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Hallo liebes Forum,
ich hatte mich bereits vor längerer Zeit hier registriert und viele Themen gelesen.
Nun ist es für mich an der Zeit etwas über meine Situation zu berichten, da doch jeder Fall individuell ist und ich wäre sehr dankbar über Eure Einschätzung und vielleicht auch über einen fachmännischen Rat, da bei mir einige Unsicherheiten bestehen.
Mein Verlauf kalendarisch:
Bin seit Sept. 2015 mit dem GdB 30 Behindert und mit einem schwerbehinderten Gleichgestellt.
Diagnose: Halswirbel und Bandscheibenschaden, Hörstörung.
Arbeitgeber über meine Situation informiert.
Seit 01.März 2017 Arbeitsunfähig weil zusätzlich
ausgedehnte Arthrose im Großzehengelenk,
Bandscheibenschaden mit Nervenkanaleinengung und Nervenkontakt Lendenwirbel.
Ich hatte eine empfohlene OP abgelehnt
Orthopäde sprach Berufsunfähigkeit aus.
April 2017 , 45 Beitragsjahre der Rentenversicherung erfüllt.
15.08.2017
Aufforderung der AOK zum MDK
Beurteilung:
Erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit, AU auf Zeit. Stationäre Rehabilitation empfohlen.
18.08.2017
Aufforderung der AOK zum Reha-Antrag
09.2017
Orthopäde stellt zusätzlich leichten Bandscheibenvorfall in der Brustwirbelsäule fest durch MRT.
25.10.2017
Selbst Antrag auf Teilhabe bei der Rentenversicherung gestellt und mit Bestätigung an die AOK , wegen der 10 Wochen Frist.
10.11.2017
Rentenversicherung erteilt Bewilligung zur Reha mit der Bitte an die Rheumaklinik Bad Wildungen mich bevorzugt zu behandeln.
18.11.2017
Einladung zur Reha, Reisedatum 28.11.2017, voraussichtlich für 3 Wochen.
Nach diesen 3 Wochen hätte ich noch 10 Monate bis zur abschlagsfreien Rente mit 63.
Mein Rentenberater sagte mir, ich solle mit dem Arzt im Anschluß der Reha freundlich über volle Erwerbsminderung sprechen, da mir noch Abschläge in der Rente drohen, obwohl ich mich kurz vor der Rente ohne Abschläge befinde.
Im Forum fand ich Themen, da wurde beim Abschlußbericht der Reha von " Arbeitsfähigkeit " berichtet, obwohl die Erkrankung noch besteht und über die Unannehmlichkeiten, da man keine Einspruchsmöglichkeit ( mehr ) hat.
Seitens meines Arbeitgebers ist alles klar, er weiß, ich kann meine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben und er hat auch keinen anderen Job für mich. Ich bin ( noch ) nicht gekündigt, ich sagte ihm aber, dass er zuerst das Versorgungamt um Erlaubnis fragen muß, ob eine Kündigung möglich ist.
Mein Arbeitgeber ist sozial gut eingestellt und ich rechne nicht mit einer Kündigung, was auch nicht Grund meiner Sorge ist.
Aber:
Meine Sorge ist, daß die Ärzte der Reha-Klinik mich dennoch als arbeitsfähig beurteilen, ( man könnte ja noch Telefondienst etc. machen ) . Man bedenke, ich bin im April 2018 63 Jahre alt und habe dann nur noch 6 Monate bis zur abschlagsfreien Rente und welcher Arbeitgeber stellt noch jemanden in dem Alter und mit Behinderung ein ?
Die Krankenkasse meint, nach der Reha wird entschieden, ob man AU , mit Eingliederung im alten Job oder erwerbsfähig ist.
Wenn mit Eingliederung und oder erwerbsfähig, kann man nach der Reha wieder in die AU gehen?
Meine Behinderung ist laut Versorgungsamt 2015 auf dauerhaft gewertet worden.
Und habt Ihr noch einen Rat, den ich während meiner Reha beachten sollte.
Liebe Grüße
Michael
Ergänzung :
Nach der Reha ende Dezember 2017 hätte ich noch 9 Monate Krankengeldanspruch und volle 24 Monate ALG1 .
Liebe Grüße
Michael
ich hatte mich bereits vor längerer Zeit hier registriert und viele Themen gelesen.
Nun ist es für mich an der Zeit etwas über meine Situation zu berichten, da doch jeder Fall individuell ist und ich wäre sehr dankbar über Eure Einschätzung und vielleicht auch über einen fachmännischen Rat, da bei mir einige Unsicherheiten bestehen.
Mein Verlauf kalendarisch:
Bin seit Sept. 2015 mit dem GdB 30 Behindert und mit einem schwerbehinderten Gleichgestellt.
Diagnose: Halswirbel und Bandscheibenschaden, Hörstörung.
Arbeitgeber über meine Situation informiert.
Seit 01.März 2017 Arbeitsunfähig weil zusätzlich
ausgedehnte Arthrose im Großzehengelenk,
Bandscheibenschaden mit Nervenkanaleinengung und Nervenkontakt Lendenwirbel.
Ich hatte eine empfohlene OP abgelehnt
Orthopäde sprach Berufsunfähigkeit aus.
April 2017 , 45 Beitragsjahre der Rentenversicherung erfüllt.
15.08.2017
Aufforderung der AOK zum MDK
Beurteilung:
Erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit, AU auf Zeit. Stationäre Rehabilitation empfohlen.
18.08.2017
Aufforderung der AOK zum Reha-Antrag
09.2017
Orthopäde stellt zusätzlich leichten Bandscheibenvorfall in der Brustwirbelsäule fest durch MRT.
25.10.2017
Selbst Antrag auf Teilhabe bei der Rentenversicherung gestellt und mit Bestätigung an die AOK , wegen der 10 Wochen Frist.
10.11.2017
Rentenversicherung erteilt Bewilligung zur Reha mit der Bitte an die Rheumaklinik Bad Wildungen mich bevorzugt zu behandeln.
18.11.2017
Einladung zur Reha, Reisedatum 28.11.2017, voraussichtlich für 3 Wochen.
Nach diesen 3 Wochen hätte ich noch 10 Monate bis zur abschlagsfreien Rente mit 63.
Mein Rentenberater sagte mir, ich solle mit dem Arzt im Anschluß der Reha freundlich über volle Erwerbsminderung sprechen, da mir noch Abschläge in der Rente drohen, obwohl ich mich kurz vor der Rente ohne Abschläge befinde.
Im Forum fand ich Themen, da wurde beim Abschlußbericht der Reha von " Arbeitsfähigkeit " berichtet, obwohl die Erkrankung noch besteht und über die Unannehmlichkeiten, da man keine Einspruchsmöglichkeit ( mehr ) hat.
Seitens meines Arbeitgebers ist alles klar, er weiß, ich kann meine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben und er hat auch keinen anderen Job für mich. Ich bin ( noch ) nicht gekündigt, ich sagte ihm aber, dass er zuerst das Versorgungamt um Erlaubnis fragen muß, ob eine Kündigung möglich ist.
Mein Arbeitgeber ist sozial gut eingestellt und ich rechne nicht mit einer Kündigung, was auch nicht Grund meiner Sorge ist.
Aber:
Meine Sorge ist, daß die Ärzte der Reha-Klinik mich dennoch als arbeitsfähig beurteilen, ( man könnte ja noch Telefondienst etc. machen ) . Man bedenke, ich bin im April 2018 63 Jahre alt und habe dann nur noch 6 Monate bis zur abschlagsfreien Rente und welcher Arbeitgeber stellt noch jemanden in dem Alter und mit Behinderung ein ?
Die Krankenkasse meint, nach der Reha wird entschieden, ob man AU , mit Eingliederung im alten Job oder erwerbsfähig ist.
Wenn mit Eingliederung und oder erwerbsfähig, kann man nach der Reha wieder in die AU gehen?
Meine Behinderung ist laut Versorgungsamt 2015 auf dauerhaft gewertet worden.
Und habt Ihr noch einen Rat, den ich während meiner Reha beachten sollte.
Liebe Grüße
Michael
Ergänzung :
Nach der Reha ende Dezember 2017 hätte ich noch 9 Monate Krankengeldanspruch und volle 24 Monate ALG1 .
Liebe Grüße
Michael