Guten Tag,
ich habe eine Frage die meine Lebensgefährtin betrifft. Sie hatte im November letzten Jahres mit ihrer Arbeitsvermittlerin besprochen, eine Weiterbildungsmaßnahme (Altenpflegerhelfer) beginnen zu wollen.
Sie hat zwar eine Ausbildung aber es gibt nicht genug Stellen. Daraufhin wurde ihr nach einen zweiwöchigen Praktikum (ob sie es wirklich kann und auch will) dieser Bildungsgutschein ausgehändigt und man sagte ihr sie solle sich nach geeigneten Bildungsmaßnahmen umsehen. Soweit so gut.
Sie hatte denn auch einen Bildungsanbieter gefunden, alles klar gemacht und die Unterlagen ihrer Arbeitsvermittlerin eingereicht. Diese hatte mitgeteilt, die Gelder zu überweisen (Maßnahmebeitrag, Fahrgeld, Betreuungskosten fürs Kind) aber wegen der Feiertage (Weihnachten, Silvester) müsse meine Lebensgefährtin das Fahrgeld erstmal vorschiessen, weil sie die Bearbeitung nicht pünktlich zum Maßnahmebeginn schaffen würde, dass Geld bekäme sie denn natürlich zurückerstattet. Dies tat sie im Endeffekt denn auch.
Nun passierte folgendes:
Meine Lebensgefährtin fuhr am ersten Tag der Maßnahme früh morgens hin und stand vor verschlossenen Türen. Die Sekretärin des Bildungsanbieters teilte ihr mit, dass der Kurs ausfällt wegen zu geringer Beteiligung. Auf die Frage, wieso sie nicht informiert wurde, sagte man ihr, dass man eigentlich alle Teilnehmer schriftlich informiert habe. Bei uns ist nie was angekommen, schien auch eine Ausrede zu sein.
Daraufhin fuhrt sie sofort zum Job Center und teilte dies der AV mit. Dieses wiederum meinte nun, sie müsse alles stornieren da der Kurs ja nun abgesagt wurde. Meine Lebensgefährtin fragte nun was mit den Fahrtkosten sei, die sie vorgestreckt habe. Es handelt sich um eine Monatskarte. Die AV sagte, sie wisse jetzt garnicht so richtig wie das storniert würde und sicherte zu sich darum zu kümmern.
Zwei Stunden später erhielten wir eine Mail von der AV das dass Job Center nur Kosten übernehmen kann, die auch wirklich angefallen sind. Da der Kurs abgesagt wurde, können sie die Fahrtkosten nicht erstatten und verwies stattdessen darauf, dass sich der Anbieter Schadensersatzpflichtig gemacht habe. Wir sollen uns das Geld von denen holen!
Ist das richtig so ???
ich habe eine Frage die meine Lebensgefährtin betrifft. Sie hatte im November letzten Jahres mit ihrer Arbeitsvermittlerin besprochen, eine Weiterbildungsmaßnahme (Altenpflegerhelfer) beginnen zu wollen.
Sie hat zwar eine Ausbildung aber es gibt nicht genug Stellen. Daraufhin wurde ihr nach einen zweiwöchigen Praktikum (ob sie es wirklich kann und auch will) dieser Bildungsgutschein ausgehändigt und man sagte ihr sie solle sich nach geeigneten Bildungsmaßnahmen umsehen. Soweit so gut.
Sie hatte denn auch einen Bildungsanbieter gefunden, alles klar gemacht und die Unterlagen ihrer Arbeitsvermittlerin eingereicht. Diese hatte mitgeteilt, die Gelder zu überweisen (Maßnahmebeitrag, Fahrgeld, Betreuungskosten fürs Kind) aber wegen der Feiertage (Weihnachten, Silvester) müsse meine Lebensgefährtin das Fahrgeld erstmal vorschiessen, weil sie die Bearbeitung nicht pünktlich zum Maßnahmebeginn schaffen würde, dass Geld bekäme sie denn natürlich zurückerstattet. Dies tat sie im Endeffekt denn auch.
Nun passierte folgendes:
Meine Lebensgefährtin fuhr am ersten Tag der Maßnahme früh morgens hin und stand vor verschlossenen Türen. Die Sekretärin des Bildungsanbieters teilte ihr mit, dass der Kurs ausfällt wegen zu geringer Beteiligung. Auf die Frage, wieso sie nicht informiert wurde, sagte man ihr, dass man eigentlich alle Teilnehmer schriftlich informiert habe. Bei uns ist nie was angekommen, schien auch eine Ausrede zu sein.
Daraufhin fuhrt sie sofort zum Job Center und teilte dies der AV mit. Dieses wiederum meinte nun, sie müsse alles stornieren da der Kurs ja nun abgesagt wurde. Meine Lebensgefährtin fragte nun was mit den Fahrtkosten sei, die sie vorgestreckt habe. Es handelt sich um eine Monatskarte. Die AV sagte, sie wisse jetzt garnicht so richtig wie das storniert würde und sicherte zu sich darum zu kümmern.
Zwei Stunden später erhielten wir eine Mail von der AV das dass Job Center nur Kosten übernehmen kann, die auch wirklich angefallen sind. Da der Kurs abgesagt wurde, können sie die Fahrtkosten nicht erstatten und verwies stattdessen darauf, dass sich der Anbieter Schadensersatzpflichtig gemacht habe. Wir sollen uns das Geld von denen holen!
Ist das richtig so ???