Ich bin gerade dabei einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, habe aber Bedenken bezüglich der Erkundigungen, die das Landratsamt über mich einholen kann.
Auf der letzten Seite steht unter "VI. Erklärung zum Datenschutz und Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht", dass ebenfalls Unterlagen von "gesetzlichen und privaten Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherungsträgern einschließlich der medizinischen Dienste, Behörden und sonstigen Einrichtungen [..], auch soweit diese von anderen Ärzten und Stellen erstellt sind" beigezogen werden.
Was heißt das konkret? Kann das Landratsamt die Gutachten des medizinischen Dienstes anfragen, auch wenn ich keine explizite Schweigepflichtsentbindung gebe? Die Gutachten wurden lediglich nach Aktenlage erstellt, vor allen Dingen das letzte ist sehr schlampig und widersprüchlich.
Auf der letzten Seite steht unter "VI. Erklärung zum Datenschutz und Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht", dass ebenfalls Unterlagen von "gesetzlichen und privaten Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherungsträgern einschließlich der medizinischen Dienste, Behörden und sonstigen Einrichtungen [..], auch soweit diese von anderen Ärzten und Stellen erstellt sind" beigezogen werden.
Was heißt das konkret? Kann das Landratsamt die Gutachten des medizinischen Dienstes anfragen, auch wenn ich keine explizite Schweigepflichtsentbindung gebe? Die Gutachten wurden lediglich nach Aktenlage erstellt, vor allen Dingen das letzte ist sehr schlampig und widersprüchlich.