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ExitUser
Gast
Guten Tag,
Ich ackere mich gerade, Verständnismäßig durch das BGB Buch 4, im besonderen Eherecht und versuche etwas zu verstehen -
Nirgendwo im Eherecht finde ich die Definition, dass die Ehe nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden kann - es ist an und für sich immer die Rede von "Ehegatten" -
dennoch geht jede Auslegung des Eherechts irgendwie davon aus, dass es eine gesetzliche Handhabe dafür gab (vor 2001), dass nur Mann und Frau die Ehe schließen können -
habe ich ein Gesetz übersehen, dass dies definiert?
Ich bitte um Aufklärung und Verständnishilfe.
Ich ackere mich gerade, Verständnismäßig durch das BGB Buch 4, im besonderen Eherecht und versuche etwas zu verstehen -
Nirgendwo im Eherecht finde ich die Definition, dass die Ehe nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden kann - es ist an und für sich immer die Rede von "Ehegatten" -
dennoch geht jede Auslegung des Eherechts irgendwie davon aus, dass es eine gesetzliche Handhabe dafür gab (vor 2001), dass nur Mann und Frau die Ehe schließen können -
habe ich ein Gesetz übersehen, dass dies definiert?
Ich bitte um Aufklärung und Verständnishilfe.