Birt1959
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Die Unterhaltsvorschusskasse darf nach § 7a UVG keinen Vorschuss zurückfordern, wenn der*diejenige, der*die zum Kindesunterhalt verpflichtet ist, Sozialleistungen bezieht. Die Vorschrift, so das Gericht, schütze auch vor Vollstreckung.
Näheres zum Fall findet sich bei Kostenlose Urteile
https://www.kostenlose-urteile.de/B...ueber-Sozialleistungsempfaenger.news33151.htm
Ich kann mir gut vorstellen, dass dieser Beschluss für einige hier interessant sein kann.
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https://www.kostenlose-urteile.de/B...ueber-Sozialleistungsempfaenger.news33151.htm
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