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Heute in den Nachrichten des Deutschlandfunks:
(Unterstreichung von mir)
Diese Meldung (erster Satz in der Meldung) soll in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, als ob ALG-II-Bezieher nicht sofort nach dem ersten Pflichtverstoß sanktioniert werden. Und das ist nicht richtig, siehe der § 31 SGB II, § 31a SGB II und der § 32 SGB II: schon nach dem ersten Pflichtverstoß muss laut Gesetz sanktioniert werden. Es gibt dort keine Regelung, die besagt, dass der erste Pflichtverstoß nicht sanktioniert wird.
Die BILD macht damit mal wieder Stimmung gegen ALG-II-Bezieher, nach dem Motto: die werden bisher gar nicht hart (genug) rangenommen. Und die BILD will damit Stimmung machen in der Bevölkerung für die für den Herbst geplante Gesetzesnovelle des SGB II. Wahrscheinlich haben sich BILD und Regierungskreise abgesprochen, dass so verfahren werden soll.
Die Ursprungsmeldung der BILD konnte ich auf der Internetpräsenz von BILD jedoch nicht finden. Sie befindet sich wahrscheinlich nur in der heutigen Printausgabe der BILD.
Traurig, dass der DFL diese Meldung offensichtlich 1:1 übernommen hat, ohne eine Richtigstellung vorzunehmen.
Deutschlandfunk - NachrichtenDienstag, 17. Juni 2014
Bund und Länder offenbar einig über Hartz-IV-Sanktionen
Empfänger von Hartz IV sollen künftig vom Jobcenter bereits nach dem ersten Pflichtverstoß ihr Geld gekürzt bekommen. Die "Bild"-Zeitung berichtet, darauf hätten sich Bund und Länder geeinigt. Die Neuregelung soll demnach im Frühjahr des kommenden Jahres in Kraft treten. Sie sieht außerdem vor, dass Hartz IV künftig nicht mehr nur für sechs, sondern für zwölf Monate bewilligt wird.
(Unterstreichung von mir)
Diese Meldung (erster Satz in der Meldung) soll in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, als ob ALG-II-Bezieher nicht sofort nach dem ersten Pflichtverstoß sanktioniert werden. Und das ist nicht richtig, siehe der § 31 SGB II, § 31a SGB II und der § 32 SGB II: schon nach dem ersten Pflichtverstoß muss laut Gesetz sanktioniert werden. Es gibt dort keine Regelung, die besagt, dass der erste Pflichtverstoß nicht sanktioniert wird.
Die BILD macht damit mal wieder Stimmung gegen ALG-II-Bezieher, nach dem Motto: die werden bisher gar nicht hart (genug) rangenommen. Und die BILD will damit Stimmung machen in der Bevölkerung für die für den Herbst geplante Gesetzesnovelle des SGB II. Wahrscheinlich haben sich BILD und Regierungskreise abgesprochen, dass so verfahren werden soll.
Die Ursprungsmeldung der BILD konnte ich auf der Internetpräsenz von BILD jedoch nicht finden. Sie befindet sich wahrscheinlich nur in der heutigen Printausgabe der BILD.
Traurig, dass der DFL diese Meldung offensichtlich 1:1 übernommen hat, ohne eine Richtigstellung vorzunehmen.