Ich bin EU-Rentner und wohne zur Miete. Da eine sehr gute Freundin (Arbeitslosengeld 2 Bezieher und dauerhaft krankgeschrieben) ihre alte Wohnung verlassen muss und selbst keine Wohnung auf den freien Wohnungsmarkt findet, würde ich sie gerne bei mir mit einziehen lassen (entweder als Untermieterin oder Gemeldet im Haushalt und eingezogen).
Frage: würden wir beide unter Bedarfsgemeinschaft beim Amt laufen ? Bei Wikipedia habe ich dazu das hier gefunden:
“Angehöriger Bedarfsgemeinschaft:
Eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II besteht aus einer (trotz des Wortbestandteils -gemeinschaft) oder mehreren Personen. Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören nach § 7 Abs. 3 SGB II
Zu Punkt 1, ich bin EU-Renter und beziehe einen Ausgleich zum Existenzminimum vom Sozialamt. Sie ist schon seit Jahren Krankgeschrieben und bekommt den Regelsatz vom Jobcenter (Arbeitslosengeld 2). Sie wird auch wohl noch längere Zeit Krankgeschrieben sein.
Wikipedia schreibt dazu:
“Erwerbsfähigkeit
Erwerbsfähig ist nach § 8 Abs. 1 SGB II, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Dies schließt sowohl Personen aus, bei denen eine Minderung der Erwerbsfähigkeit auf unter 3 Stunden festgestellt wurde, als auch Personen, die nicht unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein können (sondern z. B. nur in einer Werkstatt für behinderte Menschen).“
Da ich vom Sozialamt einen Ausgleich zur EU-Rente beziehe wollte ich nur eine Symbolische Miete von einen Euro kassieren (Mir wäre das alles viel zu kompliziert mit Einnahmen und Amt und Einnahmen, zusätzlich einahmen Finanzamt und versteuern lassen. Ich sehe da nur einen finanziellen Nachteil für mich und wieder Ärger mit dem Amt). Am liebsten würde ich keinen Miete nehmen wollen.
Die beim Jobcenter meinten das geht nicht. (Miete mit einen Euro) . Und sowieso sind wir dann eine Bedarfsgemeinschaft.
Zweite Frage: könnte ich sie auch einfach anmelden beim Vermieter ohne Mietvertrag und das Amt zahlt nur den normalen Regelsatz zum Leben (ohne Miete ) ? Ich möchte es so einfach wie möglich haben. Ihr keine Rechte fürs Wohnen geben und keinen Bedarfsgemeinschaftsregelsatz beziehen. Ohne Mietvertrag wäre mir lieber, da ich auch keine Einnahmen dann generiere würde. Würde ich und sie in dem Fall als Bedarfsgemeinschafft zählen und den kleineren Regelsatz bekommen oder würde das nicht auf uns zutreffen ?
Dritte Frage: könnten wir irgendwie um diesen Bedarfsgemeinschafftsregelsatz drum rum kommen ? Was ist zwingend erforderlich ?
Frage: würden wir beide unter Bedarfsgemeinschaft beim Amt laufen ? Bei Wikipedia habe ich dazu das hier gefunden:
“Angehöriger Bedarfsgemeinschaft:
Eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II besteht aus einer (trotz des Wortbestandteils -gemeinschaft) oder mehreren Personen. Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören nach § 7 Abs. 3 SGB II
- erwerbsfähige Leistungsberechtigte
- die im Haushalt lebenden Eltern oder ein im Haushalt lebender Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (= U25) und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils
- als Partnerder hilfebedürftigen Person
- der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
- der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner
- eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft),
- die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder von den in den Nummern 1. bis 3. genannten Personen, wenn die Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können.“
Zu Punkt 1, ich bin EU-Renter und beziehe einen Ausgleich zum Existenzminimum vom Sozialamt. Sie ist schon seit Jahren Krankgeschrieben und bekommt den Regelsatz vom Jobcenter (Arbeitslosengeld 2). Sie wird auch wohl noch längere Zeit Krankgeschrieben sein.
Wikipedia schreibt dazu:
“Erwerbsfähigkeit
Erwerbsfähig ist nach § 8 Abs. 1 SGB II, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Dies schließt sowohl Personen aus, bei denen eine Minderung der Erwerbsfähigkeit auf unter 3 Stunden festgestellt wurde, als auch Personen, die nicht unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein können (sondern z. B. nur in einer Werkstatt für behinderte Menschen).“
Da ich vom Sozialamt einen Ausgleich zur EU-Rente beziehe wollte ich nur eine Symbolische Miete von einen Euro kassieren (Mir wäre das alles viel zu kompliziert mit Einnahmen und Amt und Einnahmen, zusätzlich einahmen Finanzamt und versteuern lassen. Ich sehe da nur einen finanziellen Nachteil für mich und wieder Ärger mit dem Amt). Am liebsten würde ich keinen Miete nehmen wollen.
Die beim Jobcenter meinten das geht nicht. (Miete mit einen Euro) . Und sowieso sind wir dann eine Bedarfsgemeinschaft.
Zweite Frage: könnte ich sie auch einfach anmelden beim Vermieter ohne Mietvertrag und das Amt zahlt nur den normalen Regelsatz zum Leben (ohne Miete ) ? Ich möchte es so einfach wie möglich haben. Ihr keine Rechte fürs Wohnen geben und keinen Bedarfsgemeinschaftsregelsatz beziehen. Ohne Mietvertrag wäre mir lieber, da ich auch keine Einnahmen dann generiere würde. Würde ich und sie in dem Fall als Bedarfsgemeinschafft zählen und den kleineren Regelsatz bekommen oder würde das nicht auf uns zutreffen ?
Dritte Frage: könnten wir irgendwie um diesen Bedarfsgemeinschafftsregelsatz drum rum kommen ? Was ist zwingend erforderlich ?