Ohne Web und E-Mail geht es nicht: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Internetzugang bei Privatpersonen zur Lebensgrundlage gehört. Nun können Verbraucher Schadensersatz fordern, wenn das Netz ausfällt. mehr... [ Forum ]
Anlass ist die Klage eines Privatmanns. Dessen Provider Freenet, der später von 1&1 übernommen wurde, hatte einen Fehler bei der Tarifumstellung gemacht. In der Folge konnte der Kunde zwei Monate lang Internet, Festnetztelefon und Telefax nicht nutzen. Er schaffte sich ein Handy an und informierte seine Umgebung über die neue Mobilnummer. Dann verlangte er von seinem Provider neben der Übernahme seiner Mehrkosten Schadensersatz, weil er über Wochen keine Internetverbindung gehabt hatte.
Das Amtsgericht Montabaur und das Landgericht Koblenz sprachen dem Mann 457 Euro als Ersatz für die Mehrkosten zu. Da er als Privatmann durch den Internetausfall keinen Vermögensschaden erlitten habe, sollte er zunächst keine Schadensersatzzahlungen erhalten.
Aktenzeichen: III ZR 98/12
Anlass ist die Klage eines Privatmanns. Dessen Provider Freenet, der später von 1&1 übernommen wurde, hatte einen Fehler bei der Tarifumstellung gemacht. In der Folge konnte der Kunde zwei Monate lang Internet, Festnetztelefon und Telefax nicht nutzen. Er schaffte sich ein Handy an und informierte seine Umgebung über die neue Mobilnummer. Dann verlangte er von seinem Provider neben der Übernahme seiner Mehrkosten Schadensersatz, weil er über Wochen keine Internetverbindung gehabt hatte.
Das Amtsgericht Montabaur und das Landgericht Koblenz sprachen dem Mann 457 Euro als Ersatz für die Mehrkosten zu. Da er als Privatmann durch den Internetausfall keinen Vermögensschaden erlitten habe, sollte er zunächst keine Schadensersatzzahlungen erhalten.
Aktenzeichen: III ZR 98/12