Little Hippo
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Hallöchen,
ich habe mich hier angemeldet, in der Hoffnung, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Ich möchte gerne einen Fernlehrgang machen. Dieser Lehrgang würde auch gefördert werden. Doch leider bekomme ich so einen Gutschein nicht, da ich noch keine 3 Jahre berufstätig war. Dies leider alles auf Grund psychischer Probleme.
Nun habe ich das gefunden:
SGB III § 81
(2) Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie
2. nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist; Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne einen solchen Berufsabschluss, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn eine Berufsausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in ihrer Person liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme habe ich damals schon angefangen und fast auch beendet (bis auf 1 Monat - auch wieder wegen psychischen Dingen).
Eine Ausbildung kann ich derzeit nicht machen, da ich in Erziehungszeit noch 1 Jahr bin und auch erstmal eine ambulante Therapie mache.
Daher habe ich den Wunsch unbedingt einen Fernlehrgang zu machen, damit ich dann, wenn ich geheilt bin und meine Tochter in den Kindergarten geht, durchstarten kann.
Wie kann ich den Satz denn verstehen, dass sowas nur gefördert werden kann, wenn eine Berufsausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in ihrer Person liegenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist?
Wie soll man das deuten?
Besteht vielleicht doch noch eine kleine Chance auf den Bildungsgutschein?
Würde mich echt freuen, wenn mir jemand helfen kann.
Vielen Dank im Voraus.
Little Hippo
ich habe mich hier angemeldet, in der Hoffnung, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Ich möchte gerne einen Fernlehrgang machen. Dieser Lehrgang würde auch gefördert werden. Doch leider bekomme ich so einen Gutschein nicht, da ich noch keine 3 Jahre berufstätig war. Dies leider alles auf Grund psychischer Probleme.
Nun habe ich das gefunden:
SGB III § 81
(2) Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie
2. nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist; Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne einen solchen Berufsabschluss, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn eine Berufsausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in ihrer Person liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme habe ich damals schon angefangen und fast auch beendet (bis auf 1 Monat - auch wieder wegen psychischen Dingen).
Eine Ausbildung kann ich derzeit nicht machen, da ich in Erziehungszeit noch 1 Jahr bin und auch erstmal eine ambulante Therapie mache.
Daher habe ich den Wunsch unbedingt einen Fernlehrgang zu machen, damit ich dann, wenn ich geheilt bin und meine Tochter in den Kindergarten geht, durchstarten kann.
Wie kann ich den Satz denn verstehen, dass sowas nur gefördert werden kann, wenn eine Berufsausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in ihrer Person liegenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist?
Wie soll man das deuten?
Besteht vielleicht doch noch eine kleine Chance auf den Bildungsgutschein?
Würde mich echt freuen, wenn mir jemand helfen kann.
Vielen Dank im Voraus.
Little Hippo