

Mein Rentenberater sagte mir, ich solle mit dem Arzt im Anschluß der Reha freundlich über volle Erwerbsminderung sprechen, da mir noch Abschläge in der Rente drohen, obwohl ich mich kurz vor der Rente ohne Abschläge befinde.

Diesem Rat kann ich nicht so ganz folgen, man sollte von selber besser gar nicht über EM-Rente reden, schon gar nicht wenn man die überhaupt nicht mehr haben will, mit baldiger Aussicht auf eine ungekürzte Altersrente. :icon_evil:

Zudem hat die KK das "Dispositionsrecht" inne, weil man dich zur Reha aufgefordert hat, du darfst also eine EM-Rente gar nicht mehr ablehnen, wenn man in der Reha wirklich auf diesen Gedanken kommen würde.

Diese Gefahr ist allerdings relativ gering, denn die DRV -Kliniken sollen natürlich dafür sorgen, dass nach einer solchen Reha KEINE EM-Rente nötig ist.

Im Forum fand ich Themen, da wurde beim Abschlußbericht der Reha von " Arbeitsfähigkeit " berichtet, obwohl die Erkrankung noch besteht und über die Unannehmlichkeiten, da man keine Einspruchsmöglichkeit ( mehr ) hat.

Es gibt viele Möglichkeiten, dass eine Reha "ungemütlich" läuft und auch so endet, daher solltest du den Fokus besonders darauf legen, dass deine Berufs-FÄHIGKEIT überprüft wird und man dir im Abschluss-Bericht bescheinigt, dass du die letzte Tätigkeit auf keinen Fall mehr ausüben sollst (UNTER 3 Stunden). :idea:

Ansonsten möchtest du unbedingt noch weiter arbeiten, bis du dann in die Altersrente gehen kannst ... zum möglichen Zeitpunkt musst du in der Reha keine konkreten Angaben machen, die kennen dort dein Rentenkonto NICHT.

Es kann dir passieren, dass man dir dann eine LTA (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) vorschlägt, damit du einen (anderen) AG damit "locken" könntest, dass die DRV Zuschüsse zahlt, wenn er bereit ist dich einzustellen.

Dann FREU dich wie verrückt darüber und rede bloß nicht von EM-Rente, die wirst du mit deinen bisherigen Problemen ohnehin (wahrscheinlich) nicht bekommen.

Seitens meines Arbeitgebers ist alles klar, er weiß, ich kann meine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben und er hat auch keinen anderen Job für mich.

Das ist sehr gut und sollte auch so bleiben, denn so lange du dort noch im Arbeitsvertrag bist KANN dich die KK NICHT zur AfA abgeben nach der Reha und man wird dich AU entlassen MÜSSEN, weil du ja diese Arbeit nicht mehr machen sollst.

Ich hoffe sehr du verstehst den Gedanken dahinter, denn eine LTA "tut dir jetzt nicht mehr weh" (da passiert sowieso NIX mit) verhindert aber, dass man dir eine EM-Rente "anraten" könnte im Ergebnis der Reha.

Verlangt man keine LTA ist auch OK, Hauptsache du wirst AU entlassen mit der Feststellung, dass du die letzte Tätigkeit NICHT mehr ausüben darfst.

Dann kann es dir EGAL sein ob man dich für den "allgemeinen Arbeitsmarkt" noch Vollzeit (6 und mehr Stunden) Erwerbsfähig sieht, denn mit vorhandenem Arbeitsplatz (an den du nicht zurück kannst lt. Reha) muss die KK zunächst mal weiter Krankengeld zahlen. :idea:

Ich bin ( noch ) nicht gekündigt, ich sagte ihm aber, dass er zuerst das Versorgungamt um Erlaubnis fragen muß, ob eine Kündigung möglich ist.

Das Versorgungsamt hat damit NICHTS zu tun (das dürfte dein AG aber selber wissen) das Intergrationsamt und der Betriebsrat (so vorhanden) müssen deiner Kündigung zustimmen.

Da sehe ich aber keine Zustimmung unter den gegebenen Umständen und der Aussicht, dass du sowieso bald in die vorgezogene Altersrente gehen wirst.

Mein Arbeitgeber ist sozial gut eingestellt und ich rechne nicht mit einer Kündigung, was auch nicht Grund meiner Sorge ist.

Das ist eine gute Basis, dein Ziel (in gut 10 Monaten) zu erreichen, wenn du eine EM-Rente resultierend aus der Reha vermeiden kannst, wie das möglich ist habe ich dir beschrieben.

Meine Sorge ist, daß die Ärzte der Reha-Klinik mich dennoch als arbeitsfähig beurteilen, ( man könnte ja noch Telefondienst etc. machen ) .

Du hast aber einen Arbeitsplatz und da geht KEIN "Telefondienst", Niemand darf dich zwingen diesen Arbeitsplatz dafür selbst aufgeben zu müssen.

Ich sollte auch noch "was Anderes" machen können am "allgemeinen Arbeitsmarkt" lt. Reha-Bericht (Vollzeit), ich war aber immer noch im festen Arbeitsverhältnis also konnte die Entlassung aus der Reha NUR AU erfolgen ... sonst hätte ich ja an den vorhandenen Arbeitsplatz zurück kehren müssen.

Man bedenke, ich bin im April 2018 63 Jahre alt und habe dann nur noch 6 Monate bis zur abschlagsfreien Rente und welcher Arbeitgeber stellt noch jemanden in dem Alter und mit Behinderung ein ?

Mach dir darum also bitte KEINE Sorgen mehr, die KK wird dich (vor der Aussteuerung) nicht los wenn dein AG zu dir hält, dann kann man dich nicht vorzeitig an die AfA "zur Vermittlung" abschieben.

Die Krankenkasse meint, nach der Reha wird entschieden, ob man AU , mit Eingliederung im alten Job oder erwerbsfähig ist.

Soweit richtig und du wirst bei richtigem Verhalten in der Reha anschließend DIREKT wieder AU sein, weil der KK gar nichts Anderes mehr übrig bleibt.

Eingliederung in den alten Job geht ja nicht mehr wenn du in der Reha dafür als "Berufs-Unfähig" (letzte Tätigkeit UNTER 3 Stunden) angesehen wirst, daran hat sich dann auch die KK zu halten.

Meine Behinderung ist laut Versorgungsamt 2015 auf dauerhaft gewertet worden.

Deine Behinderung ist für diese Entscheidungen überhaupt NICHT wichtig, GdB 30 ist nicht so schwer "behindert" und daraus ergibt sich weder eine EM-Rente, noch sonst irgendwas Besonderes für dein weiteres Leben (vielleicht ein par € Steuer-Nachlass beim Finanzamt).

Die Gleichstellung von der AfA macht deinen Arbeitsplatz (erhöhter Kündigungsschutz wie für Schwerbehinderte) sicherer und das war es auch schon, mehr bedeutet das nicht. :icon_evil:

Wenn du dann in Rente gehst entfällt auch die Gleichstellung wieder und du hast immer noch GdB 30 wegen orthopädischer Einschränkungen ... für einen "echten" Schwerbehinderten-Ausweis (ab GdB 50) brauchst du deutlich mehr gesundheitliche Probleme, das darfst du mir glauben.

Sei froh wenn du die nicht hast und deine Rente dann noch lange genießen kannst.

Nach der Reha ende Dezember 2017 hätte ich noch 9 Monate Krankengeldanspruch und volle 24 Monate ALG1 .

Die Reha-Zeit hast du dabei schon mit abgezogen, denn das der Krankengeld-Anspruch wird weniger, um die Reha-Wochen auch wenn die DRV zahlt in der Zeit ... ?

Nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld hast du dann Anspruch auf ALGI aber das führt im Moment noch viel zu weit,
dazu gibt es auch schon sehr viele Beiträge hier.

MfG Doppeloma
 
Zuletzt bearbeitet:

hostdreamer

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
24 Apr 2017
Beiträge
126
Bewertungen
71
AW: Bin fast 63, schon länger AU und soll jetzt zur Reha, was habe ich zu erwarten wenn die Reha beendet ist ???

du solltest deinen Arzt mal bitten das komplette MDK -Gutachten anzufordern.

Es könnte wichtige Informationen dazu enthalten, wie der MDK die weitere Tätigkeit bei deinem AG schon eingeschätzt hat.

hast du wenigstens von deinem Klinik-Wahlrecht Gebrauch gemacht oder wurde dir eine Klinik von der DRV "zugewiesen" ???

Ob du länger willst (wenn man dir das anbietet) kannst du selbst entscheiden, es wird häufig schon in der ersten Woche von den Klinik-Ärzten eine "Verlängerung" angeraten, früher gingen diese Rehas ja generell mal 4 Wochen.

Sei froh wenn du die nicht hast und deine Rente dann noch lange genießen kannst.


Die Reha-Zeit hast du dabei schon mit abgezogen, denn das der Krankengeld-Anspruch wird weniger, um die Reha-Wochen auch wenn die DRV zahlt in der Zeit ... ?
Hallo Doppeloma,

das ist doch mal eine richtige Aussage, das mit der Erwähnung einer EM-Rente durch den Rentenberater wäre seiner Sicht nach eine Möglichkeit mit wenig Abschlag, nämlich 2,1 % vorzeitig in die Rente zu gehen.

Den MDK Bericht habe ich in Kopie nach meinem Verlangen von der AOK bekommen und habe ihn zu dem Rehaantrag in Kopie beigefügt, da das im Antragsformular gefordert war. Nur mein Hausarzt hatte eine Kopie vom MDK bekommen, konnte aber keine Stellungnahme dazu abgeben.

Die Klinik wurde von der Rentenversicherung ausgewählt und da es kurzfristig entschieden wurde hatte ich kein Wahlrecht mehr, man hatte mich dazu auch nicht befragt.

Ob ich eine 4 wöchige Reha wünsche ? Um himmels willen nicht, denn dann müßte ich über das lange Weihnachtswochende dort verharren und meine Frau sitzt alleine zu Hause zudem ich auch keinen Sinn einer Reha sehe, denn wenn die Wirbelsäule und die Gelenke kaputt sind wird auch meiner Ansicht nach keine Besserung eintreten. Denn Arthrose ist nicht heilbar und das besonders im forgeschrittenen Alter.

Ich bin auch ehrlich, ich möchte meine Rente noch genießen, wenn man bedenkt, ich hatte 23 Jahre lang monatlich mehr als 40 Überstunden geleistet und auch keinen Urlaub bekommen. Da ist dann auch mal Schluß, da darf man schon mal " krank " sein, obwohl man es sich nicht wünscht.
Somit ist das schon eine Ungerechtigkeit, wenn die KK einem das längere Krankengeld nicht gönnt. Ja ja, sparen auf Kosten der kleinen Leute.

Danke für die ausführliche Info, daß die Übergangsgeldzahlung mit der Krankengeldzahlung verrechnet wird ist auch ein starkes Stück, somit bleibt es bei den 10 Monaten bis zur Abschlagsfreien Rente, also Renteneintritt zum 01.11.2018.

Ein Kritikpunkt ist, zur Reha muß man sich auch noch finanziell um die Wäsche, Internet, Telefon und einiges mehr selbst beteiligen und kümmern. Ob die Taxi-Fahrten zum Bahnhof übernommen werden wird sich noch zeigen. Und das obwohl man eine Reha nicht für sinnvoll sieht.

Wenn es was Neues gibt melde ich mich umgehend.

Und vielen Dank für die ausführliche Beratung und die genommene Zeit.

Liebe Grüße
Michael
 

Dark Vampire

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
7 Apr 2014
Beiträge
2.047
Bewertungen
1.177
AW: Bin fast 63, schon länger AU und soll jetzt zur Reha, was habe ich zu erwarten wenn die Reha beendet ist ???

Mach dir nicht mal so ein Kopf, ich wurde auch aus orthopädischen Gründen (Wirbelsäule ) als AU entlassen für meinen Beruf, trotz dass der Arbeitsplatz auch nen Großteil Büroteil beeinhaltete (Werkstattleitung) und das ging auch so ohne Probleme ohne dass ich das ansprechen musste auf der Reha.Und ich bin erst Ende 30.
Nun dauerhaft für den Beruf unter 3 Stunden.

und in deinem Alter sollte das erst recht kein Problem sein das auch so durchzubekommen, somit fliesst im idealen Falle KG weiter und dann biste ja auch bald in Rente.
 

hostdreamer

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
24 Apr 2017
Beiträge
126
Bewertungen
71
AW: Bin fast 63, schon länger AU und soll jetzt zur Reha, was habe ich zu erwarten wenn die Reha beendet ist ???

Zwischenbericht,

bin seit dem 28.11.17 in der Reha-Klinik, bin mit dem Ablauf recht zufrieden, habe aber hier gehört, dass man gerne um eine weitere Woche verlängert wenn man als AU antritt.
Meine Frage, darf man trotzdem eine mögliche Verlängerung ablehnen besonders dann, wenn man keine wesentliche Verbesserung verspürt?

Wenn es wieder was Neues gibt melde ich mich :wink:

Liebe Grüße und schönen Sonntag noch.
Michael

Nachtrag:
Die Taxifahrt zum Bahnhof wird vom Versicherungsträger leider nicht erstattet. :icon_evil:
Somit wäre mir nur die Möglichkeit einer Busfahrt gegeben trotz schwerem Gepäcks und meinem kranken Rücken. :icon_kinn:
 

doppelhexe

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
23 Jul 2011
Beiträge
3.293
Bewertungen
2.184
AW: Bin fast 63, schon länger AU und soll jetzt zur Reha, was habe ich zu erwarten wenn die Reha beendet ist ???

... Somit wäre mir nur die Möglichkeit einer Busfahrt gegeben trotz schwerem Gepäcks und meinem kranken Rücken. :icon_kinn:

normalerweise, und so war es auch bei mir, kann man das gepäck mit der post verschicken und das wird dann auch von der DRV übernommen.

ich hatte gleich so ein schreiben mit bei von der DRV , wo die tel. der auftragsannahme von hermes mit bei war.
frag mal in der klinik wie das läuft, damit es wenigstens für die rückfahrt noch klappt.
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
AW: Bin fast 63, schon länger AU und soll jetzt zur Reha, was habe ich zu erwarten wenn die Reha beendet ist ???

Hallo hostdreamer,

bin seit dem 28.11.17 in der Reha-Klinik, bin mit dem Ablauf recht zufrieden, habe aber hier gehört, dass man gerne um eine weitere Woche verlängert wenn man als AU antritt.

Klar, die Reha-Kliniken wollen ja auch verdienen, besonders um diese Jahreszeit leiden die ja auch Mangel an Rehabilitanden ... :icon_hihi:

Meine Frage, darf man trotzdem eine mögliche Verlängerung ablehnen besonders dann, wenn man keine wesentliche Verbesserung verspürt?

Du darfst eine Verlängerung IMMER ablehnen wenn du keine haben willst, du musst ja damit einverstanden sein.

Ich würde das in deinem Falle ablehnen, was sollst du dort über die ganzen Weihnachtstage, da passiert da sowieso NICHTS, die meisten Mitarbeiter (Therapeuten) haben frei oder Urlaub.

Du bist nicht dafür zuständig ein Bett zu belegen über Weihnachten, damit die noch mehr Geld an dir verdienen können. :icon_evil:

Am 18.12. könntest du wohl planmäßig nach Hause, was soll denn in den weiteren 3 Tagen noch als "Wunder" zu erwarten sein, bis das Weihnachts-Wochenende anfängt ???

Am 25.12. würde ich nicht durch die Weltgeschichte reisen wollen, nur der DRV zu liebe, ich glaube zu Hause bekommst du dann auch ein schönes Weihnachts-Essen ... :biggrin:

Den Koffer kannst du tatsächlich abholen lassen und das muss ja auch rechtzeitig organisiert werden, an Feiertagen holen die nicht ab und liefern auch nicht aus. :icon_evil:

Die Taxifahrt zum Bahnhof wird vom Versicherungsträger leider nicht erstattet.

Taxi wird allerdings in der Regel nicht erstattet, es sei denn aus gesundheitlichen Gründen ist Taxi-Transport erforderlich, nach meiner Herz-OP wurde ich sogar komplett mit dem Taxi (direkt aus der OP-Klinik) in die Reha-Klinik gebracht.

Abgeholt hat mich dann Männe mit dem eigenen Auto aber auch noch "gaanz vorsichtig" ... wurde auch bezahlt (glaube 30 Cent pro Kilometer).

Ich würde den Koffer auch abholen lassen, machen wir im Januar auch mit dem "Götterboten" wenn wir mit der Bahn privat reisen ("müssen", zum 90. Geburtstag vom Schwiegervater :icon_mad:).

4 Mal umsteigen ist nur mit kleinem Handgepäck deutlich einfacher. :bigsmile:

MfG Doppeloma
 

hostdreamer

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
24 Apr 2017
Beiträge
126
Bewertungen
71
AW: Bin fast 63, schon länger AU und soll jetzt zur Reha, was habe ich zu erwarten wenn die Reha beendet ist ???

Neuer Zwischenbericht aus meiner Reha:

Hatte heute ein Gespräch mit dem Stationsarzt:

Eine Reha-Verlaengerung ist vom Tisch :biggrin:

Ich bat um die Korrektur meiner Diagnosen, anstatt sich die radiologischen Befunde richtig durch zu lesen, hatten sie im Behandlungsplan Nackenschmerzen angegeben, obwohl ich doppelten Bandscheibenschaden mit Einengung der Nervenbahnen habe.
Das wurde in meinem Behandlungsplan korrigiert.

Ferner kam das Thema AU seit März und ungekuendigter Arbeitsplatz zur Sprache. Der Arzt stellte auch fest, dass ich meine Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen kann.
Somit wird auch eine LTA nicht vorgeschlagen.

Beim Gesprächs Beginn wurde ich gefragt, wie ich mich bewegen kann, ich antwortete, dass ich bereits Probleme und Schmerzen beim Bett machen habe.
Und ob ich die Moeglichkeit habe in meinem Betrieb auf eine Umsetzung, die ich verneinte.

Und noch einige andere gesundheitliche Probleme wurden von mir erwähnt, wie hoher Blutdruck, Schlafstörung und Tinnitus.

Soweit dazu.

Lieben Gruss
Michael
 

hostdreamer

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
24 Apr 2017
Beiträge
126
Bewertungen
71
AW: Bin fast 63, schon länger AU und soll jetzt zur Reha, was habe ich zu erwarten wenn die Reha beendet ist ???

Hallo liebes Forum,

eine Sache beschäftigt mich noch:

Wenn im Reha Abschluss Bericht AU im letzten ausgeübten Beruf steht und nach weiterer Krankschreibung ich auch weiterhin AU bleibe und der Arbeitgeber auf meinem Wunsch nicht kündigt, kann z.B. die Krankenkasse oder eine andere Institution den Arbeitgeber zu einer Kündigung auffordern, nach dem Motto, warum kündigt er nicht, obwohl er ( der Arbeitgeber) weiß, dass ich nicht mehr zur Arbeit wegen AU erscheinen werde.
Hat jemand da Erfahrung ?

Lieben Gruß
Michael
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
AW: Bin fast 63, schon länger AU und soll jetzt zur Reha, was habe ich zu erwarten wenn die Reha beendet ist ???

Hallo hostdreamer,

Ferner kam das Thema AU seit März und ungekuendigter Arbeitsplatz zur Sprache. Der Arzt stellte auch fest, dass ich meine Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen kann.
Somit wird auch eine LTA nicht vorgeschlagen.

Wie hat der Arzt denn festgestellt, dass du deine Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen kannst, kennt der dein Rentenkonto ???

Das hindert andere Reha-Ärzte auch nicht dir eine LTA vorzuschlagen, den Entlassungsbericht muss übrigens der Klinik-Chef "absegnen", was die Stations-Ärzte dazu so erzählen hat meist wenig Bedeutung wenn der das anders sehen möchte.

Beim Gesprächs Beginn wurde ich gefragt, wie ich mich bewegen kann, ich antwortete, dass ich bereits Probleme und Schmerzen beim Bett machen habe.
Und ob ich die Moeglichkeit habe in meinem Betrieb auf eine Umsetzung, die ich verneinte.

Das sollte hoffendlich für UNTER 3 Stunden im letzten Beruf reichen und damit ist eine AU -Entlassung schon zwingend erforderlich.

Sonst musst du ja (nach der Reha) bei deinem AG die Arbeit wieder aufnehmen, was ja lt. Reha NICHT mehr möglich wäre ...

Die KK hat das gleiche Problem, denn sie darf dich nicht als gesund zu deinem AG zurück schicken UND zur AfA kannst du auch erst NACH der Aussteuerung, denn du bist ja nicht "arbeitslos".

Und noch einige andere gesundheitliche Probleme wurden von mir erwähnt, wie hoher Blutdruck, Schlafstörung und Tinnitus.

Blutdruck ist ja allgemein gut behandelbar, Schlafstörungen sind oft auch psychisch bedingt in deiner Situation und Tinnitus ist in der Regel auch kein Grund für eine EM-Rente ... :icon_evil:

Darfst du mir glauben, ich habe auch schon seit Jahren einen "rauschenden" manchmal auch "schrill piepsenden" Mann im Ohr, wirkliche Behandlung gibt es da nicht, aber man "kann sich dran gewöhnen" ... nach Meinung vieler HNO-Ärzte hat man auch kaum eine andere Wahl. :idea:

Ich bin da so Einiges versuchsweise durch, inzwischen "akzeptiere" ich meinen "OHR-Untermieter" soweit es geht und seit der allgemeine Dauer-Stress (mit der EM-Rente) nachgelassen hat, ist der auch "erträglicher geworden".

Wenn im Reha Abschluss Bericht AU im letzten ausgeübten Beruf steht und nach weiterer Krankschreibung ich auch weiterhin AU bleibe und der Arbeitgeber auf meinem Wunsch nicht kündigt,

Der Abschlussbericht und das Ergebnis der Reha geht deinen AG schon mal überhaupt NICHTS an, du bist weiter AU und fertig.
Warum soll der dich auf deinen Wunsch kündigen, behalte mal schön deinen Arbeitsplatz bis sich das mal von selber erledigt "ruht" der einfach weiter vor sich hin. :idea:

kann z.B. die Krankenkasse oder eine andere Institution den Arbeitgeber zu einer Kündigung auffordern, nach dem Motto, warum kündigt er nicht, obwohl er ( der Arbeitgeber) weiß, dass ich nicht mehr zur Arbeit wegen AU erscheinen werde.

Dein Arbeitsvertrag besteht zwischen DIR und deinem AG , wer sollte da von Außen die Macht haben, deinen AG zur Kündigung "zu zwingen" ???
Zudem bist du doch "Gleichgestellt", da darf dir ohne Zustimmung des Intergrations-Amtes sowieso nicht einfach gekündigt werden und du selbst solltest schon gar nicht darum "bitten". :icon_evil:

Klar, der KK wäre das sehr recht, denn es entfällt (aus Sicht der KK ) die weiterhin nötige AU -Bescheinigung für den vorhandenen Arbeitsplatz und man kann dich als "gesund und vermittelbar" schnellstens an die AfA abgeben.

Hat jemand da Erfahrung ?

Ja, habe ich ...

Ich war noch über die erste EM-Rente auf Zeit weiter im festen Arbeitsvertrag, mein AG hatte nie vor mich zu kündigen, obwohl sehr bald klar war, dass ich dort nie wieder arbeiten werde.

Schon ein Tinnitus (und damit verbundene Schwerhörigkeit) ist KEINE "gesunde" Basis mehr, um weiter in einem CallCenter zu arbeiten das war aber nicht der einzige Grund ... hatte meinen AG aber alles NICHT genauer zu interessieren. :icon_evil:

Sogar der MDK meiner KK hatte schon für die Reha-Aufforderung festgestellt, dass ich in dieser Tätigkeit zukünftig NICHT mehr Einsatzfähig werde.

Zuviel Stress, Schichtdienst, sollte ich alles nicht mehr haben, der Rest zur letzten Tätigkeit (und ansonsten viel Unsinn) stand dann auch im Reha-Bericht, den die KK aber von mir nie bekommen hat. :icon_hihi:

Mein Arbeitsverhältnis wurde also ganz ordentlich erst "aufgelöst", als ich die Verlängerung für die EM-Rente OHNE Befristung (bis zur Altersrente) bewilligt bekam von der DRV .

Bis dahin war ich fast 4 Jahre AU geschrieben, knapp 1 Jahr (offiziell) in EM-Rente und nicht mehr in meiner Firma gewesen, die letzten Unterlagen, Betriebsausweis und meinen Spindschlüssel habe ich dann per Einschreiben hingeschickt.

Ich selber hatte bis dahin mit Arbeit und Firma schon gedanklich "abgeschlossen".

Bei Männe war es ähnlich problemlos, er wurde auch nicht entlassen, war fast 5 Jahre AU geschrieben und sein Arbeitsvertrag endete dann auch durch die EM-Rente "auf Dauer", die er nach dem 2. Antrag endlich bewilligt bekam.

Seine letzte Dienststelle (Wachschutz) war 5 Minuten von unserer Wohnung entfernt, da hat er seine Dienstklamotten dann persönlich abgeliefert ... und noch kurz mit seinen Kollegen zum Abschied geplauscht.

Also mach dir keine Gedanken um deinen AG , der macht sich um dich (vermutlich) auch keine, wenn der dich los werden will muss er dir das schon schriftlich mitteilen, das steht ihm natürlich jederzeit frei.

Wenn du nach der Reha weiter AU bist, dann ist es eben so, für dich ist das vorerst die beste Lösung etwas Ruhe zu bekommen, denn die KK wird einfach weiter zahlen MÜSSEN, so wie es bisher aussieht. :bigsmile:

MfG Doppeloma
 
Zuletzt bearbeitet:

hostdreamer

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
24 Apr 2017
Beiträge
126
Bewertungen
71
AW: Bin fast 63, schon länger AU und soll jetzt zur Reha, was habe ich zu erwarten wenn die Reha beendet ist ???

Hallo Doppeloma,

der Stationsarzt sah anhand meiner Patienten unterlagen seit wann ich bereits AU bin und mein Geburtsdatum. Daraufhin fragte er mich wann ich in Rente gehen könnte, womit ich antwortete zum 01.11.2018. Daraufhin schlug er vor keinen Antrag auf Teilhabe im Arbeitsleben zu stellen und meinte ich könnte ja noch 8 Monate Krankengeld beziehen.

Und dann erwähnte ich noch, dass mich mein Job krank gemacht hat.

Ich hoffe dass ich mich in dieser Situation richtig verhalten habe.

Lieben Gruß
Michael
 

hostdreamer

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
24 Apr 2017
Beiträge
126
Bewertungen
71
AW: Bin fast 63, schon länger AU und soll jetzt zur Reha, was habe ich zu erwarten wenn die Reha beendet ist ???

Hallo liebes Forum,

hier zitiere ich mal mein Sozialmedizinisches Gutachten des MDK vor meiner Aufforderung zur Reha:

Unter Schonung ist es mittlerweile zu einer deutlichen Besserung vor bestehender lumbaler Beschwerden gekommen.

Im MRT sind jedoch deutliche degenerative Veränderungen am Achsskelett zu bestätigen.
Tätigkeiten mit schweren körperlichen Anforderungen sollte Herr ..... deshalb dauerhaft meiden.
Nach eigenen Angaben sei sein Arbeitsplatz jedoch damit verbunden, eine Umsetzung nach seinen Angaben nicht möglich.
Ggf. sollte dies per Arbeitsplatzbeschreibung des Arbeitgebers geklärt werden.

Grundsätzlich festzustellen ist ein auf leichte bis gelegentlich mittelschwere körperliche Tätigkeiten reduziertes Leistungsbild mit Möglichkeit zum Wechsel zwischen Stehen, Gehen und Sitzen. Dies passt mit den angegebenen Anforderungen am letzten Arbeitsplatz nicht zusammen.

Durch die Erkrankung wird Herrn ..... Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet. Die medizinischen Voraussetzungen nach Paragraph 51 Abs. 1 SGB V werden erfüllt - ein stationäres Heilverfahren ist medizinisch sinnvoll

Diagnose:
M47.96. Degenerativen LWS - Syndrom

Aufgrund dieser Diagnose wurde ich AU

Meine bereits 2015 dokumentierten Diagnosen mit Bandscheibenschaden in der Halswirbelsäule, die eigentlich noch mehr gesundheitliche Probleme mit sich bringen, wurden bisher nicht weiter berücksichtigt.

Die wurden von meinem jetzigen Orthopäden auch noch nicht im Arztbrief zum Reha-Antrag erwähnt.

Ich meine deshalb noch nicht, weil ich dieses Jahr den Orthopäden gewechselt hatte und ich sah keinen Anlass erneut eine MRT Untersuchung durchführen zu lassen, da das der ehemalige Orthopäde anordnete und deshalb hatte ich beim Versorgungsamt den GDB 30 wegen Einschränkung der Beweglichkeit bekommen.

Obwohl ich den radiologischen Befund dem MDK zeigte, fließt dieser leider nicht in das Sozialmedizinische Gutachten mit hinein.

Ich hoffe , dass das bei der Bewertung meiner Erwerbsfähigkeit waehrend oder nach der Reha berücksichtigt wird.

Lieben Gruß
Michael
 
Zuletzt bearbeitet:

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
AW: Bin fast 63, schon länger AU und soll jetzt zur Reha, was habe ich zu erwarten wenn die Reha beendet ist ???

Hallo horstdreamer,

der Stationsarzt sah anhand meiner Patienten unterlagen seit wann ich bereits AU bin und mein Geburtsdatum. Daraufhin fragte er mich wann ich in Rente gehen könnte, womit ich antwortete zum 01.11.2018.

Ist ja in Ordnung, war eher eine rethorische Frage. :bigsmile:

Daraufhin schlug er vor keinen Antrag auf Teilhabe im Arbeitsleben zu stellen und meinte ich könnte ja noch 8 Monate Krankengeld beziehen.

Das sieht er soweit auch völlig richtig, bedeutet aber nicht, dass die KK nicht noch auf diesen Gedanken kommen könnte, inzwischen dürfen die aber auch schon zur EM-Rente auffordern.

Es ist also durchaus "gut" wenn man dich in der Reha noch für andere Arbeit als "brauchbar" ansehen möchte, das dürfte wohl die KK dann auch davon abhalten eine berechtigte Aussicht auf EM-Rente zu "sehen" ...

Und dann erwähnte ich noch, dass mich mein Job krank gemacht hat.

Ob das so gut war weiß ich nicht, aber so lange du trotzdem deinen Arbeitsplatz behalten wirst, kann dir da (von Seiten der KK ) nichts weiter passieren.
Also ein Grund mehr da schön "die Füße still zu halten", so lange dein AG NICHTS ändern will.

Um das für dich verständlicher zu machen, kann dieser Hinweis (die Arbeit hat mich krank gemacht) bei der KK die Fantasie "anregen", dass du ja "nur" andere Arbeit brauchst und dann geht es dir wieder gut ... :idea:

Allerdings haben die wirklich KEINE rechtlichen Grundlagen, dich selbst zur Aufgabe deines aktuellen Arbeitsplatzes zu zwingen und dein AG hat es ohnehin schon schwerer, durch die Gleichstellung dich "los werden zu können" ...

Also wird er darauf (vermutlich) verzichten wenn du ohnehin vor hast Ende 2018 in Rente zu gehen, da dürfte auch die Zustimmung des Integrations-Amtes nur noch schwer zu bekommen sein. :icon_hihi:

Der MDK war ja trotzdem relativ genau mit seiner Einschätzung, denn das klingt ähnlich deutlich wie bei mir damals.
So kann die KK auch nicht hoffen der MDK würde einer Einstellung des Krankengeldes noch zustimmen wenn du an den aktuellen (aber unzumutbaren) Arbeitsplatz dann zurück kehren müsstest. :icon_evil:

Grundsätzlich festzustellen ist ein auf leichte bis gelegentlich mittelschwere körperliche Tätigkeiten reduziertes Leistungsbild mit Möglichkeit zum Wechsel zwischen Stehen, Gehen und Sitzen. Dies passt mit den angegebenen Anforderungen am letzten Arbeitsplatz nicht zusammen.

Du siehst schon so ein (ruhender) Arbeitsvertrag kann eine Art "Lebensversicherung" sein, selbst wenn man schon selber genau weiß, dass man dort nie wieder arbeiten KANN.

Meine bereits 2015 dokumentierten Diagnosen mit Bandscheibenschaden in der Halswirbelsäule, die eigentlich noch mehr gesundheitliche Probleme mit sich bringen, wurden bisher nicht weiter berücksichtigt.

Wo meinst du denn jetzt, dass es wichtig wäre das noch alles so genau zu "berücksichtigen" ???

Wenn man dich AU aus der Reha entlässt und für deine aktuelle Stelle "kaputt" geschrieben hat, dann hast du alles was (für dich) wichtig war in dieser Reha erreicht.

Der Reha-Bericht "schützt" dich vor einer Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz und das vorliegende MDK -Gutachten zusätzlich auch, also MUSS die KK weiter Krankengeld zahlen "bis zum bitteren Ende" (Aussteuerung).

Danach ist noch die AfA dran (gemäß Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III) zu zahlen, bis du dann (planmäßig) in Rente gehen wirst ...

Dort kannst du dir vielleicht schon Ruhe verschaffen, wenn du offen damit umgehst, dass der Antrag auf vorzeitige Altersrente (ab 11/ 2018) bereits gestellt wurde ... muss man abwarten, wie die dann "drauf sind" bei deiner AfA .

Obwohl ich den radiologischen Befund dem MDK zeigte, fließt dieser leider nicht in das Sozialmedizinische Gutachten mit hinein.

Das ist denen so was von EGAL wenn diese Reha beendet ist, dann bist du am nächsten Tag schon "Geschichte", spätestens wenn dein Bericht geschrieben wurde.

Ich hoffe , dass das bei der Bewertung meiner Erwerbsfähigkeit waehrend oder nach der Reha berücksichtigt wird.

Was hast du denn davon, lass dir (deinem behandelnden Arzt) den Bericht zuerst zusenden (also NICHT für die KK freigeben !!!) und dann kannst du selbst entscheiden, ob die KK den bekommen sollte oder nicht, eigentlich hätte NUR der MDK einen Anspruch darauf, denn die KK -SB sind auch keine Ärzte, die das medizinisch beurteilen könnten, was da drin steht.

Für die AfA später (ÄD -Gutachten nach der Aussteuerung), dürfte das auch bereits reichen, wenn dann deine "Restleistungsfähigkeit" für die Arbeitsvermittlung festgestellt wird.

Da richten die sich ohnehin gerne nach vorhandenen Reha-Berichten wenn es schon welche geben sollte.

Letzte (hoffendlich immer noch vorhandene) Tätigkeit geht nicht mehr, mit dem "Restleistungsvermögen" MUSS in was "Anderes" vermittelt werden ... da wird die AfA "viel Freude dran haben", musst du dir aber aktuell noch gar keinen Kopf drum machen. :icon_evil:

Das wird geplant wenn es soweit ist und die dann aktuellen Fakten bekannt sind, zum Zeitpunkt deiner Aussteuerung aus dem Krankengeld.

Ansonsten ist es nur wichtig, dass deine behandelnden Ärzte wissen was mit dir los ist und alle aktuellen Untersuchungsergebnisse kennen.

Der Rahmen deiner "Erwerbsfähigkeit" interessiert sehr bald NIEMANDEN mehr ernsthaft ... das wäre nur noch für eine EM-Rente wirklich von Bedeutung ... aber dafür "taugt" die Reha-Beurteilung (deiner gesamten Erwerbsfähigkeit) bisher nicht. :icon_evil:

Im Bezug auf die KK ist das allerdings eher ein Vorteil für dich, wie oben schon angedeutet.

MfG Doppeloma
 

hostdreamer

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
24 Apr 2017
Beiträge
126
Bewertungen
71
AW: Bin fast 63, schon länger AU und soll jetzt zur Reha, was habe ich zu erwarten wenn die Reha beendet ist ???

Hallo liebes Forum,

neues aus meiner Reha...

Hatte heute ein ausführliches Gespräch mit dem leitenden Stationsarzt und eine umfangreiche orthopädische Untersuchung mit dem Ergebnis weiterhin AU in meinem noch bestehenden Job :peace:

Aber noch für andere Tätigkeiten könnte ich mich zur Verfügung stellen.

Wir haben auch keinen LTA - Antrag gestellt, da ich wie bereits genannt mich schon kurz vor einer vorgezogenen Altersrente ( 10 Monate ) befinde.

Dennoch hatte mich mein Arzt darauf aufmerksam gemacht, dass die Krankenkasse mich dazu auffordern könnte einen Antrag bei der DRV zu stellen. Das sollte ich dann mit dem Rentenberater besprechen.

Aber wie er sagte, sie ( die Krankenkasse ) könnte !!!


Bei der Beurteilung des Behandlungserfolges der REHA - Massnahme insgesamt hatte ich ein " gut " angekreuzt ( also mittelmäßig ) und bei der REHA - Maßnahme ( Betreuung, Beratung, Anwendungen und Service ein " sehr zufrieden".

Wenn es wieder was Neues zu berichten gibt, melde ich mich

Lieben Gruss
Michael


P.S.: Heute habe ich die entsprechende Beurteilung unterschrieben.
 
Zuletzt bearbeitet:

hostdreamer

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
24 Apr 2017
Beiträge
126
Bewertungen
71
AW: Bin fast 63, schon länger AU und soll jetzt zur Reha, was habe ich zu erwarten wenn die Reha beendet ist ???

Hallo liebes Forum,

ich bin seit gestern den 19.12.2017 aus der Reha entlassen und habe einen vorläufigen ärztlichen Entlassungsbericht mit auf den Weg bekommen. Darin sind sechs Diagnosen aufgeführt, sowie arbeitsunfähig bei Entlassung.

In der Checkliste bei Arbeitsunfähigkeit im Zeitpunkt der Entlassung steht,

Zitat:

Stufenweise Wiedereingliederung ist nicht erforderlich, weil :

Arbeitsfähigkeit kann voraussichtlich durch stufenweise Wiedereingliederung nicht wieder hergestellt werden, weil letzte Tätigkeit nicht mehr leidens/leistungsgerecht ist.

Zitatende.

War heute wieder beim Hausarzt und bin bis zum 31. Januar 2018 arbeitsunfähig geschrieben.

Hatte auch meinen Rentenberater über das Ergebnis des Entlassungsberichts informiert, der aber aus Erfahrung meinte, dass die Krankenkasse mich, um Geld zu sparen, zum Rentenantrag auffordern könnte, obwohl ich nur noch 10 Monate bis zur vorgezogenen Altersrente vor mir habe.

Den eigentlichen Entlassungsbericht der Reha-Klinik bekommt auch meine Hausärztin ein paar Tage später per Post zugesand.

Somit heißt es für mich erstmal abwarten.

Lieben Gruß
Michael

Nachtrag:

Habe soeben im Internet gelesen, dass die Krankenkasse mit einer 10 wöchigen Antragsfrist zum Rentenantrag auffordern kann, wenn keine Aussicht auf eine mögliche Erlangung der Erwerbfähigkeit / Arbeitsfähigkeit besteht.
Somit würde es bedeuten, wenn man diesen Antrag nicht fristgerecht stellt, sie ( die Krankenkasse ) die Krankengeldzahlung einstellt.

Meine Frage an Euch:

Kann man wie bei der Aufforderung zum Reha_Antrag bis zum letzten Tag der 10 Wochen warten und die Bestätigung des Antrags der Rentenversicherung bei der Krankenkasse fristgerecht vorlegt ?

Wie lange dauert es dann nach der 10 wöchigen Frist bis ein Entscheid der DRV vorliegt ?

Hatte auch gelesen, dass die Krankenkasse die " Tricks " der älteren arbeitsunfähigen kennen und deshalb beschleunigt zum Antrag auffordern.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dark Vampire

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
7 Apr 2014
Beiträge
2.047
Bewertungen
1.177
AW: Bin fast 63, schon länger AU und soll jetzt zur Reha, was habe ich zu erwarten wenn die Reha beendet ist ???

Klar kannst du die Frist ausreizen. Und die DRV sind auch nicht die schnellsten :) Also das ganze ein wenig entspannter angehen :)
 

Bitas

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
3 Jan 2016
Beiträge
510
Bewertungen
418
AW: Bin fast 63, schon länger AU und soll jetzt zur Reha, was habe ich zu erwarten wenn die Reha beendet ist ???

Ich sollte bis spätestens 04.12 den Antrag stellen (10 Wochen). Nachweislich eingegangen bei der KK am 01.12, kein Problem.
Die DRV hat den Antrag auch seit 01.12, bis jetzt habe ich noch nicht mal eine Eingangsbestätigung.
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
AW: Bin fast 63, schon länger AU und soll jetzt zur Reha, was habe ich zu erwarten wenn die Reha beendet ist ???

Hallo hostdreamer,

Habe soeben im Internet gelesen, dass die Krankenkasse mit einer 10 wöchigen Antragsfrist zum Rentenantrag auffordern kann, wenn keine Aussicht auf eine mögliche Erlangung der Erwerbfähigkeit / Arbeitsfähigkeit besteht.

So neu ist das ja nicht und die KK muss sich auch nicht unbedingt daran halten wollen, dass man LTA für sinnlos hält in der Reha-Klinik. :icon_evil:

Es gibt ja unter dieser Bezeichnung noch mehr Möglichkeiten, als nur eine Widerereingliederung am bisherigen Arbeitsplatz "zu empfehlen" ...

Die wurde ja bereits relativ deutlich ausgeschlossen, aber es "könnte" ja einen finanziellen Zuschuss geben (für einen anderen AG ) der bereits wäre dich einzustellen, dazu habe ich hier (irgendwo) auch schon mehrfach was geschrieben.

Davon hat letztlich Niemand was (auch nicht die KK ) aber man hat dir wenigstens "gezeigt", dass es noch andere Wege geben könnte, dich aus dem KG-Bezug zu bekommen.

NUR musst du dich (AU -geschrieben) NICHT bewerben und so lange du weiter bei deinem AG beschäftigt bist, kann dich die KK auch nicht zur Arbeitsvermittlung an die AfA "abgeben" wollen. :icon_hihi:

Eine EM-Rente zu verlangen wäre ziemlich "dumm" von deiner KK (aber wer weiß das schon), denn dein Reha-Ergebnis spricht schon mal klar und deutlich DAGEGEN, dass die DRV dir auch eine EM-Rente bewilligen würde.

Du bist "NUR" Berufs-Unfähig, kannst aber noch andere Arbeiten Vollzeit ausüben, da bekommt man KEINE EM-Rente, nur weil die KK das gerne so hätte. :icon_evil:

Somit würde es bedeuten, wenn man diesen Antrag nicht fristgerecht stellt, sie ( die Krankenkasse ) die Krankengeldzahlung einstellt.

Was immer du also (vielleicht) auf deren dringenden "Wunsch" hin nun noch beantragen sollst, wird es NICHTS daran ändern können, dass die KK bis zu einer Entscheidung trotzdem weiter Krankengeld zahlen MUSS.

Kann man wie bei der Aufforderung zum Reha_Antrag bis zum letzten Tag der 10 Wochen warten und die Bestätigung des Antrags der Rentenversicherung bei der Krankenkasse fristgerecht vorlegt ?

Wurde dir ja bereits bestätigt und eine bewilligte LTA (mehr als einen AG -Zuschuss würde es für dich nicht mehr geben, die DRV kann es aber auch direkt ablehnen mit Hinweis auf den aktuelllen Reha-Bericht) würde der KK auch NICHTS nützen, denn du hast ja NICHT den erforderlichen Arbeitsplatz, um das dann zu nutzen ...

Wie lange dauert es dann nach der 10 wöchigen Frist bis ein Entscheid der DRV vorliegt ?

Wer soll das hier wissen können, bei LTA-Antrag kann das sehr schnell gehen (Ablehnung oder auch Bewilligung) BEIDE Entscheidungen entlassen die KK aber NICHT aus der Zahlungspflicht. :icon_evil:

Eine EM-Rente bekommst du schon gar nicht mit diesem Reha-Bericht und da hilft auch kein "EILT"- Stempel der KK mehr ... die DRV hat es nicht "eilig" EM-Renten zu zahlen, schon gar nicht für voll Erwerbsfähige (lt. aktuellem Reha-Bericht) ... :icon_hihi:

Hatte auch gelesen, dass die Krankenkasse die " Tricks " der älteren arbeitsunfähigen kennen und deshalb beschleunigt zum Antrag auffordern.

Nicht immer haben diese Aufforderungen auch die bei den KK erwünschten Wirkungen, die DRV "spielt" gerne mit wenn es um med. Reha geht, da kann sie sich ja selbst schon gut "absichern", dass anschließend möglichst KEINE EM-Rente erforderlich wird. :idea:

In deinem Falle fällt eher "Schnee in der Sahara", die DRV gibt dir keine EM-Rente egal "wie eilig" sich die KK das wünschen würde. :icon_evil:

Wenn sie schlau sind warten sie den fertigen Bericht erst mal ab (obwohl der Kurzbericht das ja auch schon klarstellt) und "bitten" dich dann den einzureichen, der gehört aber auch NUR DIREKT zum MDK und nicht in die Hände der KK -SB .

Wenn sie einen weiteren Antrag von dir verlangen, dann melde dich damit, die 10-Wochen-Frist ist dabei IMMER einzuhalten und wenn die DRV das "Gewünschte" ablehnen sollte, hat die KK einfach PECH gehabt.

Man kann dich NICHT verpflichten dagegen Widerspruch einzulegen, wenn du das nicht selber willst. :icon_evil:

Zudem würde doch ALLES nur noch länger dauern, das kann dir doch nur Recht sein auf dem Weg in die abschlagfreie Altersrente. :icon_hihi:

MfG Doppeloma
 
E

ExUser 2606

Gast
AW: Bin fast 63, schon länger AU und soll jetzt zur Reha, was habe ich zu erwarten wenn die Reha beendet ist ???

Vor der Aufforderung der Krankenkasse muss es ja eine Anhörung geben. Man hat die Möglichkeit, sich gegen den Antrag zu wehren, wenneinem duech den Antrag erhebliche Nachteile entstehen können. DAs wäre ja bei Dir der Fall, wenn Du dadurch kurz vor der Abschlagsfreien Rente in eien Rente mit Anschlägen gedrängt würdest.

Schau mal hierDarf die Krankenkasse bei Krankheit zum Reha-Antrag auffordern? - experto.de
 

hostdreamer

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
24 Apr 2017
Beiträge
126
Bewertungen
71
AW: Bin fast 63, schon länger AU und soll jetzt zur Reha, was habe ich zu erwarten wenn die Reha beendet ist ???

Man hat die Möglichkeit, sich gegen den Antrag zu wehren, wenn einem durch den Antrag erhebliche Nachteile entstehen können.

Hallo Kerstin,

danke für den Tipp, hatte mir den Beitrag durchgelesen, aber weil mich die Krankenkasse bereits zum Reha-Antrag aufgefordert hatte und ich dagegen keinen Einspruch einlegte und die Reha durchführen ließ, kann die Krankenkasse mich zu einem abschlagsbehafteten normalen ( kein EM ) Rentenantrag auffordern?

Es sieht aber danach aus, dass ich mich dagegen nicht mehr wehren kann, weil die Krankenkasse das Dispositionsrecht inne hat.

Ja, ich hatte verstanden dass die Krankenkasse Krankengeldleistung weiterzahlen muß, da ich noch meinen Job habe, aber wer weiß was denen ( Krankenkasse ) so alles einfällt ?

Mit dem Rentenantrag den ich nach Aufforderung der KK zu folgen hab, ist nach meinem Verständnis nicht die EM Rente gemeint, da bereits feststeht, dass ich noch Restleistungsvermögen laut Reha E-Bericht habe und rein theoretisch einen anderen Job annehmen könnte, wen ich denn keinen ( mehr ) hätte.

Ich hatte meinen Rentenberater so verstanden, dass es außer der EM - Rente noch die Rente mit bis zu 10,8 % hinnehmbaren Abschlägen für mich gibt, weil die Anwartschaft bis 11/2018 noch nicht erfüllt und eine vorgezogene abschlagsfreie Rente nicht bewilligt werden würde.

Ich bin " nur " AU in meinem noch bestehenden Arbeitsverhältnis und nicht erwerbsgemindert, denn wenn ich keinen Job mehr ausüben könnte ( weniger als 3 Std. ), hätte ich immernoch Abschläge von 2,1% hinzunehmen, weil wie oben bereits beschrieben die Anwartschaft noch nicht erfüllt für eine vorgezogene Altersrente.

Somit ist es völlig egal wie viel Monate / Jahre ich zur abschlagsfreien Rente für langjährig Versicherte habe. Wie hier schon ausführlich beschrieben wurde, will die KK Krankengeldleistung einsparen und somit ist denen jedes Mittel recht.

Kann man mich unter diesen Umständen trotzdem in eine mit höheren Abschlägen zu erwartenden Rente zwingen ( keine EM - Rente ) wegen des Dispositionsrechts der KK ?

Wenn ich mit meiner Aussage oder Verständnis hier falsch liege, bitte ich um Korrektur, danke :wink:

Lieben Gruß
Michael


Nachtrag:

Ich bin immernoch nicht von meinem Arbeitgeber gekündigt, wie wäre meine Situation, wenn er dennoch kündigen würde ?
 
E

ExUser 2606

Gast
AW: Bin fast 63, schon länger AU und soll jetzt zur Reha, was habe ich zu erwarten wenn die Reha beendet ist ???

Hallo Hostdreamer,

Altersrente beantragen, dazu kann Dich die KK meines Wissens nicht auffordern, das geht nur bei EM Rente.

Du hättest aber ein Problem, wenn Dir eien EM Rente bewilligt würde, weil Dir die Abschläge dann auch für die spätere Altersrente lebenslang erhalten bleiben.
 

hostdreamer

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
24 Apr 2017
Beiträge
126
Bewertungen
71
AW: Bin fast 63, schon länger AU und soll jetzt zur Reha, was habe ich zu erwarten wenn die Reha beendet ist ???

Du hättest aber ein Problem, wenn Dir eine EM Rente bewilligt würde, weil Dir die Abschläge dann auch für die spätere Altersrente lebenslang erhalten bleiben.

Hallo Kerstin,

danke für den Hinweis, da bin ich ja im Glück, denn eine EM-Rente wird nicht bewilligt, da ich laut Reha E-Bericht nur nicht in meinem noch bestehenden Job zurückkehren kann, aber für andere Tätigkeiten noch arbeitsfähig bin.

Lb Gruß
Michael
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
AW: Bin fast 63, schon länger AU und soll jetzt zur Reha, was habe ich zu erwarten wenn die Reha beendet ist ???

Hallo Gast,

Ehe es hier Verwirrung gibt mal eine Anmerkung von mir dazu.

Vor der Aufforderung der Krankenkasse muss es ja eine Anhörung geben.

Das ist eher Theorie, in der Regel wird keine Anhörung durchgeführt, beim TE offenbar auch nicht als er zum Reha-Antrag aufgefordert wurde.

Es wird ja häufiger vorher angerufen, um das "anzukündigen" vielleicht wollen die KK das dann als durchgeführte (mündliche) "Anhörung" verkaufen können ... :bigsmile:

Das Dispositionsrecht für diese Reha hatte die KK also schon erworben aber es wird ja keine "Umdeutung" in eine EM-Rente geben, wenn man voll Erwerbsfähig (für den allgemeinen Arbeitsmarkt mehr als 6 Stunden) aus der Reha entlassen wird. :icon_evil:

Damit endet die Macht der KK bereits, denn NUR in diesem Falle hätte er die EM-Berentung nicht mehr ablehnen dürfen.

Ob es dazu auch "Härtefall-Regelungen" (bei bald möglicher abschlagfreier Altersrente) gibt ist mir nicht bekannt, aber die DRV kennt ja die Renten-Akten sehr genau und hier dürfte wohl keine Gefahr mehr bestehen.

Man hat die Möglichkeit, sich gegen den Antrag zu wehren, wenneinem duech den Antrag erhebliche Nachteile entstehen können.

In der Regel hofft die KK auf Entlassung als "Arbeits-FÄHIG" oder eine "Umdeutung" in EM-Rente wenn sie eine Reha verlangt und da gibt es nicht viele Möglichkeiten sich gegen zu wehren, wenn die KK diesen Antrag fordert.

Dass man die "Umdeutung" (der Reha in EM-Rente) dann annehmen müsste ist ja dann die Folge der Reha und das weiß ja Keiner vorher was sich dort ergeben könnte ... kommt aber eher selten wirklich vor.

Denn die Reha-Kliniken versuchen ja "ihr Bestes" eine Berentung wegen EM zu vermeiden, da sind denen nun wieder die Interessen der KK völlig egal ...

DAs wäre ja bei Dir der Fall, wenn Du dadurch kurz vor der Abschlagsfreien Rente in eien Rente mit Anschlägen gedrängt würdest.

EM-Rente ist also nicht zu erwarten aus dem Reha-Ergebnis des TE und zur Beantragung einer Altersrente darf die KK GAR NICHT vorzeitig auffordern, erst ab regulärer Altersgrenze (also mit 65 + X) darf Krankengeld wegen Altersrente eingestellt werden.

Gesetzliche Grundlage § 50 SGB V

Nur das JC ist gesetzlich (§ 12a SGB II) berechtigt auch eine vorzeitige Rente mit Abschlägen zu fordern, allerdings auch NICHT VOR dem 63. Lebensjahr. :icon_evil:

Inzwischen muss dort aber erst geprüft werden, ob eine spätere Altersrente (OHNE Abschläge) unabhängig vom SGB XII machen würde ...

Dann darf die Forderung des JC als "unzumutbar" abgelehnt werden ...

MfG Doppeloma
 

hostdreamer

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
24 Apr 2017
Beiträge
126
Bewertungen
71
AW: Bin fast 63, schon länger AU und soll jetzt zur Reha, was habe ich zu erwarten wenn die Reha beendet ist ???

Liebes Forum,

ich wünsche erstmal angenehme Weihnachten gehabt zu haben....


Es gibt neues zu berichten...


meine KK fordert den Rehaentlassungsbericht mit folgendem Wortlaut...

Sehr geehrter Herr ......

nach Ihrer Rehabilitationsmaßnahme in der Klinik .......... möchten wir Sie weiterhin optimal betreuen.

Hierzu benötigen wir einen Rehaentlassungsbericht, den wir jedoch nur mit Ihrem Einverständnis anfordern können.

Wir bitten Sie daher, die beiliegende Einverständniserklärung ausgefüllt im beigefügten Freiumschlag an uns zurückzusenden. Sobald uns der Bericht vorliegt, hören Sie wieder von uns.

Für Ihre Kooperation danken wir und stehen Ihnen bei Fragen selbstverständlich gern - telefonisch oder persönlich- zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

------------------------------------------------------------------------

Im beiliegendem Formular steht:

Betreff:
Übermittlung des vollständigen Entlassungsberichtes an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung...
Herr...............

Ich bin damit einverstanden, dass der MDK nach Abschluss meiner Rehabilitation ( Aufenthalt in .......... ) eine Ausfertigung des vollständigen Entlassungsberichtes erhält.

Der Entlassungsbericht soll an folgende Adresse gesand werden:

A: MDK in....... B: MDK in........

Des weiteren bin ich damit einverstanden, dass die Seite 1a des Entlassungsberichtes übersand wird an die KK in ......

a.) ja
b.) nein

Die Daten werden von der KK in ..... lediglich dafür verwendet, geeignete Maßnahmen einzuleiten und mich bei der Wiederherstellung meiner Gesundheit zu unterstützen.
Mein Einverständnis ist freiwillig und kann von mir jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

Sollte ich nicht einwilligen, hat dies keine Auswirkungen auf mein Versicherungsverhältnis.

Ort, Datum Unterschrift
------------------------------------------------------------------------

Was wäre die richtige Entscheidung ?

Muß ich darauf reagieren oder kann ich es ignorieren, da ja zu lesen steht....sollte ich nicht einwilligen, hat dies keine Auswirkungen auf mein Versicherungsverhältnis.


Liebe Grüße an alle....

Michael
 
Zuletzt bearbeitet:

hostdreamer

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
24 Apr 2017
Beiträge
126
Bewertungen
71
AW: Bin fast 63, schon länger AU und soll jetzt zur Reha, was habe ich zu erwarten wenn die Reha beendet ist ???

Hallo liebes Forum,

zu meinem vorherigen Beitrag habe ich auf der Internet-Seite des VDK folgendes gefunden:

Zitat:

Was ist bei Zustimmung zu beachten?

Wenn Versicherte einer Übermittlung jedoch zustimmen, ist Folgendes zu beachten:

Lediglich der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK ) ist berechtigt, Informationen über den Gesundheitszustand des Versicherten einzuholen, nicht hingegen die Krankenkasse selbst. Es bedarf also keines Einverständnisses der Versicherten, dass die Reha-Einrichtung den vollständigen ärztlichen Entlassungsbericht dem MDK zusendet. Versicherten steht in diesem Fall auch kein Widerspruchsrecht zu. Der Bericht wird allerdings nur dann übersandt, wenn er auch tatsächlich vom MDK in Gesundheitsfragen der Versicherten benötigt wird.

Es ist notwendig, dass Versicherte zukünftig ausführlicher darüber informiert werden, was mit dem ärztlichen Entlassungsbericht geschieht. Es muss darauf hingewiesen werden, dass sie der Weitergabe von Informationen an die Krankenkasse widersprechen können, nicht hingegen, wenn der Entlassungsbericht unmittelbar an den MDK geht.
Wenn die Versicherten keine Datenübermittlung wünschen, müssen sie die entsprechende Textpassage des Fragebogens streichen. In diesem Fall ist es jedoch empfehlenswert, Kontakt mit der Krankenkasse aufzunehmen, um mögliche Leistungsnachteile abzuwenden.

Quelle

Der arztliche Entlassungsbericht | Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.V.

So meine weitere Frage wäre....

Könnte die KK die Zahlung des Krankengeldes einstellen / kürzen, wenn ich meine Einwilligung ablehne ? Und habe ich das Recht auch dem MDK den vollständigen Rehabericht ( Einwilligung ) vorzuenthalten ?

Denn wenn der MDK meinen Entlassungsbericht erhält, dann teilt er (MDK ) der KK doch das Ergebnis mit, somit wäre es egal, ob ich der KK meine Einwilligung erteilen würde oder nicht ?

Den ausführlichen Rehabericht hat nur meine Hausärztin nach meinem Einverständnis per Post bekommen, den ich wegen Weihnachtsurlaub aber erst am 02.Januar 2018 zu lesen ( Kopien ) bekomme.




Liebe Grüße
Michael
 
Oben Unten