bernhard81
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Hallo liebe Gemeinde,
habe ein Anliegen was meine Frau betrifft und wäre sehr dankbar wie man sich da verhalten soll?
Meine Frau ist 36 und ist nach sehr langen Krankengeldbezug wirder arbeitslos mit vollen 12 Monaten ALG 1
Inerhalb 3 Wochen hatte sie bisher 2 Termine beim SB.
Sie ist gelernte Pharmazeutisch kaufmännische Angestellte aber schon lange nicht mehr in Ihrem Beruf tätig
Schon beim ersten Gespräch mit dem SB wurde ihr zugestimmt das sie Anspruch auf eine Umschulung hätte.
Da zu diesem Zeitpunkt nicht sicher war, ob die Umschulung zertifiziert ist verließen wir die Agentur für Arbeit wieder.
Auch wollte die SB die Bewerbungsunterlagen nicht sehen und sagte sie sieht schon von Weitem, dass diese sehr gut sind.
Die Sb meint auch wenn die Umschulung genehmigt wird , müsse man ja die Zeit bis zum September irgendwie überbrücken.
Da gingen bei mir schon die Lichter an.
Heute war der neue Termin wo leider die Absage für den gewünschten Umschulungsberuf bekannt gegeben wurde.
Meine Frau hatte aber einen alternativ "Umschulungsberuf" als medizinische Fachangestellte.
Dies wurde Ihr auch mündlich zugesichert also sozusagen bestätigt, dass dies in diesem Bereich möglich sei.
Ihre SB sagte dann gleich sie hätte da eine super begleitende Unterstützung zur Umschulung und diese könne sie schon am Montag beginnen.
Meine Frau meinte dann das dies ziemlich knapp sei.
Daraufhin meint die SB am 1. März wäre auch kein Problem..
Ich sagte dann ob denn so ein Kus unbedingt sein muss weil ich selber schon eine Umschulung gemacht habe aber mei mir lief das Über bbU Reha.
Mir hat das rein gar nix gebracht sondern war mir nur ein Hindernis für die Umschulung.
Daraufhin meinte die SB man darf nicht alles schlecht reden und dies sei was ganz anderes wie bei mir. Meine Frau soll sich einen Termin dort geben lassen und es sich erklären lassen ob das was für sie ist als vorher schon zu verneinen. Danach soll sich meine Frau wieder bei ihrer SB melden.
Als ich dann sagte was meine Frau machen soll wenn es doch nicht so Ihr Fall ist wenn sie die Maßnahme begonnen hat?
Ihre Antwort: Dann wird sie wieder aus der Maßnahme genommen.
Spätere Antwort auf die gleiche Frage: Krankschreiben lassen.
Sie gab uns dann einen Flyer und markierte die Module wo Bestandteil der Maßnahme wären.
Ich zähle mal die Module auf:
Basismodul: 160 Unterrichtseinheiten
Berufseignungstest
Bewerbungstraining
Lernhilfen
Praktikumsplanung
Berufliche Grundqualifizierung im aufmännischen und gewerblich- /technischen Bereich
Zusatzmodule:
Berufspraktikum: Berufsspezifische Praxis (160 Unterrichtseinheiten)
Betriebspraktikum: Berufliche Einarbeitungsmöglichkeit
Zeil der Beschäftigung
Ich sehe da irgendwie keinen Zusammenhang, sei es mit der bevorstehenden Umschulung, weder noch das es Ihr fachlich was bringt.
Jetzt die Frage:
Muss sie an solch einen Kurs (Maßnahme) teilnehmen wenn sie schon die Zusage zur Umschulung hat? Ich glaube kaum das Ihr das in irgendeiner Weise für den neuen Umschulungsberuf behilflich sein wird.
Meine Frau hat bereits einen kaufmännischen Beruf erlernt und war mehrere Jahre selbstständig mit Angestellten. Danach Mitarbeiterin auf einer Bank.
Von daher hat sie genug Quilifikationen bzw Erfahrung, sei es angefangen vom Bewerbungsschreiben bis hin zur Buchhaltung.......
Auch denke ich es handelt sich hier um eine 0815 Maßnahme für Arbeitssuchende. Auch die Praktikas werden sicherlich nicht auf medizinische Fachangestellte zugeschnitten sein, und sich somit sicher nicht Bestandteil der bevorstehende Umschulung sein.
Sie weiß ja in welche Umschulung sie machen will, für war also Bewerbungseignungstest, Bewerbungstraining, Praktika usw.....)
Wie kann man diese Maßnahme umgehen ?
Auch will sie sich nicht irgendwie die Umschulung verscherzen.
Sie hat noch nix schriftliches zur Maßnahme und Umschulung..
Sie hat noch keine EGV.
Vielen lieben Dank schon mal im Vorraus.
habe ein Anliegen was meine Frau betrifft und wäre sehr dankbar wie man sich da verhalten soll?
Meine Frau ist 36 und ist nach sehr langen Krankengeldbezug wirder arbeitslos mit vollen 12 Monaten ALG 1
Inerhalb 3 Wochen hatte sie bisher 2 Termine beim SB.
Sie ist gelernte Pharmazeutisch kaufmännische Angestellte aber schon lange nicht mehr in Ihrem Beruf tätig
Schon beim ersten Gespräch mit dem SB wurde ihr zugestimmt das sie Anspruch auf eine Umschulung hätte.
Da zu diesem Zeitpunkt nicht sicher war, ob die Umschulung zertifiziert ist verließen wir die Agentur für Arbeit wieder.
Auch wollte die SB die Bewerbungsunterlagen nicht sehen und sagte sie sieht schon von Weitem, dass diese sehr gut sind.
Die Sb meint auch wenn die Umschulung genehmigt wird , müsse man ja die Zeit bis zum September irgendwie überbrücken.
Da gingen bei mir schon die Lichter an.
Heute war der neue Termin wo leider die Absage für den gewünschten Umschulungsberuf bekannt gegeben wurde.
Meine Frau hatte aber einen alternativ "Umschulungsberuf" als medizinische Fachangestellte.
Dies wurde Ihr auch mündlich zugesichert also sozusagen bestätigt, dass dies in diesem Bereich möglich sei.
Ihre SB sagte dann gleich sie hätte da eine super begleitende Unterstützung zur Umschulung und diese könne sie schon am Montag beginnen.
Meine Frau meinte dann das dies ziemlich knapp sei.
Daraufhin meint die SB am 1. März wäre auch kein Problem..
Ich sagte dann ob denn so ein Kus unbedingt sein muss weil ich selber schon eine Umschulung gemacht habe aber mei mir lief das Über bbU Reha.
Mir hat das rein gar nix gebracht sondern war mir nur ein Hindernis für die Umschulung.
Daraufhin meinte die SB man darf nicht alles schlecht reden und dies sei was ganz anderes wie bei mir. Meine Frau soll sich einen Termin dort geben lassen und es sich erklären lassen ob das was für sie ist als vorher schon zu verneinen. Danach soll sich meine Frau wieder bei ihrer SB melden.
Als ich dann sagte was meine Frau machen soll wenn es doch nicht so Ihr Fall ist wenn sie die Maßnahme begonnen hat?
Ihre Antwort: Dann wird sie wieder aus der Maßnahme genommen.
Spätere Antwort auf die gleiche Frage: Krankschreiben lassen.
Sie gab uns dann einen Flyer und markierte die Module wo Bestandteil der Maßnahme wären.
Ich zähle mal die Module auf:
Basismodul: 160 Unterrichtseinheiten
Berufseignungstest
Bewerbungstraining
Lernhilfen
Praktikumsplanung
Berufliche Grundqualifizierung im aufmännischen und gewerblich- /technischen Bereich
Zusatzmodule:
Berufspraktikum: Berufsspezifische Praxis (160 Unterrichtseinheiten)
Betriebspraktikum: Berufliche Einarbeitungsmöglichkeit
Zeil der Beschäftigung
Ich sehe da irgendwie keinen Zusammenhang, sei es mit der bevorstehenden Umschulung, weder noch das es Ihr fachlich was bringt.
Jetzt die Frage:
Muss sie an solch einen Kurs (Maßnahme) teilnehmen wenn sie schon die Zusage zur Umschulung hat? Ich glaube kaum das Ihr das in irgendeiner Weise für den neuen Umschulungsberuf behilflich sein wird.
Meine Frau hat bereits einen kaufmännischen Beruf erlernt und war mehrere Jahre selbstständig mit Angestellten. Danach Mitarbeiterin auf einer Bank.
Von daher hat sie genug Quilifikationen bzw Erfahrung, sei es angefangen vom Bewerbungsschreiben bis hin zur Buchhaltung.......
Auch denke ich es handelt sich hier um eine 0815 Maßnahme für Arbeitssuchende. Auch die Praktikas werden sicherlich nicht auf medizinische Fachangestellte zugeschnitten sein, und sich somit sicher nicht Bestandteil der bevorstehende Umschulung sein.
Sie weiß ja in welche Umschulung sie machen will, für war also Bewerbungseignungstest, Bewerbungstraining, Praktika usw.....)
Wie kann man diese Maßnahme umgehen ?
Auch will sie sich nicht irgendwie die Umschulung verscherzen.
Sie hat noch nix schriftliches zur Maßnahme und Umschulung..
Sie hat noch keine EGV.
Vielen lieben Dank schon mal im Vorraus.