bin bald vom Stuhl gefallen zum sarkastischen Schmunzeln

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sindytomlea

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1 Jun 2006
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Hallo,

ich habe ja schon so einiges hier geschrieben und Fragen gestellt und immer Antworten bekommen - erst mal vielen Dank hierfür.

Hatte ja zur Bescheidskorrektur - falsche Berechnung es Einkommens des Freundes nun doch einen Anwalt genommen, da ich ja nicht weiter gekommen bin. Der hat am 06.09.2006 eine einstweilige Anordnung beim SG eingereicht und am 23.10. hat er eine Antwort bekommen - nach 2 Mahnungen. Natürlich - sag es mal salopp -zickt der Richter rum. Wisst Ihr was dieser Herr Richter schrieb:

- Freund soll die SChulden, die tituliert sind, nicht mehr bezahlen
- er muss Kindesunterhalt zahlen - solle doch bitte schön beim Jugendamt diesen mindern, da er lt. SGB II halt für 3 weitere Personen unterhaltspflichtig ist ....
- warum ich kein Erziehungsgeld bekomme

So, was sagt Ihr dazu? Bin bald nicht mehr geworden, mein Anwalt ist fast geplatzt. Gut er kennt sich net so gut aus im Familienrecht, aber die Unterlagen, keine Unterhaltsminderung mgl. ect. habe ich dem Amt vorgelegt vom Jugendamt und hat mien Anwalt auch.

Jedenfalls hat er dem Richter am 25.10.2006 die entsprechende Antwort zugesandt, mal sehen, wie lange es nun dauert bis ich von Anfang März mal einen Pfennig sehe oder welche Ideen der Herr Richter nun hat.

In diesem Zusammenhang hab ich mal noch eine andere Frage: wenn ich den vom Gericht die Zusage bekomme und Geld bekomme - wie lange kann sich dann der "Verein" zeit lassen, mir das Geld zu überweisen oder kann ich gleich wenn ich den Beschluss in der Hand habe hingehen und mir des Geld holen?

Danke sindytomlea
 
sindytomlea,

Hier zur Theorie:

Eine einstweilige Anordnung an das Gericht ist in sozialen Härtefällen stets geboten, darüber muss das Gericht befinden, auch während/bevor der Klageweg eingeschlagen wird. Es muss schnellstmöglich über diese einstweilige Anordnung entschieden werden.
Sollte der Richter Deinem Antrag stattgeben, muss die Jobcenter umgehend den Dir laut richterlichem Beschluss zustehenden Betrag überweisen.

Hier zur Realität:

Das erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat schon am 26. Juli 2005 die Richter in der BRD daran erinnern müssen dass die Gesetzgebung zum Schutz des Schwächeren verpflichtet ist!

Doch die Richter (und ich spreche aus Erfahrung) interpretieren Recht nach eigenem Gutdünken und eben nicht zum Schutz des Schwächeren, sie sind keinem Menschen eine Rechenschaft schuldig.

Leider!

:uebel:
 
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